In einer umfangreichen Untersuchung hat ERGO den gesamten Bestand an betrieblichen Altersversorgungsverträgen seit 2002 geprüft.
Die externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) hat in ihrer Untersuchung keine systematische Fehlberatung festgestellt.
Für alle 40.152 seit 2002 abgeschlossenen Kollektivverträge der ERGO Versicherungsgruppe wurde geprüft, ob die Anzahl der versicherten Arbeitnehmer tatsächlich der vereinbarten Kollektivgröße entsprach. Lediglich bei 0,7 Prozent oder 285 der Verträge wurden Abweichungen der Kollektivgröße festgestellt, deren Begründung sich nicht aus der Vertragsdokumentation ergab.
Nach Kontaktaufnahme mit den Kunden – das sind in der betrieblichen Altersversorgung die Arbeitgeber – ergaben sich 23 Verträge, die rückwirkend umzustellen sind. Davon sind 2.156 versicherte Personen – also Arbeitnehmer – betroffen.
Weiterhin wurde geprüft, ob statt eines möglichen Gruppenversicherungsvertrages Einzelverträge eingerichtet wurden. Es wurden knapp 80.000 Kundenverbindungen untersucht. Hier wurden 330 Arbeitgeber (0,4 Prozent) identifiziert, bei denen zu erörtern war, ob bei der damaligen Vertragseinrichtung alle Informationen zur möglichen Einrichtung eines Kollektivvertrages besprochen wurden.
Nach Kontaktaufnahme mit den Kunden ergaben sich bei 39 Arbeitgebern Verträge, die rückwirkend umzustellen sind. Davon sind 1.145 versicherte Personen – also Arbeitnehmer – betroffen.
Abschließend hat ERGO alle ca. 800.000 Einzelversicherungsverträge überprüft. Hier war zu klären, ob diese Einzelverträge nicht zu einem bereits bestehenden Kollektivvertrag gehören müssten. Es wurden 409 Verträge identifiziert, zu denen es gemeinsam mit dem Kunden Klärungsbedarf gab.
Nach Kontaktaufnahme mit den Kunden ergaben sich 121 Verträge mit Arbeitnehmern, die rückwirkend umzustellen sind.
Für die rückwirkenden Vertragsumstellungen werden wir einen Betrag von bis zu 3,4 Mio. Euro - das entspricht ungefähr 0,03 Prozent der Deckungsrückstellungen in unserem bAV-Geschäft – aufwenden. Der finale Betrag wird erst nach Abschluss aller Umstellungen feststehen. Alle in diesem Abschnitt genannten Zahlen sind per Stand 15. März 2013.
Im Zusammenhang mit der Berichterstattung zur betrieblichen Altersversorgung stellte die Verbraucherzentrale Bundesverband eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Diese stellte jedoch ihre Ermittlungen Ende 2011 ein.
Die Untersuchungen unzulässiger Einflussnahme auf Entscheidungsträger konzentrierten sich auf die Fälle, in denen ein Vermittler gleichzeitig Entscheidungsverantwortlicher oder nicht alleiniger Geschäftsführer/Gesellschafter ist und potenziell fehlerhafte Kollektivgrößen vorlagen. PwC hat keine systematische Einflussnahme auf Entscheidungsträger festgestellt. In drei beispielhaften Fällen führten wir eine weitere Prüfung strafrechtlicher Relevanz hinsichtlich einer möglichen Angestelltenbestechung (§299 StGB) durch. Die Ergebnisse dieser Prüfung haben wir der Staatsanwaltschaft Düsseldorf zur Beurteilung vorgelegt. Diese kam zum Ergebnis, dass kein strafrechtlich zu beanstandendes Verhalten vorliegt. Die Staatsanwaltschaft Hamburg führt allerdings derzeit noch Ermittlungen zu möglichen unzulässigen Einflussnahmen in Bezug auf vier Vorgänge aus dem Bereich des Sportsponsorings durch.
In der Folge der Untersuchungen hat ERGO neue Annahmerichtlinien beschlossen. Sie legen für die Wahl von Kollektivtarifen einzig den Beratungsaufwand im konkreten Fall zugrunde und nicht wie bislang standardisierte Größenklassen. Darüber hinaus wurde ein Verbot für Provisionszahlungen an Entscheidungsträger und deren Angehörige beschlossen, um unzulässige Einflussnahme zu verhindern.