Legal Insight · Risiko & Resilienz

Begleitetes Fahren ab 17 wird bis 2028 EU-Standard

Was die 4. EU-Führerscheinrichtlinie ändert

Text: Peter Schnitzler, Experte für Kfz-Versicherungen

7. Okober 2026 · 5 Min. Lesezeit

Jugendlicher am Steuer beim begleiteten Fahren, sein Begleiter erklärt ihm vom Beifahrersitz aus das Armaturenbrett.

Mit der 4. EU-Führerscheinrichtlinie wird das in Deutschland seit Jahren etablierte Modell „Begleitetes Fahren ab 17“ (BF17) schrittweise zu einem EU-weit anerkannten Standard. Wir zeigen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen der Gesetzgeber schafft, welche Fristen laufen und wie sich dies auf Verkehrssicherheit und Haftung auswirkt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die 4. EU-Führerscheinrichtlinie (EU 2025/2205) ist seit 25. November 2025 in Kraft; Umsetzung in nationales Recht bis 26. November 2028, Anwendung überwiegend ab 26. November 2029.
  • Das deutsche Modell „Begleitetes Fahren ab 17“ (BF17) wird EU-Standard; Prüfungsbescheinigungen mit Begleitperson sollen ab Ende 2028 EU-weit anerkannt werden.
  • Studien von GDV/UDV, BASt und ADAC zeigen: BF17 senkt Unfallrisiko und Verkehrsverstöße junger Fahranfänger deutlich.
  • BF16 kommt nicht: Das Mindestalter für den Pkw-Führerschein Klasse B bleibt europaweit bei 17 Jahren mit mindestens zweijähriger Probezeit.

Ab wann gelten die neuen Regeln verbindlich?

Die formelle rechtliche Grundlage bildet die 4. EU-Führerscheinrichtlinie. Diese Richtlinie (EU) 2025/2205 ist am 25. November 2025 in Kraft getreten. Die praktische Umsetzung in den Verkehrsalltag erfolgt jedoch nicht sofort in allen europäischen Ländern.

Die Mitgliedstaaten müssen die Regelungen zunächst in ihr nationales Recht übertragen. Für diesen Schritt räumt die Europäische Union eine feste Frist ein: Bis zum 26. November 2028 müssen die Staaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen, angewendet wird sie dann ab 26. November 2029 – einzelne Teile, etwa BF17 selbst, treten schon früher in Kraft, nämlich ab 26. November 2028.

Rechtsquelle: Richtlinie (EU) 2025/2205 (Amtsblatt ABl. L, 2025/2205) | Inkrafttreten: 25. November 2025

Warum Deutschlands Begleitetes Fahren erfolgreich ist und zum EU-Vorbild wird

Beim Begleiteten Fahren ab 17 (BF17) sitzt eine erfahrene Begleitperson mit im Auto, so entstehen Routine und Sicherheitsgefühl genau in der Phase, in der die Unfallgefahr sonst am größten ist. Das spiegelt sich in den Zahlen wider: Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und der Unfallforschung der Versicherer (UDV) verzeichnen die Versicherer dank der begleiteten Fahrpraxis 23 Prozent weniger unfallbedingte Schadensfälle bei diesen jungen Fahrern. Eine Evaluation der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) bestätigt diese Entwicklung. Sie verzeichnet zusätzlich 22 bis 23 Prozent weniger Eintragungen im Fahreignungsregister in Flensburg, in dem Punkte für Verkehrsverstöße gespeichert werden. 

Der ADAC ordnet das in einen längerfristigen Trend ein:

Der Anteil junger Fahrer an allen Unfällen ist von rund einem Drittel im Jahr 2008 auf etwa ein Fünftel im Jahr 2019 gesunken – wobei BF17 dabei nur einer von mehreren Faktoren ist, neben besserer Fahrzeugtechnik und dem Alkoholverbot für Fahranfänger.

Der Erfolg von BF17 in Deutschland hat wesentlich dazu beigetragen, dass es nun EU-weit übernommen wird. Der ACE (Auto Club Europa) begrüßt, dass die bewährten deutschen Regelungen europaweit ausgerollt werden. Der Club hebt hervor, dass die EU-weite Einführung von BF17 die Verkehrssicherheit fördert und jungen Menschen neue Reisemöglichkeiten eröffnet, etwa in grenznahen Regionen. Bisher ist begleitetes Fahren mit der deutschen Prüfbescheinigung nur innerhalb von Deutschland möglich, eine Ausnahme gilt für Österreich.

Vorteile für Europas junge Autofahrer

Spätestens mit Ablauf der gesetzlichen Umsetzungsfrist am 26. November 2028 sind alle EU-Staaten verpflichtet, die nationalen Prüfungsbescheinigungen für das Begleitete Fahren ab 17 (BF17) mit eingetragener Begleitperson gegenseitig anzuerkennen. Grenzüberschreitende Fahrten für 17-Jährige werden damit unionsweit legal und rechtssicher. Dies erleichtert jungen Fahrerinnen und Fahrern das Sammeln von Fahrpraxis im benachbarten Ausland.

