Menü Menü
Willkommen bei der ERGO Group

Telefon

E-Mail

Telefon

Gebührenfrei in Deutschland

0800 3746-000

Aus dem Ausland

+49 211 477-7100

Weitere Kontaktdaten

Kunden Deutschland
Media Relations
Karriere
Geschäftspartner

Kontaktübersicht

Wenn das Telefon nur einmal klingelt: Vorsicht PING-Anruf!


Wie sich Verbraucher vor der Abzocke schützen können

Ratgeber, 01.02.2022

Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Das Handy klingelt, auf dem Display erscheint eine unbekannte Rufnummer, nach nur einem Klingeln ist der Anruf vorbei: Hierbei handelt es sich um einen sogenannten PING-Anruf. Wer zurückruft, muss mit hohen Kosten rechnen. Denn hinter den Lock-Anrufen stecken Betrüger. Wie die Abzocke funktioniert und wie Verbraucher dagegen vorgehen können, erklärt Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.

Frau mit Handy im Winter

Teure Betrugsmasche
Das Ziel von PING-Anrufen ist es, den Gesprächspartner möglichst lange in der Leitung zu halten, beispielsweise durch Warteschleifen, Bandansagen oder ein Verkaufsgespräch. „Pro Minute kostet das den Anrufer viel Geld“, warnt Michaela Rassat. Die Kosten werden über den Mobilfunk- oder Festnetzanbieter abgerechnet. Allerdings hat die Bundesnetzagentur angeordnet (§ 123 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz), dass Netzbetreiber und Mobilfunkanbieter bei einigen internationalen Vorwahlen zur Warnung eine Preisansage schalten müssen – diese Regelung gilt allerdings zunächst nur noch bis 1. März 2022.

Bevor es zu spät ist: PING-Anrufe erkennen
Handybesitzer sollten stutzig werden, wenn es nur einmal klingelt. Nehmen sie den Anruf an, ist die Leitung tot oder der Anrufer legt auf, um so einen Rückruf zu erreichen. Weiteres Warnzeichen: Die Rufnummer hat meist eine ausländische Vorwahl. Diese kann durchaus einer deutschen Ortsvorwahl ähneln. Daher der Rat der ERGO Juristin: „Unbekannte Rufnummern genau prüfen. Wer niemanden kennt, der sich in dem Land mit der angezeigten Vorwahl aufhält, sollte auf keinen Fall den Anruf annehmen oder zurückrufen!“ Übrigens: Häufig sitzen die Betrüger selbst in Deutschland, denn die angezeigten Rufnummern lassen sich frei programmieren.

Wie reagieren?
Wer dennoch Opfer eines PING-Anrufs geworden ist, dem rät die Expertin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, folgendes zu tun:

  • So schnell wie möglich auflegen.
  • Die Uhrzeit und Länge des Anrufs notieren.
  • Prüfen, ob die Nummer auf der Verbotsliste der Bundesnetzagentur steht und diese sonst gegebenenfalls melden. Das funktioniert über ein entsprechendes Formular auf der Webseite.
  • Ist die Nummer bereits gelistet, besteht ein sogenanntes Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot. Betroffene können dann die Kosten schriftlich beim Mobilfunkanbieter unter Berufung auf das Verbot reklamieren. Wichtig dabei ist die Angabe des Zeitpunktes des Anrufes.

Sollte die Rufnummer noch nicht auf der Verbotsliste stehen, empfiehlt die Rechtsexpertin, den Telefonanbieter trotzdem wegen einer Kostenerstattung zu kontaktieren. Unter Umständen zeigt sich dieser kulant.

Vorbeugende Schutzmaßnahme: Nummern sperren
Wer auf der sicheren Seite sein will, kann bestimmte Rufnummern blockieren, zum Beispiel die Nummern der Verbotsliste. Das funktioniert in den Einstellungen des Telefons oder Handys.

Quelle: ERGO
www.ergo.de (Produkte und Services)
www.ergo.com (Unternehmensinformationen)

Hinweis: Unsere Beiträge geben den Sach- und Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und werden nicht nachträglich aktualisiert.

Über die Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Michaela Rassat ist Juristin und hat nach ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin 2005 bei der D.A.S. Rechtsschutzversicherung (heute ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH) angefangen. Sie verfasst Rechtsartikel für Zeitungen und Zeitschriften zu verbraucherrechtlichen Themen. Zudem betreut sie sowohl die ERGO Rechtsschutz App als auch das ERGO Rechtsportal (www.ergo.de/rechtsportal). Privat ist sie gern auf Reisen, geht Klettern und ist auf GPS-gesteuerter Schatzsuche namens Geocaching unterwegs.

Ähnliche Beiträge

Ratgeber 08.04.2019

Gartenglück genießen – Nachbarschaftsstreit vermeiden

Herrlich, endlich wieder entspannt im Garten den Frühling genießen. Wenn da nur nicht die qualmenden Grills, tobenden Kinder und dröhnenden Rasenmäher der Nachbarn wären. Schnell kommt es da zum Streit.

Ratgeber 11.04.2019

Was gibt es beim Osterfeuer zu beachten?

Osterfeuer sind eine beliebte Tradition. In der Regel werden sie am Ostersamstag entzündet, aber auch am Ostersonntag brennen sie vielerorts. Wegen der damit verbundenen Gefahren gibt es dabei einige Regeln zu beachten.

Ratgeber 15.04.2019

Regeln für Radler

Mit steigenden Temperaturen bevölkern wieder mehr Radfahrer die Straßen. Doch kaum haben sie das Fahrrad aus dem Keller geschoben, kommt es schon wieder zu ersten Konflikten mit Autofahrern.