Wohnen & Garten

Wohnen & Garten - Archiv 2011

Unsere Verbraucherthemen zur Rubrik „Wohnen & Garten“ aus dem Jahr 2011.

Hinweis: Ältere Beiträge können von der aktuellen Rechtslage abweichen.

28. Dezember 2011 - Im Winter haben Einbrecher Hochsaison

Achtung Einbruchszeit
Im Winter haben Einbrecher Hochsaison

Sie kommen am liebsten im Schutz der Dämmerung. Dann, wenn es bereits dunkel ist, aber laute Geräusche noch kein Aufsehen erregen. „Die kurzen Tage erleichtern Ganoven die Arbeit“, wissen die Experten von ERGO. Deswegen kommt es im Winter zu mehr Einbrüchen als zu jeder anderen Jahreszeit. Dabei ist es einfach, die eigenen vier Wände zu schützen: „Wenn man das Haus verlässt, sollten alle Fenster und Türen grundsätzlich fest verschlossen sein“, betonen die ERGO Experten. „Für noch mehr Sicherheit sorgen mechanische Sicherungen.“ An Türen mit Querriegel- oder zusätzlichen Kastenschlössern und Fenstern mit Pilzkopfverriegelungen versuchen sich die meisten Einbrecher gar nicht erst. Über Sicherungsmaßnahmen an den Fenstern und Türen oder Alarmanlagen sollten Hausbesitzer gerade bei Um- oder Neubauten nachdenken. Man sollte auch dafür sorgen, dass Einbrecher keinen freien Blick in die Wohnung haben. In den Abendstunden empfiehlt es sich daher, die Vorhänge zuzuziehen. Außerdem meiden Ganoven das Risiko. Deswegen sollte das Haus nie verlassen wirken. Um Anwesenheit vorzutäuschen, eignet sich etwa eine Lampe mit Zeitschaltuhr. Es hilft allerdings auch schon, das Licht brennen zu lassen oder das Radio einzuschalten.

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28. Dezember 2011 - Eine Hausratversicherung hilft, wenn Langfinger zuschlagen

Achtung Einbruchszeit
Eine Hausratversicherung hilft, wenn Langfinger zuschlagen

Gelangen Einbrecher ins Haus, ist der Schaden mitunter groß. „Es kommt vor, dass die Kriminellen das ganze Haus leer räumen oder verwüsten“, warnen die ERGO Experten. „Man sollte sein Hab und Gut also mit einer Hausratpolice absichern.“ Damit der Schaden in voller Höhe erstattet wird, muss allerdings eine ausreichende Versicherungssumme vereinbart werden. „Am besten, man legt eine Inventarliste an und rechnet den Neupreis aller Haushaltsgegenstände zusammen“, raten die ERGO Experten. „Nur wenn die Police diesen Betrag abdeckt, ist man ausreichend versichert.“ Ein solches Verzeichnis muss man im Schadenfall ohnehin vorlegen können, um nachzuweisen, was alles entwendet wurde. Außerdem sollte man Belege über den Wert der einzelnen Gegenstände aufheben, zum Beispiel Quittungen, Fotos oder Videos. Zu beachten ist auch, dass sich die Einrichtung mit der Zeit verändert. „Über die Jahre schaffen die meisten Menschen immer neuen Hausrat an“, wissen die Versicherungsexperten. „Damit keine Unterversicherung entsteht, sollte man also regelmäßig prüfen, ob die Versicherungssumme noch dem aktuellen Wert der Haushaltsgegenstände entspricht.“

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28. Dezember 2011 - Was nach einem Einbruch zu tun ist

Achtung Einbruchszeit
Was nach einem Einbruch zu tun ist

Die Haustür ist offen, das Schloss aufgebrochen. Schlagartig wird klar: Einbrecher waren am Werk. „Wer nach Hause kommt und Anzeichen für einen Einbruch bemerkt, sollte zunächst einmal tief durchatmen“, raten die Versicherungsexperten von ERGO. „Dann muss umgehend die Polizei alarmiert werden.“ Solange nicht sicher ist, ob die Kriminellen noch im Haus sind, sollte man die Wohnung nicht betreten. Vor allem aber darf bis zum Eintreffen der Beamten nichts angefasst werden. „Auf keinen Fall sollte man anfangen aufzuräumen“, betonen die ERGO Experten. „Bis die Polizei die Spurensicherung beendet hat, muss alles in dem Zustand bleiben, den man vorgefunden hat.“ Anschließend ist zu prüfen, was die Einbrecher alles mitgenommen haben. Die Verluste müssen auf einer Liste aufgeführt werden, die einmal der Polizei und einmal dem Hausratversicherer übergeben wird. Fotos von zerstörten Gegenständen, zerschlagenen Fenstern und aufgebrochenen Türen helfen, die Schäden zu belegen. „Es empfiehlt sich, die Versicherung unverzüglich zu benachrichtigen“, wissen die ERGO Experten. „So erfährt man auch, ob das Chaos in der Wohnung aufgeräumt werden darf oder ob erst ein Gutachter vorbeikommt, der die Schäden protokolliert.“

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19. Dezember 2011 - Teurer Frust zum Jahresanfang

Teurer Frust zum Jahresanfang
Scherben bringen Glück – auch in der Sivesternacht?

Scherben bringen Glück Ob Marzipanschweine, vierblättriger Klee oder Schornsteinfeger – Glücksbringer haben an Silvester Hochkonjunktur. Scherben dagegen bringen in der Regel kein Glück, denn die Reparatur von Glasschäden ist meist sehr teuer. Doch gerade an Silvester kann leicht etwas zu Bruch gehen. Vor allem wenn die Party zu Hause steigt, sind Malheure nicht auszuschließen. Dagegen, dass Raketen von draußen ins Fenster krachen, ist man noch viel weniger gefeit. Wie man kleinere und größere Silvester-Unfälle wirksam absichert, weiß Expertin Tanja Cronenberg von ERGO.

