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Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungsverordnung

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und Berücksichtigung von nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen

Die Transparenz über Aspekte der Nachhaltigkeit unserer Produkte, der zugrunde liegenden Investitionsentscheidungsprozesse und auch im Rahmen der Anlage- und Versicherungsberatung ist uns ein besonderes Anliegen. Gemäß der Verordnung (EU) 2019/ 2088 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor haben wir daher für unsere Kunden alle notwendigen Informationen nachfolgend auf dieser Seite zusammengefasst.

Bei der Auswahl der unseren Produkten zugrunde liegenden Kapitalanlage, stellen wir durch verschiedene Vorgaben, Instrumente und Prozesse sicher, dass diese im Einklang mit Nachhaltigkeitskriterien steht. Detaillierte Informationen, wie dies konkret bei unseren Unternehmen ausgeprägt ist, finden Sie in den nachfolgend verlinkten PDF-Dateien.

Weitere Informationen zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Anlage- und Versicherungsberatung:

ERGO Beratung und Vertrieb AG   MEAG MUNICH ERGO AssetManagement GmbH