Schon vor 15 Jahren wurden Kundendokumente und Rechnungen „dunkel“ verarbeitet. Der Automatismus prüfte (und prüft oft noch immer) nach so genannten Wenn-Dann-Regeln. Also zum Beispiel in der Leistungsabrechnung für die Krankenversicherung: Wenn die versicherte Person im Tarif X versichert ist, dann darf der Anteil für Zahnersatz maximal Y Prozent betragen. Mit solchen Regeln kann man bereits erstaunlich viele automatisierte Leistungsentscheidungen treffen.
Bei ca. 20.000 Codes für ärztliche Diagnosen, Tausenden unterschiedlichen Rechnungsformatierungen und mehr als 1.000 Tarifen, in denen DKV-Kunden versichert sind, kommen die Wenn-Dann-Regelwerke jedoch irgendwann – und dann ziemlich schnell – an ihre Grenzen. Problem ist die Eindeutigkeit: Schafft es das System, einen Sachverhalt eindeutig zu extrahieren (Arbeitsschritt 2) bzw. die richtige Entscheidung zu treffen (Arbeitsschritt 3)?
Auch bereits bei der Daten-Klassifikation (Arbeitsschritt 1) kann die Eindeutigkeit abhandenkommen: Wenn beispielsweise ein Kunde eine neue Wohnadresse meldet, dann kann das mehrere Gründe haben. Es könnte heißen: schickt mir Post ab sofort hierhin. Oder es kann bedeuten: in der neuen Wohngegend oder Wohnung besteht ein anderes Versicherungsrisiko. Entsprechend müsste die Hausratversicherung des Kunden angepasst werden. Hinter der Information „umgezogen“ können also unterschiedliche Aufträge für den Versicherer stecken.
Wenn-Dann-Regelwerke sind kaum in der Lage, diese komplexen, mehrdimensionalen Zusammenhänge zu lösen. Eine gut trainierte KI dagegen hat mit Mehrdimensionalität kein Problem!
KI kann „multidimensional“ klassifizieren, extrahieren und entscheiden
KI geht immer nach dem gleichen Muster, den bereits angedeuteten drei Arbeitsschritten vor. Der Prozess startet mit der Klassifikation. Das ist wie früher das Einsortieren von Kundenbriefen in die Postfächer der Abteilungen. Adressänderungsbriefe an die Adressänderungsabteilung, Krankenhausrechnungen an die Stationär-Abteilung oder Rezepte in die Rezepte-Abteilung.
Nächster Arbeitsschritt ist die Fachdaten-Extraktion. In der „Rezepte-Abteilung“ werden die Daten ausgelesen, die relevant sind. Also Nasentropfen für € 10.80 plus Augentropfen für € 5.60. Macht zusammen € 16,40. Damit ist aber noch nicht klar, welcher Betrag dem Versicherten ausgezahlt wird. Dieser Prüfschritt kommt an dritter Stelle. Das System prüft, welche Leistungen im Tarif versichert sind (das macht bei uns die „Tarif-Engine“). Wir prüfen aber auch, ob die Maßnahme medizinisch begründbar ist.
Das ist nicht trivial. Beispielsweise, wenn der Versicherer herausfinden soll, ob die Nasen-Korrektur eine medizinische oder eine kosmetische Ursache hat. Bei medizinisch zahlt die Versicherung, bei kosmetisch in aller Regel nicht. Medizinische Begründungen können aber vielfältige Ursachen haben. Unfälle mit Schädigungen in Gesicht und Nase natürlich, aber auch psychische Erkrankungen. Die alten Regelwerke-Systeme würden hier komplett versagen. Die KI kann das hinbekommen.