Außerdem können Fahranfänger finanziell profitieren: Wegen des niedrigeren Unfallrisikos berücksichtigen Versicherer die Teilnahme am BF17 häufig bei der Beitragsberechnung, sowohl in der Kfz-Haftpflicht als auch in der Vollkasko. Das ist kein Rabatt aus Kulanz, sondern spiegelt das tatsächlich niedrigere Risiko wider. Wichtig ist, dass alle Fahrerinnen und Fahrer im Versicherungsvertrag hinterlegt sind, auch Jugendliche, die BF17 nutzen. Die begleitete Phase dauert höchstens ein Jahr, nämlich bis zum 18. Geburtstag. Eine schadenfreie Fahrzeit kann später bei der Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse (Sondereinstufung) für den ersten eigenen Vertrag berücksichtigt werden. Die konkrete Ausgestaltung variiert je nach Anbieter, maßgeblich sind die jeweiligen vertraglichen Bedingungen.

Kommt das Begleitete Fahren ab 16 Jahren?

Ein generelles Begleitetes Fahren ab 16 Jahren ist auf europäischer Ebene nicht vorgesehen. Das Mindestalter für den Erwerb der Pkw-Klasse B bleibt europaweit fest bei 17 Jahren verankert. Eine Absenkung des Führerscheinalters für Personenkraftwagen in Deutschland auf 16 Jahre wird es daher nicht geben. Die EU-Regelung verbindet das Begleitete Fahren ab 17 zudem mit einer europaweiten Probezeit. Diese Probezeit gilt einheitlich für mindestens zwei Jahre für alle Fahranfänger. Allerdings können sich künftige Fahrschüler bereits nach geltendem Recht schon sechs Monate vor ihrem 17. Geburtstag bei der Fahrschule anmelden und ihre Fahrausbildung beginnen.

Was gilt für Lkw und Busse?

Das Begleitete Fahren gilt in seiner europäischen Grundform nicht für Lkw- oder Busklassen. Es greift primär im Pkw-Bereich. Die Mitgliedstaaten können jedoch auf nationaler Ebene eigenständig entscheiden, ein begleitetes Fahren zusätzlich für die Lkw-Klassen C, C1 und C1E rechtlich zuzulassen.

Die nationalen Bescheinigungen müssen dann von anderen EU-Staaten anerkannt werden, die ebenfalls eine solche Regelung haben. Für die Busklasse D gibt es diese Möglichkeit der Absenkung des Führerscheinalters nicht.

Haftung im Fall eines Unfalls

Versicherungs- und verkehrsrechtlich sind die Fahranfänger die alleinigen Fahrzeugführer. Sie tragen bei Verkehrsverstößen die volle rechtliche Verantwortung. Die eingetragenen Begleitpersonen agieren ausschließlich als Berater während der Fahrt und dürfen nicht aktiv in das Fahren eingreifen. Kommt es zu einem Unfall, zahlt die reguläre Kfz-Haftpflichtversicherung des genutzten Fahrzeugs. Voraussetzung ist, dass die Versicherung über das begleitete Fahren informiert ist und der Vertrag gegebenenfalls angepasst wurde.

FAQ

Häufige Fragen

Nach den aktuellen Vorgaben des Europäischen Parlaments sollen Pkw- und Motorradführerscheine künftig regulär 15 Jahre gültig sein. Die EU-Mitgliedstaaten können diese Dauer auf zehn Jahre verkürzen.

Für die Klassen Lkw und Busse sieht das europäische Regelwerk eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren vor.

Für Fahrerinnen und Fahrer ab 65 Jahren räumt die Europäische Union den nationalen Behörden die Möglichkeit ein, diese Gültigkeitsfristen weiter zu verkürzen.

Der EU-Richtlinie zufolge soll künftig vor der erstmaligen Ausstellung oder bei der Beantragung einer Verlängerung eines Führerscheins eine ärztliche Gesundheitsprüfung erfolgen. Die Mitgliedsstaaten können die ärztliche Untersuchung jedoch durch die Abgabe einer Selbsteinschätzung auf einem Formular ersetzen.

Über diesen Beitrag

Experte für Kfz-Versicherungen

Peter Schnitzler

Peter Schnitzler ist Experte für Kfz-Versicherungen und in dieser Sparte Bereichsleiter bei der ERGO Versicherung AG. Der studierte Musiker und Betriebswirt arbeitet seit 2010 für die ERGO Group. Er ist verheiratet, hat zwei Kinder und entspannt in seiner Freizeit am liebsten bei klassischer Musik oder Spielen des 1. FC Köln.

Portrait / Foto: Peter Schnitzler

Unsere Beiträge geben den Sach- und Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bzw. der letzten Aktualisierung wieder und werden von Versicherungsexperten geprüft.

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