Medieninformation, 15. Juli 2021
Die DKV Deutsche Krankenversicherung AG bietet ab sofort das neue Pflegemonatsgeld BonusMed Pflege Plus an – eine Neuheit im Markt der deutschen Krankenversicherer. Das kapitalgedeckte, nachhaltige Pflegemonatsgeld steht grundsätzlich Unternehmen in nahezu allen Branchen ab einer Größe von 25 Mitarbeitern zur Verfügung. Abgesichert werden alle Mitarbeiter, Beiträge übernimmt der Arbeitgeber. Dafür verzichtet die DKV auf eine Gesundheitsprüfung und Ausschlüsse. So stehen alle Mitarbeiter ab dem ersten Tag unter Versicherungsschutz. Leistungsanspruch besteht in allen Pflegegraden – bei häuslicher und stationärer Pflege.
Eine Pflegebedürftigkeit verändert den Alltag – für die Betroffenen, für deren Angehörige und auch für die Arbeitgeber. Neben der wachsenden psychischen Belastung, die sowohl die pflegebedürftigen Personen selbst als auch pflegende Angehörige trifft, kommen oft finanzielle Sorgen dazu. Denn die gesetzliche Grundabsicherung reicht in der Regel bei Weitem nicht aus, um die tatsächlichen Kosten zu decken – insbesondere bei einer Unterbringung in einem Pflegeheim. Die DKV bietet nun erstmals einen Baustein im Rahmen der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) an, der eine leistungsstarke Pflege-Vorsorge für alle Mitarbeiter, unabhängig von ihrem Alter oder ihrem Gesundheitszustand, ermöglicht.
„Das Pflegemonatsgeld BonusMed Pflege Plus eignet sich hervorragend als Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Mit unserem neuen, im Markt so bisher einmaligen Angebot erweitern wir unser Portfolio der betrieblichen Krankenversicherung um ein ausgesprochen attraktives Produkt“, erklärt Ursula Deschka, Mitglied des Vorstands der ERGO Deutschland AG und dort verantwortlich für das Segment Gesundheit.
Das Besondere hierbei: Über die Vertragslaufzeit werden Alterungsrückstellungen gebildet. Wenn die Mitarbeiter in Rente gehen oder ihren Arbeitgeber wechseln, können sie das Produkt eigenfinanziert fortführen. Dabei werden entsprechend des Alters und der zurückgelegten Versicherungsdauer Alterungsrückstellungen angerechnet. Der Arbeitgeber unterstützt damit seine Mitarbeiter frühzeitig bei dem Einstieg in die eigene Pflegevorsorge. „Das ist ebenso fair wie nachhaltig und entlastet perspektivisch sogar unsere Sozialversicherungssysteme“, betont Ursula Deschka.
Mit der betrieblichen Pflegeversicherung BonusMed Pflege Plus erhalten GKV- und PKV-versicherte Mitarbeiter gleichermaßen die Absicherung eines Pflegemonatsgelds. Anspruch besteht sowohl bei häuslicher als auch stationärer Pflege – und das bereits ab Pflegegrad 1.
Arbeitgeber haben beim Pflegemonatsgeld die Wahl zwischen unterschiedlichen Höhen. Aufgrund der obligatorischen Absicherung aller Mitarbeiter gibt es weder eine Gesundheitsprüfung noch Wartezeiten. Versicherungsschutz besteht für alle Mitarbeiter sofort in vollem vereinbarten Umfang und dies schon ab dem ersten Tag – eine große Erleichterung für Arbeitnehmer mit Vorerkrankungen, die normalerweise keine private Pflegeversicherung abschließen können. Nun sind sie mit dem DKV-Angebot abgesichert, sogar bei bestehendem Pflegegrad.
Alle versicherten Mitarbeiter können je nach Bedarf auf eigene Kosten das Pflegemonatsgeld BonusMed Pflege Plus aufstocken beziehungsweise auch für ihre Familienangehörigen abschließen. Sie können den Vertrag mit wenigen Klicks über ein Online-Antrags-Modul mit vereinfachter Gesundheitsprüfung entsprechend für sich und ihre Familienangehörigen ergänzen.
„Mit dem Abschluss unseres Pflegemonatsgeldes zeigen Arbeitgeber, dass ihnen ihre Mitarbeiter wichtig sind und sie auch über die Dauer der Beschäftigung hinaus bereit sind, Verantwortung zu übernehmen“, so Ursula Deschka.
Weitere Informationen
Unternehmen ab 25 Mitarbeitern haben die Möglichkeit, ein Pflegemonatsgeld in Höhe von 360 oder 720 Euro abzusichern. Größere Unternehmen ab 100 Mitarbeitern haben sogar die Wahl zwischen 360, 720, 1.080 oder 1.440 Euro. Bei vollstationärer Pflege wird den Mitarbeitern in allen fünf Pflegegraden das vereinbarte Pflegemonatsgeld zu 100% erstattet. In der ambulanten Pflege kommen bei Pflegegrad 1 10%, bei Pflegegrad 2 bis 5 dann 30% des vereinbarten Pflegemonatsgelds zur Auszahlung.
Die Beiträge richten sich dabei individuell nach Unternehmen und Mitarbeiterdemographie. Versicherungsschutz gilt ab dem ersten Tag und auch für Mitarbeiter, die bereits pflegerische Leistungen in Anspruch nehmen oder einen Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad gestellt haben.
Mehr unter https://www.dkv.com/produkte-betriebliche-krankenversicherung-25-mitarbeiter-109384.html.
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