Einfach, weil's wichtig ist.
Einfach, weil's wichtig ist.
Medieninformation, 10. Dezember 2021
Am 8. Dezember 2021 haben in Düsseldorf Vertreter der Unternehmensleitung von ERGO und der Gewerkschaft ver.di ein umfangreiches Schutzabkommen als sozialen Ordnungsrahmen unterzeichnet, das den bisherigen seit 2018 gültigen Ordnungsrahmen ablöst. Es beinhaltet unter anderem einen weitreichenden Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen, Standortschutz für die Verwaltungsstandorte in Deutschland, Schutz der Regionaldirektionsstruktur im Vertrieb sowie ein klares Bekenntnis zur Erstausbildung in Deutschland. Parallel erfolgte auch intern die Einigung und Bestätigung durch den Konzernbetriebsrat des Versicherungsunternehmens.
Dr. Markus Rieß, Vorstandsvorsitzender der ERGO Group, erklärt: „ERGO ist auf dem richtigen Weg. Wir wollen weiter zur Spitzengruppe der europäischen Versicherer aufschließen. Hierfür brauchen wir Investitionen in Wachstum und Innovation, aber auch Stabilität und Transparenz für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese heute unterzeichnete Vereinbarung mit ver.di wird maßgeblich dazu beitragen.“
Christoph Schmitz, Mitglied im Bundesvorstand von ver.di und Fachbereichsleiter Finanzdienstleistungen, begrüßt die vereinbarte Sicherheit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: „Der vereinbarte Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen und der Schutz der Verwaltungsstandorte sind wichtige Signale sowohl an die Kolleginnen und Kollegen als auch an uns.“
Alle Zusagen gelten unter dem Vorbehalt, dass wirtschaftliches Ergebnis und Kostenquote wie im Rahmen der Ambition 2025 festgelegt gleichermaßen erreicht werden. Der Schutz gilt bis zum 31.12.2023 und betrifft die Verwaltungsstandorte Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Köln, Mannheim, München, Nürnberg und bezieht die Einheiten des ERGO Kooperationsvertriebs, des ERGO Maklervertriebs am jeweiligen Verwaltungsstandort und die Betriebe des IT-Dienstleisters ITERGO ein.
Der Kündigungs- und Standortschutz gilt grundsätzlich auch für die Ausschließlichkeitsorganisation von ERGO. Die Anzahl der in Deutschland flächendeckend vertretenen Regionaldirektionen, die die selbstständigen ERGO Berater betreuen, wird beibehalten.
Grundsätzlich sollen Outsourcing-Maßnahmen bis Ende 2023 nur im Rahmen der durch natürliche Fluktuation und freiwillige Vereinbarungen, freiwerdende oder bereits unbesetzte Stellen durchgeführt werden. Für den Fall, dass einheitliche Arbeitspakete auf einen externen Dienstleister übertragen werden, erfolgt dies mit vollständigem Erhalt der materiellen Besitzstände der übergehenden Beschäftigten.
Ver.di-Verhandlungsführer Frank Fassin, unterstreicht diese Regelung: „Das Gebot der Freiwilligkeit und die Besitzstandszusage stellen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Sicherheit in hohem Maße dar und sind das Ergebnis intensiver, aber vertrauensvoller Verhandlungen.“
ERGO ist sich auch ihrer Verantwortung als Ausbildungsunternehmen bewusst und wird an den Standorten Berlin, Düsseldorf. Hamburg, Köln und München im Ausbildungsjahr 2022 mindestens 83 Auszubildende und im Ausbildungsjahr 2023 mindestens 93 Auszubildende einstellen.
Bei ERGO setzen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter gemeinsam mit ver.di auf kontinuierlichen Dialog in Zeiten des Wandels. Dr. Ulf Mainzer, Mitglied des Vorstands der ERGO Group und Arbeitsdirektor, erklärt: „Auch die Fortsetzung unserer intensiven Dialogformate zeigt, wie vertrauensvoll die Verhandlungen sowohl mit ver.di als auch mit den Betriebsräten geführt werden. Die heutige Einigung ist ein wichtiger Schritt für uns alle auf dem Weg zur Umsetzung unseres ERGO Strategieprogramms. Wir setzen in diesen unsicheren Zeiten erneut Maßstäbe für Zukunftssicherung und Stabilität.“
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Diese Medieninformation enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf derzeitigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der ERGO Group beruhen. Bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächliche Entwicklung, insbesondere die Ergebnisse, die Finanzlage und die Geschäfte unserer Gesellschaft wesentlich von den hier gemachten zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder sie an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
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