Für bestimmte Berufsgruppen ist die Vermögensschaden-Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben, zum Beispiel:
- Rechtsanwälte
- Steuerberater
- Notare
- Versicherungsvermittler
- Immobiliardarlehnsvermittler
- Inkassobüros
- Rentenberater
- Zwangsverwalter
- Wirtschaftsprüfer
Doch auch Angehörige anderer Berufsgruppen können einen Schaden am Vermögen ihrer Kunden verursachen. Wenn Sie eine der folgenden Tätigkeiten ausüben, dann sollten Sie eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung in Betracht ziehen:
- Sie erteilen Auskunft oder geben Rat (z. B. Unternehmensberater, Verbände)
- Sie verwalten fremdes Vermögen (z. B. Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker, Betreuer, Immobilienverwalter)
-
Sie erstellen Gutachten (z. B. Sachverständige, Energieberater)
- Sie erstellen Veröffentlichungen (z. B. Werbeagenturen, Grafiker, Journalisten)