Menü Menü
Willkommen bei der ERGO Group

Telefon

E-Mail

Telefon

Gebührenfrei in Deutschland

0800 3746-000

Aus dem Ausland

+49 211 477-7100

Weitere Kontaktdaten

Kunden Deutschland
Media Relations
Karriere
Geschäftspartner

Kontaktübersicht

Kleidervorschriften im Job bei Hitze?


Ratgeber, 11.08.2020

ERGO Verbraucherfrage der Woche 

Tina F. aus Neufahrn:
Nachdem ich lange im Homeoffice war, bin ich nun wieder regelmäßig im Büro. Darf ich bei Hitze im sommerlichen Kleid oder mit Flip-Flops zur Arbeit kommen oder kann der Chef das verbieten?

Kleidung Sommer im Büro

Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
Wer keine Klimaanlage hat, kommt im Sommer schnell ins Schwitzen. Im Gegensatz zur Arbeit im Homeoffice stellt sich im Büro dann die Frage nach der angemessenen Kleidung. Da es keine rechtliche Regelung dazu gibt, ist sommerliche Kleidung erlaubt. Allerdings ist bei vielen Berufen Schutz- oder Hygienekleidung gesetzlich vorgeschrieben. Besteht eine solche Pflicht, müssen sich Arbeitnehmer daran halten. Außerdem verfügt der Arbeitgeber über ein sogenanntes Weisungsrecht (§ 106 Gewerbeordnung). Dadurch darf er beispielsweise von Mitarbeitern mit Kundenkontakt verlangen, dass sie in der jeweils branchenüblichen, seriösen Geschäftskleidung zur Arbeit erscheinen. Ansonsten droht eine Abmahnung. Auch der Wunsch nach einem gemeinsamen Erscheinungsbild der Angestellten kann bestimmte Kleidungsregeln rechtfertigen – wie etwa in der Systemgastronomie. Dabei hat dann der Betriebsrat mitzureden. Gibt es keine speziellen Kleidervorschriften, spricht nichts dagegen, wenn das Outfit im Sommer etwas lockerer ausfällt. Dabei sollten Arbeitnehmer aber ein paar Regeln beachten und sich an der Unternehmenskultur orientieren. Flip-Flops, Miniröcke, Tops mit Spaghettiträgern, Hotpants oder bauchfreie T-Shirts sind fast überall tabu, ebenso wie Shorts bei Männern. Wer sich unsicher ist, kann bei seinem Chef nachfragen, was im Betrieb üblich ist.

Quelle: ERGO
www.ergo.de (Produkte und Services)
www.ergo.com (Unternehmensinformationen)

Hinweis: Unsere Beiträge geben den Sach- und Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und werden nicht nachträglich aktualisiert.

Über die Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Michaela Rassat ist Juristin und hat nach ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin 2005 bei der D.A.S. Rechtsschutzversicherung (heute ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH) angefangen. Sie verfasst Rechtsartikel für Zeitungen und Zeitschriften zu verbraucherrechtlichen Themen. Zudem betreut sie sowohl die ERGO Rechtsschutz App als auch das ERGO Rechtsportal (www.ergo.de/rechtsportal). Privat ist sie gern auf Reisen, geht Klettern und ist auf GPS-gesteuerter Schatzsuche namens Geocaching unterwegs.

Ähnliche Beiträge

Ratgeber 03.07.2019

Summende Untermieter

Der Sommer bringt nicht nur lauschige Grillabende, große Eisbecher und entspannte Tage am Badesee. Auch Wespen fühlen sich unter warmen und trockenen Bedingungen wohl. Angesichts der aktuellen Wetterlage warnen Experten vor einem Wespensommer.

Ratgeber 26.06.2019

Sommerhitze – Was müssen Herzpatienten beachten?

Klettern die Temperaturen über 30 Grad, ist das besonders für Menschen mit Herz- oder Blutdruckproblemen eine Herausforderung. Was Betroffene tun können, um dennoch den Sommer zu genießen, steht im aktuellen Verbrauchertext.

Ratgeber 02.07.2019

Waldbrände vermeiden

Etwa 1.000 Waldbrände gibt es hierzulande jedes Jahr. Bei langanhaltend hohen Temperaturen und Trockenheit steigt das Brandrisiko enorm, schnell können sich trockene Gräser oder Zweige entzünden. Um Schlimmes zu verhindern, sollten Waldbesucher daher einige Regeln beachten.