Einfach, weil's wichtig ist.
Einfach, weil's wichtig ist.
Ratgeber, 12. August 2024
Der Alltag der Deutschen verläuft häufig noch analog. Das kostet meist viel Zeit. Doch das muss nicht sein: Denn bereits seit 2010 verfügt der Personalausweis über eine Online-Funktion, mit der es möglich ist, sich digital auszuweisen. Die sogenannte eID kann unter anderem Behördengänge vereinfachen und ermöglicht beispielsweise das Stellen von Anträgen über das Internet. Wie die Nutzung des digitalen Personalausweises funktioniert, welche Anwendungsbeispiele es gibt und wie die Daten vor Cyberkriminellen geschützt sind, erläutert Alina Gedde, Digitalexpertin von ERGO.
Nicht nur beim Reisen, auch bei geschäftlichen Angelegenheiten, Behördengängen oder Vertragsabschlüssen ist der Personalausweis meist nötig. In manchen Branchen sind Arbeitnehmer sogar dazu verpflichtet, diesen bei sich zu führen. Doch welche Funktionen er mittlerweile auch online hat, wissen nur die wenigsten. „Die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, auch bekannt als eID-Funktion, gibt es seit der Einführung des neuen Persos in Scheckkartenformat seit November 2010“, sagt Alina Gedde, Digitalexpertin von ERGO. „Die Funktion ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, sich digital auszuweisen, um so etwa online Services und Dienstleistungen von Behörden und Unternehmen zu nutzen.“
Behördengänge sind meist sehr zeitaufwendig. Den ein oder anderen Besuch auf dem Amt können sich Nutzerinnen und Nutzer mit der eID jedoch sparen beziehungsweise verkürzen. „Viele Gemeinden bieten bereits praktische Services rund um Meldewesen, KFZ-Zulassung oder Steuerangelegenheiten an. Bürger sollten am besten online prüfen, was bei ihnen vor Ort schon möglich ist“, so Gedde. Bei der Deutschen Rentenversicherung können Versicherte zudem ihr Rentenkonto einsehen. „Auch die Unternehmensgründung oder die Beantragung von BAföG kann mittlerweile digital erfolgen“, so die Digitalexpertin von ERGO. „Darüber hinaus bieten bereits zahlreiche Unternehmen wie Versicherungen, Banken oder Mobilfunkanbieter verschiedene Services zur Vertragsverwaltung, Antragsstellung oder zur Identitätsprüfung und Legitimation per eID an.“ Eine Liste aller Anwendungen, die mit dem digitalen Personalausweis möglich sind, bietet das Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
Um die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit zu machen, müssen Nutzer die automatisch vergebene PIN, die sogenannte Transport-PIN, ändern. Ist dies nicht bereits bei der Abholung des Persos geschehen, können Nutzer dies über die sogenannten AusweisApp oder an einem Bürgerterminal bei der jeweiligen Behörde nachholen. Die genauen Standorte finden Nutzer online. „Die App ist außerdem notwendig, um den Chip im Ausweis auszulesen und die Daten zu übermitteln“, erläutert Gedde. „Dafür benötigen Nutzer ein NFC-fähiges Smartphone oder ein spezielles Kartenlesegerät.“ Die Abkürzung NFC steht für Near-Field-Communication, die den kontaktlosen Austausch von Daten ermöglicht. Ob das eigene Handy NFC-fähig ist, können Nutzer in den Einstellungen prüfen. Nach dem Auflegen des Personalausweises zeigt die Anwendung, welche Daten weitergegeben werden, um die Funktion nutzen zu können. Die Bestätigung erfolgt anschließend durch die Eingabe der PIN.
Der Personalausweis fasst eine Reihe von personenbezogenen Daten zusammen, die sowohl auf dem physischen Ausweis aufgedruckt sind als auch in ergänzter Form elektronisch im integrierten Chip verschlüsselt gespeichert werden. Damit diese Daten nicht in falsche Hände geraten, müssen sie besonders geschützt werden. „Die Datenübermittlung über die AusweisApp erfolgt sicher und verschlüsselt“, erklärt die Digitalexpertin. „Da Nutzer vorab sehen können, welche Informationen bei der Nutzung von Online-Diensten übermittelt werden, haben sie die Hoheit darüber, welche Daten sie mit wem teilen möchten.“ Die sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung sorgt darüber hinaus für zusätzliche Sicherheit. Dass für das Auslesen der Daten eine PIN nötig ist, erschwert den Zugriff für unbefugte Dritte – beispielsweise auch bei Diebstahl oder Verlust. Sollte es dennoch nötig werden, die Online-Ausweisfunktion zu sperren, ist dies über die Hotline 116116 möglich.