Das geht ja gut los: Für viele Menschen beginnt das neue Jahr mit einem großen Ärgernis. Nach jeder Silvesternacht werden in Deutschland rund 20.000 Unfälle und Schäden im Wert von etwa 40 Millionen Euro gemeldet. „Deswegen beginnt eine sorglose Silvesterfeier mit der richtigen Vorsorge“, sagt Tanja Cronenberg, Versicherungsexpertin bei ERGO. „Sonst steht man mit den finanziellen Folgen der Schäden alleine da.“

Wenn Silvesterraketen teure Schäden anrichten
Die Risiken für Wohnung und Einrichtung in der Silvesternacht sind beträchtlich: Eine Rakete, die durch das offene Fenster oder die Balkontür saust, im Wohnzimmer explodiert und das Sofa in Brand setzt, kann einem die Neujahrslaune gründlich vermiesen. „Das ist ein Fall für die Hausratversicherung“, sagt Tanja Cronenberg. „Sie kommt für Schäden auf, die durch Feuer und Löschwasser an der Einrichtung entstehen.“ Damit sich die Böller aber gar nicht erst in die Wohnung verirren, sollte man Fenster und Türen an Silvester unbedingt geschlossen halten. Auch wenn Unbekannte einen Knaller durch den Briefschlitz in den Flur werfen, sind die Schäden durch die Hausratpolice gedeckt. Gut zu wissen: „Auch Glasschäden infolge bestimmter Gefahren wie Brand oder Vandalismus sind in der Regel über die Hausrat- oder Gebäudeversicherung gedeckt“, so die ERGO Expertin. „Doch leider geht Glas meist bei Missgeschicken kaputt – und zwar besonders bei ausgelassenen Partys.“ Eine Glasversicherung springt bei jedem Glasbruch ein – egal aus welchem Grund. Auch ob Eigen- oder Fremdverschulden vorliegt, spielt keine Rolle.

Schutz für Spiegel, Fenster und Wintergärten
Egal ob der Gastgeber beim Servieren der Krapfen in die Wohnzimmervitrine stolpert, der Korken einer Champagnerflasche den künstlerisch gestalteten Spiegel von der Wand schießt oder der Topf mit der Mitternachtssuppe herunterfällt und das Cerankochfeld des Herdes zertrümmert – die Schäden werden von einer Glas-Zusatzversicherung in jedem Fall übernommen. „Glas ist ein wichtiger Bestandteil in jedem Haus“, meint die ERGO Expertin. „Die Wahrscheinlichkeit, dass mal etwas schiefgeht, ist also nicht eben gering.“ Hinzu kommen an Silvester ganz besondere Gefahren von außen: Werden Wintergärten oder Sonnenkollektoren auf dem Dach in der Neujahrsnacht von Raketen, Knallern oder Böllern beschädigt, müssen leidtragende Hausbesitzer ohne extra Glas-Versicherungsschutz richtig tief in die Tasche greifen. „Die Glasversicherung bietet auch in all diesen Fällen einen umfassenden Schutz“, sagt Tanja Cronenberg und gibt zu bedenken: „Denn schließlich muss nicht nur der entstandene Sachschaden ersetzt werden: Auch die nötigen Kosten für Montage und Einbau gehen ohne Versicherungsschutz noch einmal so richtig ins Geld.“

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15. Dezember 2011 - Wenn sich am Himmel etwas zusammenbraut

Wenn sich am Himmel etwas zusammenbraut
Effektiver Schutz vor Unwetterschäden

Unwetterschäden Sintflutartiger Platzregen, Gewitter, Sturm und Hagel – die Wetterexperten sind sich noch nicht ganz sicher, was sich da über dem Atlantik gerade zusammenbraut. Doch die Zeichen scheinen sprichwörtlich auf Sturm zu stehen.
Höchste Zeit, ein paar Vorkehrungen zu treffen, meint Schadenexpertin Tanja Cronenberg von ERGO und erklärt außerdem, wie man durch rechtzeitige Information zuverlässig auf dem Laufenden bleibt.

Vorkehrungen in Haus und Garten
Zieht ein Unwetter auf, ist schnelles Handeln angesagt: Noch nicht winterfest verstaute etwa Gartenmöbel gehören spätestens jetzt in den Schuppen oder zumindest in eine besonders geschützte Ecke der Terrasse. Fest miteinander verzurrt, kann sie der Wind so nicht einfangen. „Schließen Sie zudem alle Fenster- und Rollläden und nehmen sie Haushaltsgeräte möglichst durchgängig schon vor dem Sturm vom Stromnetz. Denn auch ein Blitzeinschlag in einiger Entfernung kann zu kostspieligen Überspannungsschäden führen“, warnt Tanja Cronenberg. Wird auch noch Starkregen angekündigt, sollten Hausbesitzer zudem unbedingt prüfen, ob alle Rückstauventile und Bodeneinläufe frei sind. Andernfalls kann sich das Abwasser aus dem Kanal ins Haus zurückstauen und im Handumdrehen den Keller unter Wasser setzen.

