Selbstständige trifft eine Berufsunfähigkeit besonders hart


Interview mit ERGO Vorstand Markus Krawczak

Magazin, 24.03.2021

Die Corona-Pandemie führt es vielen deutlich vor Augen: Nur wer gesund ist, kann arbeiten und Geld verdienen. Trotzdem sind nicht einmal zwanzig Prozent der Menschen in Deutschland abgesichert, falls sie plötzlich berufsunfähig werden. Hart trifft es vor allem die Selbstständigen. ERGO Vorstand Markus Krawczak erläutert im Gespräch die besondere Bedeutung einer Absicherung gegen Berufsunfähigkeit bei Selbstständigen. 

ERGO Vorstand Markus Krawczak

Herr Krawczak, viele Selbstständige leiden besonders unter den finanziellen Folgen der Corona-Pandemie. Warum sind sie so viel stärker betroffen als Arbeitnehmer?

Selbstständige haben im Gegensatz zu abhängig Beschäftigten häufig kein regelmäßiges Einkommen, bei ihnen kommt es ganz auf die Auftragslage an. Die Corona-Pandemie hat vielen noch einmal vor Augen geführt, wie wichtig eine gute Gesundheit zur Bestreitung des eigenen Lebensunterhalts ist. Corona hat daher insbesondere Selbstständige für das Thema Vorsorge sensibilisiert, gerade weil wir die Langzeitfolgen einer Corona-Infektion noch nicht abschätzen können und sie kaum Anspruch auf staatliche Unterstützung haben.

Was sind die häufigsten Gründe für eine Berufsunfähigkeit bei Selbstständigen?

Gründe für eine Berufsunfähigkeit gibt es viele und diese beschränken sich natürlich nicht nur auf Selbstständige. Über alle Berufstätigen hinweg gibt es Erkrankungen der Nerven und Psyche, also zum Beispiel Depressionen oder Burnout. Häufig sind zudem Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates, Krebs sowie allgemein Unfälle und Erkrankungen des Herzens.

Können Sie skizzieren, welche wirtschaftlichen Folgen Selbständigen bei einer Berufsunfähigkeit drohen? 

Nehmen Sie einen Handwerksmeister, zum Beispiel einen Tischler. Für den Erfolg seines Unternehmens ist er jeden Tag auf die Unversehrtheit seines Körpers angewiesen. Der Verlust einer oder mehrerer seiner Fähigkeiten hat unweigerlich schwerwiegende Folgen für sein Unternehmen und damit auch für seine persönliche wirtschaftliche Situation. Lässt sich dann der Betrieb nicht so umorganisieren, dass der Verlust von Fähigkeiten beispielsweise durch andere Mitarbeiter aufgefangen und kompensiert werden kann, bedeutet dies meist das wirtschaftliche Aus für das Unternehmen.    

Was können Selbstständige in dieser Situation tun, um besser abgesichert zu sein?

Ein entscheidender Baustein ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Das sehen im Übrigen auch Verbraucherschützer so. Wir wissen, dass im Laufe des Lebens jeder vierte Mensch in Deutschland berufsunfähig wird, und zwar über alle Berufsgruppen hinweg. Trotzdem sind nicht einmal zwanzig Prozent gegen eine mögliche Berufsunfähigkeit abgesichert. Gerade Selbstständige trifft eine Berufsunfähigkeit, da der Wegfall ihrer Arbeitskraft gleichbedeutend mit dem Verlust des Einkommens ist. In dem Beispiel mit dem Tischler würde eine BU-Absicherung mit Umorganisationsklausel zum Beispiel konkret dabei helfen, den Betrieb so umzuorganisieren, dass er weitergeführt werden könnte und Kompetenzen und Zuständigkeiten zum Beispiel durch Fortbildungen neu aufgeteilt werden.

Ab wann gilt eine Person als berufsunfähig?

Wenn jemand seine vorherige Tätigkeit dauerhaft zu mindestens fünfzig Prozent nicht mehr ausüben kann, gilt er oder sie als berufsunfähig. Im Gegensatz zur Arbeitsunfähigkeit können Betroffene bei einer Berufsunfähigkeit also in der Regel nicht damit rechnen, dass sich ihre Situation kurzfristig wieder deutlich verbessert und die Arbeitskraft wiederhergestellt wird. Wichtig in diesem Zusammenhang zu erwähnen ist auch, dass Selbstständige bei einer Arbeitsunfähigkeit im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten nur bei einer privaten Absicherung finanzielle Kompensation im Form eines Krankengeldes erhalten.

Was deckt eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige alles ab?

Ganz grundsätzlich sorgt eine Berufsunfähigkeitsversicherung für den Eintritt eines unerwarteten längeren Krankheitsfalls vor und sichert einen möglichen Einkommensausfall in Form einer monatlichen Rente ab. Die einzelnen Leistungen hängen stark vom Anbieter und dem jeweiligen Tarif ab, daher lässt sich die Frage nicht pauschal beantworten. Für ERGO kann ich aber sagen, wir zahlen schon ab einer Berufsunfähigkeit von fünfzig Prozent die vereinbarte monatliche Rente und leisten auch bei Feststellung einer Pflegebedürftigkeit oder mittelschweren Demenz, zum Beispiel, wenn beim Anziehen oder Fortbewegen Hilfe benötigt wird. 

Gibt es Besonderheiten, auf die Selbstständige bei der Absicherung einer Berufsunfähigkeit achten sollen?

Ganz allgemein sollte immer das Ziel sein, für jede Lebensphase und jedes Sicherheitsbedürfnis den passenden Versicherungsschutz zu haben. Der Tarif sollte daher flexibel sein. Gerade Selbstständige verfügen häufig über ein unregelmäßiges Einkommen. Es kann daher passieren, dass sie kurzfristig in Zahlungsschwierigkeiten kommen. In so einem Fall sollten sie ihren Beitrag reduzieren oder sogar stunden können. Flexibilität heißt aber auch, dass die Kunden ihre Leistungen individuell kombinieren können. So können sie selbst entscheiden, wie sie sich vielleicht noch zusätzlich versichern wollen. Sinnvoll sind zum Beispiel Wiedereingliederungshilfen oder ein Versicherungsschutz, der sich dem Alter anpasst.

Vielen Dank für dieses Gespräch!

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