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Camping: Reisen im eigenen Zuhause


Sicher mit dem Wohnmobil unterwegs

Ratgeber, 31.05.2021

Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Camping boomt. Da steigt auch die Nachfrage nach Wohnmobilen enorm: Laut Angaben des Caravaning Industrie Verbandes wurden zwischen Februar 2020 und Januar 2021 42 Prozent mehr Wohnmobile neu zugelassen als im Vorjahr. Was viele nicht wissen: Je nach Größe des Wohnmobils gibt es im Straßenverkehr ein paar Besonderheiten zu beachten. Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, weiß, welche Sonderregeln beim Parken und bei Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten. Außerdem gibt Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO, Tipps zum Versicherungsschutz, damit der Campingurlaub ein voller Erfolg wird.

Campingurlaub

Besondere Fahrerlaubnis notwendig?
Vor dem Kauf oder Mieten eines Wohnmobils sollten Camper prüfen, ob die eigene Fahrerlaubnis für das Fahrzeug ausreicht. „Bei Wohnmobilen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen ist das meist kein Problem. Hier darf jeder hinter das Steuer, der einen Pkw-Führerschein der Klasse B besitzt“, erläutert Michaela Rassat. Schwerere Wohnmobile bis zu 7,5 Tonnen dürfen Camper dagegen nur mit einer Fahrerlaubnis der Klasse C1 oder C fahren. Übrigens: Wer noch einen alten Führerschein der Klasse 3 besitzt, darf damit Wohnmobile bis 7,5 Tonnen steuern. „Für Wohnwagen gilt: Bleiben Pkw plus Anhänger mit ihrer zulässigen Gesamtmasse unter oder genau bei 3,5 Tonnen, dann ist ebenfalls der Führerschein der Klasse B ausreichend“, so die ERGO Juristin. Selbst wenn keine gesonderte Fahrererlaubnis notwendig ist: Für alle Wohnmobil-Neulinge ist es sinnvoll, mit dem Fahrzeug vorab auf einem Parkplatz vor allem das Rangieren zu üben.

Geschwindigkeitsbeschränkungen beachten
Auch bei der Maximalgeschwindigkeit spielt das Gewicht des Wohnmobils eine Rolle: „Liegt das zulässige Gesamtgewicht unter 3,5 Tonnen, gelten die gleichen Geschwindigkeitsbeschränkungen wie für Pkw“, weiß Rassat. Schwerere Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen dürfen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 100 km/h und generell außerhalb geschlossener Ortschaften 80 km/h nicht überschreiten. Voraussetzung: Das Fahrzeug ist in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 als Wohnmobil eingetragen. Ansonsten gelten die Tempolimits für Lkw, also 80 km/h auf Autobahnen und Landstraßen – auch bei einem Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen. Mit einem Anhänger – etwa einem Wohnwagen – gilt auf Autobahnen eine Maximalgeschwindigkeit von 80 km/h. Liegt das zulässige Gesamtgewicht nicht über 3,5 Tonnen, gibt es eine Ausnahme: „Camper mit Wohnwagen können sich für eine sogenannte Tempo-100-Plakette bei der zuständigen Kfz-Behörde anmelden“, erläutert die Rechtsschutzexpertin von ERGO. „Damit dürfen sie dann auch mit Anhänger 100 km/h auf der Autobahn fahren. Bedingung ist eine Prüfung der technischen Voraussetzungen bei einer der üblichen Prüforganisationen.“

Parken nicht überall erlaubt
Wer für sein Wohnmobil einen Parkplatz sucht, muss sich an dieselben Regeln halten wie Pkw-Fahrer. Außer bei Wohnmobilen über 7,5 Tonnen: Dann ist zum Beispiel das Parken in Wohngebieten nachts und an Sonn- und Feiertagen verboten. Aber auch für leichtere Fahrzeuge gibt es Vorgaben: Ist eine Parklücke durch Begrenzungslinien markiert, muss das Wohnmobil komplett innerhalb dieser Markierung stehen. „Einschränkungen gibt es außerdem beim Parken auf dem Bürgersteig. Es kann zwar durch ein besonderes Schild ausnahmsweise erlaubt sein. Trotzdem ist das Parken auf dem Gehweg dann nur für Fahrzeuge bis zu 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht erlaubt – die meisten Wohnmobile sind jedoch schwerer“, so Rassat. Auch über Kanaldeckeln und ähnlichen Verschlüssen darf auf Gehwegen nicht geparkt werden. Steht auf einem Schild zum Beispiel auf einem öffentlichen Parkplatz „Nur für Pkw“, dann schließt das Wohnmobile aus. Im Gegenzug gibt es allerdings auch Schilder, die ausschließlich das Parken von Wohnmobilen erlauben. Übrigens: Anhänger, also auch Wohnwagen, dürfen abgekoppelt nicht länger als zwei Wochen auf einer öffentlichen Straße oder einem öffentlichen Parkplatz stehen.

Im Wohnmobil übernachten?
Einfach an einem schönen Fleckchen am Straßenrand stehen bleiben und dort zwei Wochen campieren ist in Deutschland verboten. Camper müssen sich auf dafür ausgewiesene Stellplätze beschränken und dürfen nicht einfach mit Wohnmobil oder Wohnwagen „wildcampen“. „In seinem eigenen Fahrzeug am Straßenrand zu schlafen ist nur erlaubt, um sich für die Weiterfahrt auszuruhen“, erläutert die ERGO Juristin. Hier gilt aber: Nicht länger als etwa zehn Stunden und ohne sich häuslich einzurichten und beispielsweise Campingmöbel aufzustellen oder die Markise rauszufahren. Dann liegt nämlich eine unzulässige Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen vor.

Versicherung im Gepäck
Wer mit dem Wohnwagen oder Wohnmobil unterwegs ist, benötigt eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese kommt für Schäden auf, die Dritten mit dem versicherten Wohnmobil zugefügt werden. Das gilt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Wer Schäden am eigenen Fahrzeug versichern möchte, benötigt eine Voll- oder Teilkaskoversicherung. Mittlerweile bieten manche Versicherer auch Zusatzbausteine zur Kfz-Police speziell für Camper an. „Darin sind dann zum Beispiel auch das Vorzelt und der Inhalt des Wohnmobils oder -wagens mit versichert“, weiß Frank Mauelshagen. Weitere Leistungen beispielsweise bei einem Totalschaden sind bei ERGO: Für Neufahrzeuge Erstattung des Neupreises innerhalb der ersten 24 Monate oder Erstattung des Kaufpreises bei Gebrauchtfahrzeugen, die bei Vertragsbeginn höchstens zwei Jahre alt sind.

Quelle: ERGO
www.ergo.de (Produkte und Services)
www.ergo.com (Unternehmensinformationen)

Hinweis: Unsere Beiträge geben den Sach- und Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und werden nicht nachträglich aktualisiert.

Über den ERGO Experten Frank Mauelshagen

Frank Mauelshagen ist Bereichsleiter für die Kraftfahrtversicherung der ERGO Versicherung AG. Der Dipl. Kaufmann ist seit 1999 für die Versicherungsgruppe tätig, zunächst im Controlling für Gewerbe/Industrie, anschließend als Assistent für den Vorstandsvorsitzenden der Victoria Versicherung AG, welche dann in die ERGO Versicherung AG umbenannt wurde.

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