Während des Unwetters
„Auch wenn es an allen Ecken kracht und ächzt – widerstehen Sie dem Drang, während des Unwetters nach dem Rechten zu sehen“, warnt die ERGO Expertin. Die Gefahr, von umher fliegenden Ästen, Trümmerteilen oder Glassplittern getroffen zu werden, ist einfach zu groß. Der sicherste Ort im Haus oder in der Wohnung ist daher der Raum mit den wenigsten Fenstern. „Unwetter-Profis“ haben übrigens immer eine Taschenlampe griffbereit, um von einem Stromausfall nicht zusätzlich überrascht zu werden. Zudem kann es nicht schaden, ein batteriebetriebenes UKW-Radio griffbereit zu haben – so ist man auch mitten im größten Sturm jederzeit über den aktuellen Wetterverlauf informiert. „Wer dagegen am Freitag im Auto vom Unwetter überrascht wird, sollte weder aussteigen noch unter einem Baum parken“, betont Tanja Cronenberg: „Achten Sie bitte auch auf einen gebührenden Abstand von mindestens 50 Metern zu Strom- und Überlandleitungen – nehmen diese in einem Sturm nämlich Schaden, wird es in ihrer Nähe schnell lebensgefährlich.“

Die Ruhe nach dem Sturm
Ist der Spuk schließlich vorbei, gilt: Ehe elektrische Geräte wie Wecker, Fernseher oder Waschmaschinen wieder „ans Netz“ dürfen, sollte man prüfen, ob sie mit Wasser in Berührung gekommen oder beschädigt worden sind. In diesem Fall besteht unter Umständen Lebensgefahr, sobald das Gerät unter Strom steht! Alle entstandenen Sachschäden sollten möglichst schnell dokumentiert und der Versicherung gemeldet werden. „Am besten, Sie machen noch vor dem Sturm ausreichend Fotos von Haus, Wohnung oder Inventar. So lassen sich Sturmschäden leichter anschaulich machen – und damit auch schneller ersetzen“, so der Tipp der ERGO Expertin.

 Schon vorher wissen, wann`s kracht
Um auch zukünftig immer rechtzeitig vor Unwettern und Stürmen gewarnt zu sein, empfiehlt Tanja Cronenberg einen besonderen Service: Der kostenlose Frühwarn-Dienst von ERGO informiert rechtzeitig per SMS über drohende Wetterstürze und aufziehende Gewitterfronten. So bleibt auch bei kommenden Unwettern genügend Zeit, um Haus und Hof wetterfest zu machen und unnötige Schäden zu verhindern.

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14. Dezember 2011 - Tischfeuerwerk nur auf feuerfester Unterlage abbrennen

Feuerwerk im Wohnzimmer
Tischfeuerwerk nur auf feuerfester Unterlage abbrennen

Deutschland feiert – und die Feuerwehr ist im Dauereinsatz. Jedes Jahr wird an Silvester mehrere tausendmal Feueralarm gemeldet. "Nicht nur beim Feuerwerk draußen, auch bei der Party in der Wohnung drohen Gefahren", warnen die ERGO Experten. Besonders beliebt bei Feiern in den eigenen vier Wänden ist das Funken sprühende Tischfeuerwerk. Allerdings zeigt oft erst ein genauer Blick auf die Packung oder die Gebrauchsanweisung, ob sich der Artikel auch tatsächlich für eine Verwendung in geschlossenen Räumen eignet. "Beim Abbrennen ist unbedingt darauf zu achten, dass das Tischfeuerwerk auf einer feuerfesten Unterlage steht", so die ERGO Experten. "Das gilt übrigens auch beim Bleigießen und für das Fondue." Auch sollten nach Möglichkeit keine Luftschlagen oder Girlanden in der Nähe hängen – zu groß wäre die Brandgefahr. Ratsam ist, beim Einkaufen nur zu Party-Deko zu greifen, die als schwer entflammbar gekennzeichnet ist. Wunderkerzen empfehlen sich wegen des Funkenflugs übrigens nicht zum Anzünden in der Wohnung. "Für den Fall, dass trotz aller Vorsicht etwas schiefgeht, sollte man einen Feuerlöscher, eine Löschdecke oder zumindest einen Eimer Wasser bereitstehen haben", raten die ERGO Experten. "Wenn das nicht mehr reicht: Ruhe bewahren und sofort den Notruf 112 wählen."

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14. Dezember 2011 - Sicherer Schutz vor Raketen auf schiefer Flugbahn

Feuerwerk im Wohnzimmer
Sicherer Schutz vor Raketen auf schiefer Flugbahn

Rußflecken an der Fassade, gesprengte Dachrinnen, verkohlte Balkone – viele Menschen erleben nach dem Silvesterfeuerwerk eine böse Überraschung. "Wichtig ist, alle brennbaren Gegenstände von Balkon und Terrasse zu räumen, damit sie nicht von Raketen in Brand gesetzt werden", wissen die ERGO Experten. Ansonsten ist es schwierig, das eigene Haus vor der Achtlosigkeit anderer zu schützen. Daher kommt es darauf an, sich anderweitig abzusichern: Eine Wohngebäudeversicherung kommt für Brandschäden auf. "Das gilt insbesondere auch dann, wenn der Schuldige nicht ermittelt werden kann", sagen die ERGO Experten. Die Versicherung kommt dabei übrigens nicht nur für den Schaden selbst auf, sondern auch für etwaige Folgeschäden, etwa durch Löschwasser, sowie für die nötigen Aufräumarbeiten. Um selbst Ärger zu vermeiden, sollten Feuerwerkskörper niemals in unmittelbarer Nähe von Häusern oder Autos gezündet werden. Am besten ist es, Raketen aus eingegrabenen Flaschen senkrecht abzufeuern, damit sie nicht unkontrolliert umherfliegen und womöglich ausgerechnet im neuen Gartenhäuschen des Nachbarn explodieren.

