Das ERGO Hinweisgebersystem

Wichtig für Mitarbeiter der ERGO

Aufgrund derzeit noch ausstehender Konzernvereinbarungen dürfen Sie als Mitarbeiter der ERGO dieses Hinweisgebersystem aktuell noch nicht nutzen.

Bitte wenden Sie sich bei Bedarf stattdessen an Ihre Vorgesetzten, die Interne Revision, Compliance oder – im Falle von Wirtschaftskriminalität bzw. von vergleichbaren Rechtsverstößen – an den Ombudsmann (www.versicherungsombudsmann.de oder www.pkv-ombudsmann.de).


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