Einfach, weil's wichtig ist.
Einfach, weil's wichtig ist.
Ratgeber, 04. Dezember 2023
Fällt sehr viel Schnee, so wie derzeit in Teilen Deutschlands, ächzen die Dächer unter der kalten Last. Hausbesitzer sorgen sich dann: Hält das Dach der Belastung stand? Wann sie handeln müssen und wie sie sich gegen Schäden absichern können, weiß Karin Brandl, Schadenexpertin von ERGO.
„In der Regel ist die Tragfähigkeit eines Daches um ein Vielfaches höher als die normalerweise in einer Region zu erwartenden Schneelasten“, so Karin Brandl, Schadenexpertin von ERGO. Dennoch ist es empfehlenswert, sich über die Belastbarkeit zu informieren. Wichtige Faktoren dabei sind die Dachform und die geografische Lage des Hauses. Auf Flachdächern bleibt der Schnee länger liegen als auf Dächern mit einem steilen Giebel, von denen der Schnee leichter abrutscht. Ein Flachdach muss damit mehr Last tragen können als ein Steildach. Und nicht überall in Deutschland fällt gleich viel Schnee im Winter. Daher ist Deutschland in verschiedene Schneelastzonen unterteilt: Wer beispielsweise im Bayerischen Wald wohnt, muss mit stärkerem Schneefall rechnen als ein Hamburger. Die Dächer müssen entsprechend auf unterschiedlich hohe Schneelasten ausgerichtet sein. In welcher Schneelastzone ihr Haus liegt, erfahren Hausbesitzer beispielsweise beim zuständigen Bauamt. „Einen Grenzwert für die Tragfähigkeit des eigenen Daches sollten Hausbesitzer im Standsicherheitsnachweis ihres Hauses finden“, sagt die ERGO Expertin. Falls diese Unterlagen nicht vorhanden sind, können örtliche Ingenieur- oder Architekturbüros sowie Dachdecker die maximale Belastbarkeit des Daches errechnen.
Kommt es zu schwerem Schneefall, hilft diese Angabe bei der Einschätzung, ob das Dach der dicken Schneedecke standhält oder ob geräumt werden muss. Die aktuell vorhandene Schneelast können Hausbesitzer von Fachleuten ermitteln lassen. „Dachdecker oder die Feuerwehr nehmen dafür Schneeproben an drei unterschiedlichen Stellen auf dem Dach. Anschließend wiegen sie die Schneeproben. Ob das Dach die Schneelast dauerhaft aushält, prüft dann beispielsweise ein Statiker“, erklärt Brandl. Raten die Experten zur Räumung eines Daches, sollten diese sie auch gleich durchführen. „Denn im Gegensatz zum Schneeschaufeln auf dem Gehweg sind Räumarbeiten auf dem Dach ohne entsprechende Schutzvorrichtungen eine Gefahr für die Beteiligten“, so die Schadenexpertin. „Wer in luftiger Höhe Schnee schippt, kann dabei ausrutschen oder der Schnee kann Autos oder Passanten treffen.“ Zudem droht ein Einsturz, falls das Dach bereits instabil ist.
Stürzt ein Dach aufgrund der Schneelast ein oder ist die Statik der Dachkonstruktion beeinträchtigt, kommen auf Hausbesitzer hohe Kosten zu. „Daher sollten sie darauf achten, dass ihre Wohngebäudeversicherung auch ‚Weitere Naturgefahren‘ wie ‚Schneedruck‘ abdeckt“, empfiehlt die ERGO Expertin. Dieser Schutz ist durch eine klassische Gebäude- oder Hausratversicherung nicht immer abgedeckt, sondern muss meist explizit eingeschlossen werden. Er umfasst auch Schäden durch den Schneedruck auf Fotovoltaik-, Solar- und Antennenanlagen auf dem Dach. Da bei einem Dacheinsturz meist auch Möbel und anderer Hausrat betroffen sind, ist es empfehlenswert, bei der Hausratversicherung ebenfalls auf den Schutz vor ‚Weiteren Naturgefahren‘ zu achten. Ist das Dach beschädigt, sollten Hausbesitzer die Schäden mit Fotos festhalten und sich umgehend bei ihrem Versicherer melden. Dieser kümmert sich um alles und schickt in der Regel einen Gutachter vorbei. Zudem sollten Eigentümer Maßnahmen ergreifen, um Folgeschäden zu vermeiden. „Dazu gehört beispielsweise, den Schnee aus dem Gebäude zu schaffen oder das Dach provisorisch abzudecken“, so Brandl. Manchmal kann es sein, dass Hausbesitzer die Schäden vor dem Besuch des Gutachters beheben müssen – etwa, wenn das Haus sonst nicht mehr bewohnbar ist. In diesem Fall sollten sie dies vorab mit ihrem Versicherer klären. „Entsprechende Rechnungen von Handwerkern sollten Hausbesitzer unbedingt aufheben. Zudem empfiehlt es sich, genau zu dokumentieren, wie die Schäden behoben wurden“, so die Schadenexpertin von ERGO.