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14. Dezember 2011 - Wenn das Feuerwerk im Haus des Gastgebers hochgeht

Feuerwerk im Wohnzimmer
Wenn das Feuerwerk im Haus des Gastgeber hochgeht

Eine ausgelassene Party gehört für viele Menschen zu Silvester ebenso dazu wie Krapfen und Feuerwerk. Doch je wilder die Feier, desto höher die Risiken, wissen die ERGO Experten: "Wenn viele Menschen zum Feiern zusammenkommen, kann einiges schiefgehen." Die Liste der möglichen Malheure ist lang: Eine Zigarette, die zwischen die Kissen der Designercouch fällt. Ein Rotweinglas, das umfällt und den Teppich ruiniert. Ein temperamentvoller Tanzschritt, der in der Porzellanfigurensammlung endet. "Wer nicht mit einer privaten Haftpflichtversicherung vorgesorgt hat, muss solche Schäden aus der eigenen Tasche bezahlen. Dann fängt das neue Jahr womöglich mit einem finanziellen Desaster an", warnen die ERGO Experten. Die größte Gefahrenquelle an Silvester sind freilich die Raketen: Wer das neue Jahr mit einem lauten Knall begrüßen will, sollte in jedem Fall eine Privathaftpflicht abgeschlossen haben. Damit sind die Schäden abgedeckt, wenn das Haus des Nachbarn getroffen wird – oder gar er selbst. Die Haftpflichtversicherung springt sogar ein, wenn man als Partygast durch ungeschicktes Hantieren im Haus des Gastgebers eine Rakete hochgehen lässt – nur Vorsatz ist ausgeschlossen.

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16. November 2011 - Ein Lichtlein brennt

Der schöne Schein...
Ein Lichtlein brennt

Was gibt es Schöneres, als an einem kalten Adventsabend in gemütlicher Atmosphäre vor dem Kamin zu sitzen? Doch Vorsicht: So wärmend und entspannend ein fröhlich vor sich hinloderndes Feuer auch sein mag, es birgt auch Gefahren. "Beachten Sie unbedingt die Sicherheitshinweise des Herstellers. Vergewissern Sie sich, dass sich keine leicht brennbaren Gegenstände in der Nähe des Kamins befinden. Im Raum, in dem das offene Feuer brennt, sollte man zudem für ausreichend Frischluftzufuhr sorgen. Und nicht zuletzt behält man das Feuer am besten immer im Auge", warnen die Experten der ERGO und ergänzen: "Auch einen Feuerlöscher in Griffweite zu deponieren ist sicher nicht verkehrt. Denn ein Funke ist schneller auf Sofa oder Teppich übergesprungen, als man denkt." Vorsicht ist auch bei Kerzen angebracht, die zur Weihnachtszeit einfach dazu gehören. "Gerade durch Adventskränze und Wachskerzen am Weihnachtsbaum steigt in den letzten Wochen des Jahres die Brandgefahr in deutschen Haushalten um ein Vielfaches", wissen die ERGO Experten. Verbraucher sollten darauf achten, dass die Kerzen nicht zu weit hinunterbrennen und sich in einer feuerfesten Fassung befinden. Wer ganz sichergehen will, greift besser auf elektronische Kerzen zurück: "Obwohl die romantische Stimmung dann etwas leidet, sind sie gegenüber Wachskerzen die deutlich sicherere Alternative", so die Experten von ERGO

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16. November 2011 - Weihnachtsbeleuchtung - aber sicher

Der schöne Schein...
Weihnachtsbeleuchtung – aber sicher

Auch in diesem Jahr haben Lichterketten, blinkende Fenstersterne und Lichtschläuche wieder Hochkonjunktur. "Doch leider ist nicht alles Gold, was glänzt", warnen die Experten von ERGO. Gerade besonders preiswerte Produkte können gefährlich sein. Denn nicht selten sind sie mangelhaft verarbeitet. "Sichere Weihnachtsbeleuchtung erkennt man unter anderem an Prüfsiegeln wie etwa dem GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit. Oft genügt auch schon ein gründlicher Blick, um zu erkennen, ob es sich um ein bedenkliches Produkt handeln könnte", so die ERGO Experten. Übrigens: Lichterschmuck ist nicht gleich Lichterschmuck. Wer nicht nur im Hausinneren für Festbeleuchtung sorgen will, sondern auch an der Fassade, sollte beim Kauf auf außentaugliche Produkte achten. Erkennbar sind diese an speziellen Symbolen. Ein Dreieck mit Wassertropfen bedeutet beispielsweise "spritzwasserfest"; ist auf Verpackung und Produkt ein Quadrat mit Tropfen zu finden, ist die Beleuchtung sogar bei Regen sicher. Gleiches sagt die Kennzeichnung "IP 44" aus.

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16. November 2011 - Plätzchenbacken mit den Kleinen

Der schöne Schein...
Plätzchenbacken mit den Kleinen

Ob Vanillekipferl, Zimtsterne oder Spekulatius – das vorweihnachtliche Plätzchenbacken ist gerade für Kinder eine besondere Freude. Das gemeinsame Teigkneten, Ausstechen und Backen birgt jedoch eine Menge Gefahren. Denn gerade in der Küche können sich Kinder schnell schwere Verletzungen zuziehen. "Spitze und scharfe Küchengeräte wie Messer und Ausstechformen sollte man den Kleinen nur unter Aufsicht in die Hände geben. Zudem ist es ratsam, heiße Töpfe oder Backbleche außerhalb der Reichweite von Kindern abzustellen", raten die ERGO Unfallexperten. Verantwortungsbewusste Eltern behalten außerdem die Kochplatten und den Herd im Auge. "Kinder sollten dort nicht herumspielen. Ein falscher Handgriff und es kann zu schweren Verbrennungen kommen. Die fertigen Weihnachtsplätzchen nimmt man also besser selbst aus dem Backofen – vorbildlich mit einem Topflappen ausgerüstet", so ein weiterer Tipp der Unfallexperten. Am wichtigsten ist es, sich ausreichend Zeit für das gemeinsame Plätzchenbacken zu nehmen – angefangen bei der Vorbereitung. Denn Unfälle passieren vor allem dann, wenn Zeitdruck herrscht oder das Chaos in der Küche ausbricht

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31. Oktober 2010 - Die weiße Gefahr - Was tun gegen Dachlawinen?

