Menü Menü
Willkommen bei der ERGO Group

Telefon

E-Mail

Telefon

Gebührenfrei in Deutschland

0800 3746-000

Aus dem Ausland

+49 211 477-7100

Weitere Kontaktdaten

Kunden Deutschland
Media Relations
Karriere
Geschäftspartner

Kontaktübersicht

Kollision mit Betonpoller: Gemeinde haftet


Zivilrecht

Ratgeber, 22.01.2019

Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteil in Kürze

Städte und Gemeinden haben eine allgemeine Verkehrssicherungspflicht. Das gilt auch bei Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung. Sperrt die Gemeinde eine Straße mit niedrigen Betonpollern ab, müssen diese ausreichend gut sichtbar sein – sonst haftet die Gemeinde bei einem Unfall mit. Dies hat laut Michaela Rassat, Juristin bei der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), das Oberlandesgericht Braunschweig entschieden.

ERGO Ratgeber - Urteile

Worum ging es bei Gericht?
Ein Autofahrer hatte im Dunkeln in eine kleine Straße abbiegen wollen, die als Sackgasse ausgeschildert war. Die Gemeinde hatte die Einmündung jedoch aus Gründen der Verkehrsberuhigung mit drei 40 cm hohen Betonpollern gesperrt. Die äußeren beiden Poller waren mit je drei Reflektoren ausgestattet, der mittlere besaß keine. Der Autofahrer kollidierte mit dem mittleren Poller und verklagte die Gemeinde auf Schadenersatz.

Das Urteil
„Das Oberlandesgericht Braunschweig entschied, dass die Gemeinde hier den Großteil des Schadens tragen müsse“, so Michaela Rassat. Ein Sachverständiger hatte mithilfe von Videosequenzen bewiesen, dass von rechts kommende Abbieger zumindest den mittleren und den rechten Poller nicht rechtzeitig sehen konnten – und zwar unabhängig von ihrer Geschwindigkeit und sogar bei Tageslicht. Auch das Sackgassenschild gebe keinen Hinweis darauf, dass die Straße ganz gesperrt sei. „Das Gericht schloss sich der Meinung der Vorinstanz an, nach der die Gemeinde die Poller so hätte aufstellen müssen, dass sie gut zu erkennen seien. Dies sei gerade bei Pollern weit unterhalb der Sichtlinie der Fahrer nötig. Auch für eine nächtliche Beleuchtung muss die Gemeinde demnach sorgen“, erklärt Rassat. Zwar rechneten die Richter dem Autofahrer ein Mitverschulden von 25 Prozent an. „Den überwiegenden Teil des Schadens hatte jedoch die Gemeinde zu tragen, da sie nach Ansicht des Gerichts in eklatanter Weise gegen ihre Verkehrssicherungspflicht verstoßen hatte“, so die D.A.S. Expertin.

Was bedeutet das für Verkehrsteilnehmer?
Verkehrsteilnehmer müssen zwar grundsätzlich selbst auf mögliche Hindernisse achten und gerade in der Stadt mit Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung rechnen. „Stellt die Gemeinde jedoch hinter einer unübersichtlichen Ecke ohne Vorwarnung überraschende Hindernisse auf, denen Autofahrer praktisch nicht ausweichen können, hat eine Zivilklage durchaus Chancen auf Erfolg“, so der Hinweis der Rechtsexpertin.
Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil vom 10. Dezember 2018, Az. 11 U 54/18

Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen finden Sie im D.A.S. Rechtsportal:
www.das-rechtsportal.de  

Quelle: D.A.S. Rechtsschutz der ERGO
www.das.de

Hinweis: Unsere Beiträge geben den Sach- und Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und werden nicht nachträglich aktualisiert.

Über die Juristin des D.A.S. Leistungsservice

Michaela Rassat (Jahrgang 1975) ist Juristin und hat nach ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin 2005 bei der D.A.S. Rechtsschutzversicherung (heute D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH) angefangen. Sie verfasst Rechtsartikel für Zeitungen und Zeitschriften zu verbraucherrechtlichen Themen. Zudem betreut sie sowohl die D.A.S. App, als auch das D.A.S. Rechtsportal (www.das.de/rechtsportal). Privat ist sie gern auf Reisen, geht Klettern und ist auf GPS-gesteuerter Schatzsuche namens Geocaching unterwegs.

Bilder der Experten

Ähnliche Beiträge

Ratgeber 15.01.2019

Alkoholkontrolle auf Privatparkplatz: Ist das zulässig?

Die Polizei darf laut § 36 Absatz 5 der Straßenverkehrsordnung Autofahrer jederzeit kontrollieren – auch ohne besonderen Anlass. Allerdings bezieht sich diese Vorschrift auf öffentliche Straßen. Was aber, wenn sich die Beamten erst zur Kontrolle entschließen, wenn ein Auto bereits den heimischen Parkplatz ansteuert?

Ratgeber 08.01.2019

Verkehrsunfall: Haftung trotz Vorfahrt?

Wer im Straßenverkehr Vorfahrt hat, glaubt sich im Recht, wenn ein Unfall passiert. Vorfahrt bedeutet aber nicht automatisch keine Haftung. Hätte der vorfahrtsberechtigte Fahrer nur bremsen oder leicht ausweichen müssen, um den Unfall zu vermeiden, muss er wegen Mitverschuldens unter Umständen 50 Prozent des Schadens tragen.

Ratgeber 19.08.2019

Verkehrsregeln auf Parkplätzen und im Parkhaus

Vorfahrt, Fahrtrichtung oder Geschwindigkeit – wie sich Autofahrer im Straßenverkehr verhalten sollen, regelt die Straßenverkehrsordnung. Aber gilt sie auch auf Parkplätzen oder im Parkhaus?