Sonnenschirm und Sonnensegel?
Ein Südbalkon ist Fluch und Segen zugleich: Mieter haben hier meist besonders viele Sonnenstunden, allerdings kann es auch schnell unerträglich heiß werden. „Einen Sonnenschirm als Schattenspender dürfen sie jederzeit ohne Probleme aufstellen“, so Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. „Wer allerdings Wände oder Decken anbohren möchte, um eine Markise zu befestigen, benötigt vorab die Erlaubnis des Vermieters, da dies einen Eingriff in die Bausubstanz darstellt.“ Außerdem können Vermieter besonders auffällige Verkleidungen oder einen Sichtschutz, der über die Brüstung ragt, untersagen, sollte dies das Erscheinungsbild des Hauses stark beeinflussen.
Ein Beet auf dem Balkon?
Für eigenes Obst oder Gemüse braucht es nicht unbedingt einen Garten. Auch auf dem Balkon lassen sich in Kisten, Kübeln oder Blumenkästen viele Pflanzen anbauen. „Bevor Mieter mit dem Gärtnern loslegen, sollten sie einen Blick in Mietvertrag und Hausordnung werfen“, rät Brandl. „Sind keine entsprechenden Regelungen enthalten, können sie davon ausgehen, dass das Anpflanzen und sturmfeste Anbringen von Blumenkästen sowie das Aufstellen von Töpfen erlaubt sind.“ Hobbygärtner, die größere Veränderungen wie besonders schwere Pflanzkübel, Hochbeete oder Rankgitter mit Wandbohrungen planen, benötigen das Einverständnis des Vermieters. Übrigens: Außenfensterbänke gehören nicht zur Mietsache. Daher können Blumentöpfe und -kästen hier tabu sein. Mieter sollten auch das Rücksichtnahmegebot unter Nachbarn kennen und darauf achten, dass das Gießwasser nicht auf den Balkon darunter tropft.