Die weiße Gefahr
Was tun gegen Dachlawinen?

Dachlawinen Die weiße Pracht des Winters taucht nicht nur ganze Landstriche in ihre märchenhafte Hülle. Starker Schneefall kann auch erhebliche Gefahren verursachen – und das nicht nur im Gebirge oder auf glatten und vereisten Straßen. Von Häusern
rutschende Dachlawinen können vorbeifahrende Autos beschädigen und im schlimmsten Fall sogar Passanten verletzen. Was verantwortungsbewusste Verbraucher tun können, um sich und andere gegen die "Gefahr von oben" zu schützen, erklärt Tanja Cronenberg, Schadenexpertin bei ERGO.

Wer das Wort "Lawine" hört, denkt zuallererst an gewaltige Schneemassen, die sich aus dem Hochgebirge ihren Weg ins Tal bahnen – und dabei erheblichen Schaden anrichten. Doch auch in der Stadt kann die weiße Pracht zur Bedrohung werden: "Vor allem bei starkem Schneefall oder Tauwetter lösen sich so genannte Dachlawinen, Schneebretter oder auch Eiszapfen von den Hausdächern", weiß
Tanja Cronenberg. "Werden Fahrzeuge oder gar Personen davon getroffen, kann dies zu erheblichen Sach- und Personenschäden führen."

Vorsicht ist besser als Nachsicht
Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen gegen herunterrutschende Schnee- oder Eisbretter sind Schneefanggitter, Eishalter oder ähnliche Vorrichtungen. "Sie werden auf das Dach montiert und sind in schneereicheren Gebieten häufig sogar vorgeschrieben", weiß die ERGO Expertin und ergänzt: "Ob es solche Bauvorschriften gibt, legt jede Gemeinde selbst fest." Soweit möglich, können Verbraucher Schneebretter und Eiszapfen auch selbst entfernen, etwa mit einem Besenstiel oder Ähnlichem. Doch Vorsicht: In Gefahr bringen sollte man sich dabei nicht! Schließlich hilft es niemandem, wenn der verantwortungsbewusste Hausbesitzer bei seiner Räumaktion selbst zu Schaden kommt. Aus diesem Grund ist es auch absolut tabu, aufs Dach zu steigen und dort Schnee zu schippen: "Die Gefahr abzustürzen ist auf vereistem Untergrund besonders hoch. Liegt so viel Schnee auf dem Dach, dass er entfernt werden muss, sollte man besser eine professionelle Schneeräumung durchführen lassen. Viele Dachdecker bieten diesen Service im Winter an", rät Tanja Cronenberg. Um Passanten und Autofahrer vor herabfallenden Dachlawinen und Eiszapfen zu warnen, helfen auch gut sichtbar platzierte Warnschilder auf dem Gehweg. Bei akuter Gefahr kann es sogar erforderlich sein, den Bereich unter dem Hausdach abzusperren.

Sicher ist sicher
Zwar haften Hausbesitzer nicht in jedem Fall und überall in Deutschland zwingend, wenn von ihrem Dach herabstürzende Schneebretter oder Eiszapfen Gegenstände wie geparkte Autos beschädigen oder gar Personen verletzen. Dennoch empfiehlt Tanja Cronenberg, sich für den Fall der Fälle abzusichern: "Niemand möchte, dass ein Passant durch eine Dachlawine verletzt wird, die vom eigenen Dach abgegangen ist. Kommen dann noch Schadenersatzforderungen hinzu, kann sich zum schlechten Gewissen rasch ein finanzielles Problem dazugesellen. Denn leider ist die deutsche Rechtsprechung in solchen Fällen nicht ganz eindeutig. Landesweite einheitliche Vorschriften gibt es bis dato nicht", so die ERGO Expertin. Wer sein Einfamilienhaus selbst bewohnt, kann sich jedoch durch eine private Haftpflichtversicherung finanziell absichern. Wer ein Mehrfamilienhaus besitzt, benötigt dagegen eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht, um wirklich auf der sicheren Seite zu sein.

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10. Oktober 2011 - Wie man sein Haus gegen Herbststürme wappnet

Wie man sein Haus gegen Herbststürme wappnet
Mit Vorsorge und Instandhaltung lassen sich die Risiken durch Unwetter deutlich mindern

Herbststürme Wenn die Herbststürme toben, gibt es nichts Schöneres, als es sich zu Hause so richtig bequem zu machen: Ein gemütlicher Abend auf der Couch bei Tee und Kerzenlicht, während draußen die Winde ums Haus peitschen und der Regen gegen die Fenster prasselt – für die meisten Menschen eine mehr als angenehme Vorstellung. Doch mit der Behaglichkeit in den eigenen vier Wänden kann es schnell vorbei sein. Denn jedes Jahr richten vor allem Herbst-Unwetter in Deutschland Millionenschäden an. Hausbesitzer sollten daher rechtzeitig daran denken, ihr Eigentum für die kühle Jahreszeit zu wappnen. Wie man sich gegen Sturm, Blitz und Hagel absichert, weiß Tanja Cronenberg von ERGO.

Umgestürzte Bäume, abgedeckte Dächer, überschwemmte Keller – Herbststürme können verheerende Kräfte entwickeln. Die Folgen der Zerstörung, die sie dabei hinterlassen, sind unkalkulierbar. "Sturmschäden am eigenen Haus sind nicht nur teuer, sondern auch gefährlich", warnt ERGO Expertin Tanja Cronenberg. "Man stelle sich nur vor, ein herunterfallender Dachziegel trifft einen Passanten oder ein Ast fällt auf ein vorbeifahrendes Auto." In solchen Fällen können Hausbesitzer unter Umständen für die Schäden haftbar gemacht werden. Immobilien-Eigentümern sei daher dringend geraten, Haus und Garten sturmfest zu machen, bevor das Wetter unbeständig wird. Denn mit Vorsorge und Instandhaltung lassen sich die Risiken deutlich mindern.

