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Gassi gehen per Fahrrad


Sicher unterwegs mit Rad und Hund

Ratgeber, 04.05.2020

Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Hunde brauchen viel Bewegung. Gerade größere Tiere sollten sich bei einem Spaziergang richtig austoben können. Warum den Vierbeiner also nicht neben dem Fahrrad mitlaufen lassen? Welche Regeln dabei zu beachten sind, fasst Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, zusammen.

Ratfahren mit Hund

Radfahren + Gassi = erlaubt
Fahrradfahren mit dem Gassi gehen zu verbinden ist erlaubt: „Die Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt in Paragraph 28, Absatz 1, dass Hundebesitzer ihre Haustiere vom Fahrrad aus führen dürfen“, erklärt Michaela Rassat. An ein paar Leitlinien und Pflichten sollten sie sich dabei allerdings halten.

Vor dem Ausflug üben
Damit das Fahrradfahren mit Hund reibungslos klappt, sollten Herrchen oder Frauchen mit ihrem Hund üben, idealerweise auf einsamen Wegen oder Straßen. Am besten den Hund immer rechts neben dem Rad führen. So ist er vor vorbeifahrenden Radfahrern geschützt, die ihn übersehen, aber auch erschrecken könnten. Grundsätzlich gilt: Vorausschauend und vorsichtig fahren, um umgehend auf andere Verkehrsteilnehmer oder eine plötzliche Bewegung des Hundes reagieren zu können. Wichtig: Die Fahrgeschwindigkeit sollte der Laufgeschwindigkeit des Hundes angepasst sein.

Leinenpflicht oder nicht?
Ob und wo Leinenpflicht gilt, hängt von vielen Faktoren ab: Die StVO schreibt zwar nicht ausdrücklich eine Leinenpflicht im Straßenverkehr vor. Allerdings muss die Begleitperson stets „ausreichend auf den Hund einwirken können“. „Dies wird oft als Pflicht zum Anleinen ausgelegt“, informiert die Rechtsexpertin von ERGO. Zusätzlich gibt es in vielen Bundesländern und Gemeinden unterschiedliche Regeln, wo eine Anleinpflicht besteht, das gilt auch für Felder oder Wälder. Darüber hinaus kann beispielsweise in Parks und öffentlichen Grünanlagen, in der Natur während der Brut- und Setzzeit sowie für bestimmte, als gefährlich eingestufte Hunderassen, eine Leinenpflicht gelten. Im Straßenverkehr ist Anleinen aber in jedem Fall dringend empfohlen: Hunde sind hier vielfältigen Reizen ausgesetzt, auf die sie plötzlich reagieren können. „Wichtig ist, dabei keine allzu lange Leine zu verwenden, denn dann ist das Führen des Hundes nicht mehr möglich“, erläutert Michaela Rassat. „Eine zu lange Leine ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit hohen Bußgeldern geahndet werden kann.“ Vielerorts gibt es aber auch Grünanlagen, die als Freilaufzone für Hunde ausgewiesen sind. Informationen zur Leinenpflicht erhalten Hundebesitzer meist beim Ordnungsamt und in der Hundeverordnung der Gemeinde oder der Stadt.

Leine nie am Lenker befestigen!
Läuft der Hund neben dem Fahrrad an der Leine mit, diese keinesfalls am Lenker befestigen! Die Gefahr, dass eine plötzliche Bewegung des Tieres den Fahrradfahrer umreißt, ist groß. Besser ist es, die Leine entweder in der Hand zu halten oder an einem speziellen Fahrradhalter zu befestigen. Dieser sorgt für einen ausreichenden Abstand zwischen Hund und Fahrrad und federt ruckartige Bewegungen ab. Wer abends unterwegs ist, sollte die Leine mit zusätzlichen Reflektoren und den Hund mit einem leuchtenden Halsband ausstatten.

Quelle: ERGO
www.ergo.de (Produkte und Services)
www.ergo.com (Unternehmensinformationen)

Hinweis: Unsere Beiträge geben den Sach- und Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und werden nicht nachträglich aktualisiert.

Über die Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Michaela Rassat ist Juristin und hat nach ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin 2005 bei der D.A.S. Rechtsschutzversicherung (heute ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH) angefangen. Sie verfasst Rechtsartikel für Zeitungen und Zeitschriften zu verbraucherrechtlichen Themen. Zudem betreut sie sowohl die ERGO Rechtsschutz App als auch das ERGO Rechtsportal (www.ergo.de/rechtsportal). Privat ist sie gern auf Reisen, geht Klettern und ist auf GPS-gesteuerter Schatzsuche namens Geocaching unterwegs.

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