Die gesetzlichen Krankenkassen leisten einen Zuschuss zum stationären Hospizaufenthalt in Höhe von 95 Prozent des mit dem jeweiligen Hospiz vereinbarten tagesbezogenen Bedarfssatzes. Der Zuschuss wird unter Anrechnung der Leistungen der Pflegeversicherung auf Antrag gewährt. Der Eigenanteil an den zuschussfähigen Kosten in Höhe von 5 Prozent des tagesbezogenen Bedarfssatzes ist durch das Hospiz über Spenden aufzubringen. Die Versicherten müssen für den Hospizaufenthalt keine Eigenanteile zahlen (Quelle www.gkv-verband.de).
Die Privaten Krankenversicherungen übernehmen erfahrungsgemäß die Kosten für Leistungen, die auch die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen. Hierfür und grundsätzlich vor einer Hospiz-Aufnahme ist es empfehlenswert, eine Kostenzusage bei seiner Privaten Krankenversicherung einholen zu lassen.