Morsche Bäume sind eine Gefahrenquelle
Gerade im Herbst sollte es selbstverständlich sein, alle Türen und Fenster zu schließen, ehe man das Haus verlässt. Sonst kann Regen hereinlaufen oder die Fenster schlagen bei Wind so heftig gegen die Rahmen, dass die Scheiben zerbrechen. Sobald die Tage kürzer werden, kommt zudem eine ganze Menge Arbeit auf Hausbesitzer zu: Zunächst müssen alle Bäume im Garten kontrolliert werden. Vielleicht sind einige von ihnen krank oder morsch und werden keinem Sturm mehr standhalten. "Auch das Dach sollte man regelmäßig von einem Fachmann begutachten lassen", rät Tanja Cronenberg. "Möglicherweise sind einige Ziegel locker oder der Firstmörtel hat Risse bekommen." Nötig ist ebenso sicherzustellen, dass Schneeschutz-, Begehungs- und Dachrinnensysteme sich bei stärkerem Wind nicht lösen können. Außerdem sollte man keinesfalls vergessen, alle Blumentöpfe vom Balkon zu räumen, damit sie nicht heruntergeweht werden. "Sobald die Bäume ihr Laub verloren haben, wird es schließlich Zeit, die Dachrinnen von Blättern und Moosen zu säubern", betont die ERGO Expertin. "Denn wenn das Regenwasser nicht abfließen kann, wird es womöglich große Schäden im Mauerwerk verursachen." Vor dem ersten Frost müssen außerdem alle Wasserleitungen im Außenbereich abgedreht und das Restwasser abgelassen werden, um ein Einfrieren der Leitungen zu verhindern und zudem den Versicherungsschutz gegen Frostschäden und deren Folgen nicht zu gefährden.

Eine Wohngebäudepolice ist ein absolutes Muss
Doch nicht alle Sturmschäden können verhindert werden. Wer auf den richtigen Versicherungsschutz verzichtet, steht daher womöglich im Ernstfall im Regen, sagt Tanja Cronenberg: "Eine Wohngebäudeversicherung ist für Hausbesitzer ein absolutes Muss. Diese Police deckt ab Windstärke acht alle Sturm- und Sturmfolgeschäden an der Immobilie ab." Der Versicherer zahlt also, wenn zum Beispiel ein entwurzelter Baum das Dach zerstört – allerdings nur, solange Haus und Garten ordentlich gewartet sind. Wer diese Pflichten vernachlässigt hat, verliert unter Umständen den Gebäudeversicherungsschutz und ist auf eine Privathaftpflichtversicherung angewiesen, sollte beispielsweise ein Ziegel von seinem Dach einem Nachbarn auf den Kopf fallen. Sinnvoll ergänzen lässt sich der Versicherungsschutz zudem mit einer Elementarschadenversicherung. Denn damit können weitere Schäden, etwa durch Überschwemmungen oder Rückstau, abgesichert werden. "Die klassische Wohngebäudeversicherung springt nämlich neben der Brandgefahr, in der beispielweise auch der Blitzschlag enthalten ist, nur für Schäden durch Sturm und Hagel oder für Leitungswasser-, Rohrbruch- und Frostschäden ein", erklärt die ERGO Fachfrau.

Quelle: ERGO
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7. September 2011 - Gift für den Körper

Schimmel – die schwarze Gefahr
Gift für den Körper

Wer kennt sie nicht: schwarze Flecken im Badezimmer, hinter Schränken oder am Fensterrahmen. Fast jeder zehnte deutsche Haushalt ist von Schimmelbefall betroffen. "Schimmelpilze sehen nicht nur unschön aus, sie können auch zu einer echten Gefahr für die Gesundheit werden", warnen die Experten der
DKV Deutsche Krankenversicherung. "Die Pilze verteilen ihre Sporen in der Wohnung, über die Luft gelangen sie dann in die Atemwege der Bewohner." Wer der "verseuchten" Luft regelmäßig ausgesetzt ist, riskiert, krank zu werden. So leiden bereits etwa sechs Prozent aller Deutschen an einer Schimmelpilzallergie: "Atmen Betroffene die Sporen ein oder gelangen sie auf anderem Weg in den Körper, etwa beim Essen, können unterschiedliche allergische Reaktionen auftreten. Diese reichen von Schnupfen, Bindehautreizungen und Migräne über Hautausschlag und Müdigkeit bis hin zu Atemwegserkrankungen wie Asthma", so die DKV Experten. Darüber hinaus können manche Schimmelarten Pilzinfektionen verursachen. Andere wiederum bilden besonders giftige Sporen, die innere Organe angreifen. Die Folge können schwere Leberschäden sein. Generell gilt: Obwohl grundsätzlich jeder gefährdet ist, der Schimmelsporen regelmäßig einatmet, sind Säuglinge, immungeschwächte und ältere Menschen besonders oft von den gesundheitlichen Folgen betroffen.

Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung
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7. September 2011 - Die besten Schimmelkiller: Lüften und Heizen

Schimmel – die schwarze Gefahr
Die besten Schimmelkiller: Lüften und Heizen

Schimmelpilze breiten sich vor allem dort aus, wo sie ausreichend Feuchtigkeit vorfinden – und gerade in geschlossenen Räumen ist die Luft oft besonders feucht. "Eine vierköpfige Familie gibt täglich bis zu 15 Liter Wasser in Form von Wasserdampf an die Raumluft ab. Das geschieht durch Kochen oder Duschen, aber auch durch Schwitzen und Atmen", wissen die Experten von ERGO und ergänzen: "Diese Feuchtigkeit setzt sich dann auf Flächen wie den Wänden ab." Die wichtigste Maßnahme gegen Schimmelbildung ist daher regelmäßiges Stoßlüften, am besten mehrmals täglich. Die feuchte Raumluft wird so aus der Wohnung geleitet. Die Fenster zum Lüften nur zu kippen, reicht allerdings nicht aus. "Zudem sollte man darauf achten, nasse Fliesen nach dem Duschen oder Kochen abzutrocknen. Auch die frisch gewaschene Wäsche hängt man besser im Freien auf anstatt in den eigenen vier Wänden. Sonst verteilt sich die Feuchtigkeit über die Raumluft in der ganzen Wohnung", wissen die ERGO Experten. Ein weiterer wichtiger Tipp: In kalten Monaten muss die Wohnung ausreichend beheizt werden. Denn sind die Wände deutlich kälter als die Raumluft, wird die Schimmelbildung ebenso angeregt. Deshalb sollte man auch darauf achten, an Außenwänden keine großen Bilder aufzuhängen und zwischen Wand und Möbeln einen Abstand zu lassen. Steht zum Beispiel ein Schrank direkt an einer Wand, freut sich der Schimmelpilz nämlich auch hier über besonders gute Wachstumsbedingungen

Quelle: ERGO
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www.ergo.de

7. September 2011 - Schimmel in der Mietwohnung – wer zahlt fürs Entfernen?

Schimmel – die schwarze Gefahr
Schimmel in der Mietwohnung – wer zahlt fürs Entfernen?

Werden ein Haus oder eine Wohnung von Schimmel befallen, kommt es oft zum Streit zwischen Mieter und Vermieter: Wer muss für den entstandenen Schaden und das Entfernen des Pilzes aufkommen? Die Experten der D.A.S. Rechtsschutzversicherung wissen Bescheid: "Grundsätzlich ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter sichtbare Schimmelbildung zu melden. Tut er dies nicht, kann er unter Umständen zum Schadenersatz verpflichtet werden." Ist der Mangel angezeigt, muss die Schuldfrage geklärt werden. Der Vermieter hat Schimmel immer dann zu verantworten, wenn bauliche Mängel ursächlich für die schwarzen Flecken sind. Das kann eine leckende Wasserleitung sein, aber auch ein undichtes Dach. Der Vermieter ist in diesem Fall verpflichtet, den Schaden zu beheben und die Wohnung schimmelfrei zu machen. "Geschieht dies nicht, kann der Mieter die Miete mindern. In besonders gesundheitsgefährdenden Fällen ist er sogar berechtigt, fristlos zu kündigen", so die D.A.S. Experten. Lüftet und heizt hingegen der Mieter die Wohnung nicht angemessen, so haftet er für die Schäden und Entfernung des Schimmels. "Ein Mieter kann aber nicht dazu verpflichtet werden, Baumängel durch Lüften auszugleichen oder nach dem Duschen das Badfenster für Stunden offen zu lassen." Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Parteien, muss ein unabhängiger Gutachter entscheiden, wer Schuld hat.

Quelle: D.A.S. Rechtsschutzversicherung
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24. August 2011 - Auf sicherer Fahrt durch den Herbst

Goldener Spätsommer, rutschiger Herbst
Auf sicherer Fahrt durch den Herbst

Schlechte Sicht wegen Nebel, nasses Laub auf dem Asphalt, die flach stehende Sonne, die blendet – der Herbst ist für Autofahrer eine gefährliche Zeit. Wer seine Fahrweise jedoch an die Straßenverhältnisse anpasst, kann Unfälle vermeiden, wissen die ERGO Experten: "Autofahrer sollten unbedingt beachten, dass sich der Bremsweg bei Nässe stark verlängert. Daher muss der Sicherheitsabstand zum Vordermann mindestens doppelt so groß sein wie auf trockenen Straßen." Bei Nebel gilt die Faustregel: Sichtweite gleich Sicherheitsabstand. Auch ein gemäßigtes Tempo senkt die Risiken. Die ERGO Experten raten zudem, ab Oktober auf Winterreifen zu wechseln. Wichtig ist auch der richtige Durchblick: Wegen der ohnehin ungünstigen Sonneneinstrahlung sind blitzblank geputzte Scheiben ein Muss. Um selbst besser erkannt zu werden, empfiehlt es sich, auch tagsüber mit Licht zu fahren. Vorsicht ist gerade in der Nähe von Waldgebieten angebracht: Jetzt sind Hirsche und Rehe häufig unterwegs. Taucht Wild an der Straße auf, sollte man bremsen, kurz aufblenden oder hupen: "Auf keinen Fall darf man unkontrolliert ausweichen", warnen die ERGO Experten. "Sonst riskiert man womöglich eine lebensgefährliche Kollision."

Quelle: ERGO
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24. August 2011 - Wenn Laub zur Rutschbahn wird

Goldener Sommer, rutschiger Herbst
Wenn Laub zur Rutschbahn wird

So schön buntes Herbstlaub auch aussieht – unter den Schuhsohlen kann sich eine Schicht aus nassen Blättern schnell in eine glitschige Rutschbahn verwandeln. Kein Wunder, dass Versicherungsexperten das Laub auf dem Asphalt auch "Glatteis ohne Frost" nennen. "Hauseigentümer sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Wege vor ihrem Haus gefahrlos benutzt werden können", betonen die ERGO Fachleute. "Und dazu gehört im Herbst die Beseitigung von Laub." Sollten Fußgänger dort stürzen und sich verletzen, können sie nämlich unter Umständen Schmerzensgeld oder Schadenersatz fordern. "Am besten ist es, das Laub im eigenen Garten zu entsorgen", raten die ERGO Experten. "Denn dort leistet es durchaus noch nützliche Dienste: Es kann als Frostschutz für die Pflanzen oder später als Kompost verwendet werden." Sofern die Menge aber überhandnimmt, kann man sich bei den Abfallbetrieben der Gemeinde erkundigen, wo das Laub entsorgt werden kann. Wenn trotzdem einmal ein Passant auf dem Blätterteppich ausrutscht, kommt in der Regel die Gebäudehaftpflichtversicherung des Hauseigentümers für die finanziellen Folgen auf.

