Vor Einbruch schützen


Magazin, 27.10.2017

Im vergangenen Jahr zählten die deutschen Versicherer laut GDV 140.000 gemeldete Einbrüche. Das ist zwar im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang um rund zehn Prozent, von einer Trendwende kann aber keine Rede sein. Die Zahl der Einbrüche liegt immer noch deutlich höher als vor fünf oder zehn Jahren. Ich habe unseren Experten Rolf Mertens gefragt, wie sich Einbrecher wirkungsvoll abschrecken lassen.

Herr Mertens, warum steigen die Einbruchszahlen in Deutschland jährlich an? Und wodurch lassen sich Diebe abschrecken?
Immer mehr Haushalte sind heute mit hochwertiger Technik ausgestattet – das macht sie attraktiv für Einbrecher. Teure elektronische Geräte wie Tablet-Computer, Mobiltelefone und Digitalkameras sind handlich und damit im Wortsinn eine „leichte“ Beute mit hohem Wiederverkaufswert. Ebenso wie Schmuck und Bargeld, das in größeren Mengen besser nicht zuhause aufbewahrt werden sollte.
 
Viele Menschen aber unterschätzen die Risiken – und sichern Wohnung oder Haus nur unzureichend. Dabei lässt sich das Einbruchsrisiko bereits mit einfachen technischen Sicherungsmaßnahmen reduzieren: Denn die Täter lassen in der Regel von ihrem Vorhaben ab, wenn der Einbruchsvorgang länger als fünf Minuten dauert: Sie wollen nicht riskieren, durch ihr Eindringen und den verursachten Lärm Aufmerksamkeit bei den Nachbarn zu erregen – und womöglich auf frischer Tat ertappt zu werden. Generell empfiehlt es sich daher, in Sicherheitstechnik zu investieren.
 
Was kann ich noch tun, um das Einbruchsrisiko zu senken?
Um sich vor Dieben zu schützen, können sogar schon ein paar einfache Verhaltensregeln helfen: Niemals Fenster oder Fenstertüren offen oder gekippt stehen lassen, wenn die Bewohner nicht zu Hause sind! Besonders schlecht einsehbare und leicht erreichbare Fenster im Erdgeschoss oder Souterrain machen es Dieben sonst unnötig leicht. Ebenso Fenster, die über Balkone oder Anbauten direkt oder mit Kletterhilfen wie Mauervorsprüngen oder Gartenmöbel gut erreichbar sind. Den Außenbereich sollten Anwohner bei Dunkelheit möglichst gut ausleuchten – vor allem besonders gefährdete Bereiche wie Haustür, Seiten- und Hintereingänge. Dafür eignen sich Lampen mit Bewegungsmeldern.
 
Und: Türen immer abschließen – auch wenn die Abwesenheit nur ein paar Minuten dauert. Ein einfaches Zuziehen reicht nicht aus! Während eines Urlaubs empfiehlt es sich, Anwesenheit vorzutäuschen: Ein freundlicher Nachbar oder einfach eine Zeitschaltuhr können Licht und Rollläden ent-sprechend der Tageszeit steuern. Zusätzliche Sicherheit bieten Alarmanlagen. Das alles hilft aber nur, wenn die Bewohner dem Einbrecher kein Hintertürchen öffnen, etwa indem sie Ersatzschlüssel in einem Außenversteck hinterlegen.
 
In welchen Fällen besteht im Rahmen der Hausratversicherung Versicherungsschutz?
Mit einer Hausratversicherung können Mieter und Eigentümer ihr Eigentum vor Verlust durch Einbruch schützen. Damit der Versicherer den Schaden in voller Höhe erstattet, muss allerdings eine ausreichende Versicherungssumme vereinbart sein. Um eine Unterversicherung zu vermeiden, sollten Versicherte also regelmäßig prüfen, ob die Versicherungssumme noch dem aktuellen Wert der Haushaltsgegenstände entspricht.
 
Im Falle eines Einbruchs übernimmt der Versicherer die Wiederbeschaffungskosten für die gestohlenen Gegenstände. Außerdem erstattet er die Kosten für Reparaturmaßnahmen, etwa für aufgebrochene Türen oder Fenster. Um für den Ernstfall gut gewappnet zu sein, empfiehlt es sich, wertvollen Hausrat wie Fernseher, Digitalkamera, Computer und Schmuck zu dokumentieren. Am besten mit Hilfe von Fotos und, falls vorhanden, Einkaufsbelegen.
 
Wichtig: Die Hausratversicherung bietet nur Versicherungsschutz, wenn es sich um einen tatsächlichen Einbruchdiebstahl handelt. Das bedeutet, wenn Hausrat gestohlen wird, nachdem jemand unter Zuhilfenahme von Werkzeugen oder mit Hilfe von unberechtigt nachgemachten Schlüsseln in eine Wohnung eindringt. Hat ein Bewohner beim Verlassen des Hauses versehentlich die Balkon- oder Terrassentüre offen gelassen und den Dieben dadurch im wahrsten Sinne des Wortes Tür und Tor geöffnet, ist er im Schadensfall nicht durch die Versicherung geschützt!

Autor: Claudia Wagner

Claudia Wagner arbeitet als Pressesprecherin seit 2008 bei ERGO. In ihrer Freizeit reist sie gerne, auch Schwimmen, Yoga, Freunde treffen und Kulturelles gehören zu ihren Hobbies.

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