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24. August 2011 - Verstopfte Rinnen und Abflüsse können teure Folgen haben

Goldener Spätsommer, rutschiger Herbst
Verstopfte Rinnen und Abflüsse können teure Folgen haben

Wenn die Tage allmählich wieder kürzer werden, ist es an der Zeit, das Haus für Stürme und Unwetter bereit zu machen. Dabei fällt Haus- und Gartenbesitzern vor allem das Herbstlaub zur Last. "Man sollte auf keinen Fall vergessen, Dachrinnen und Abflussrohre von Blättern und Moosen zu befreien", erklären die ERGO Experten. Denn mit der Zeit verwandelt sich das Laub zu einer dicken, wasserdichten Masse: "Wenn das Wasser vom Dach oder vor Ablaufgittern nicht mehr abfließen kann, wird es sich einen anderen Weg suchen." Es empfiehlt sich, Dachrinnen und Fallrohre vor dem ersten Frost zu reinigen. Denn ansonsten besteht sogar die Gefahr, dass Wasser ins Mauerwerk eindringt. Wer sich die mühsame Arbeit ersparen möchte, kann sich einen netz- oder gitterartigen Laubschutz besorgen. "Auch Gullys und Straßenrinnen dürfen nicht verstopfen. Daher sollte man das Laub von den Gehwegen auf keinen Fall dort hineinkehren", warnen die ERGO Experten. "Sonst steht beim nächsten Gewitter womöglich der Keller unter Wasser." Ratsam ist zudem, alle Gullys nahe dem Haus regelmäßig zu prüfen: Wenn sich eine Verstopfung erkennen lässt, sollte man dies seiner Gemeinde melden.

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22. August 2011 - Wenn das Wetter plötzlich verrücktspielt

Wenn das Wetter plötzlich verrücktspielt
Schutz vor Unwetterschäden

Unwetterschäden Sintflutartiger Platzregen, Gewitter, Sturm und Hagel – leider gehören heftige Wetterkapriolen genauso zum Sommer dazu wie Eiscreme, Badehose und Co. Häufig ziehen die Sommerunwetter so schnell heran, dass kaum noch Gelegenheit bleibt, Haus und Garten richtig wetterfest zu machen. Wie man durch rechtzeitige Information zuverlässig auf dem Laufenden bleiben und dadurch größere Sturmschäden vielleicht sogar vermeiden kann, erklärt Versicherungsexpertin Tanja Cronenberg von ERGO.

Vorkehrungen in Haus und Garten
Zieht ein Unwetter auf, ist schnelles Handeln angesagt: Gartenmöbel gehören in den Schuppen oder zumindest in eine besonders geschützte Ecke der Terrasse. Fest miteinander verzurrt, kann sie der Wind so nicht einfangen. "Schließen Sie zudem alle Fenster- und Rollläden und nehmen sie Haushaltsgeräte möglichst durchgängig vom Stromnetz. Denn auch ein Blitzeinschlag in einiger Entfernung kann zu kostspieligen Überspannungsschäden führen", warnt Tanja Cronenberg. Ist Starkregen angekündigt, sollten Hausbesitzer unbedingt prüfen, ob alle Rückstauventile und Bodeneinläufe frei sind. Andernfalls kann sich das Abwasser aus dem Kanal ins Haus zurückstauen und im Handumdrehen den Keller unter Wasser setzen.

Während des Unwetters
"Auch wenn es an allen Ecken kracht und ächzt – widerstehen Sie dem Drang, während des Unwetters nach dem Rechten zu sehen", warnt die ERGO Expertin. Die Gefahr, von umher fliegenden Ästen, Trümmerteilen oder Glassplittern getroffen zu werden, ist einfach zu groß. Der sicherste Ort im Haus oder in der Wohnung ist daher der Raum mit den wenigsten Fenstern. "Unwetter-Profis" haben übrigens immer eine Taschenlampe griffbereit, um von einem Stromausfall nicht zusätzlich überrascht zu werden. Zudem kann es nicht schaden, ein batteriebetriebenes UKW-Radio griffbereit zu haben – so ist man auch mitten im größten Sturm jederzeit über den aktuellen Wetterverlauf informiert. "Wer dagegen im Auto von einem Unwetter überrascht wird, sollte weder aussteigen noch unter einem Baum parken", betont Tanja Cronenberg: "Achten Sie bitte auch auf einen gebührenden Abstand von mindestens 50 Metern zu Strom- und Überlandleitungen – nehmen diese in einem Sturm nämlich Schaden, wird es in ihrer Nähe schnell lebensgefährlich."

Die Ruhe nach dem Sturm
Ehe elektrische Geräte wie Wecker, Fernseher oder Waschmaschinen wieder "ans Netz" dürfen, gilt es zu checken, ob sie mit Wasser in Berührung gekommen oder beschädigt worden sind. In diesem Fall besteht unter Umständen Lebensgefahr, sobald das Gerät unter Strom steht! Alle entstandenen Sachschäden sollten möglichst schnell dokumentiert und der Versicherung gemeldet werden. "Haben Sie bereits vor dem Sturm ausreichend Fotos von Haus, Wohnung oder Inventar gemacht, lassen sich Sturmschäden auf diese Weise leichter anschaulich machen und somit auch schneller ersetzen", so der Tipp der ERGO Expertin.

Schon vorher wissen, wann's kracht
Um immer rechtzeitig vor Unwettern und Stürmen gewarnt zu sein, bietet die ERGO Versicherung allen Verbrauchern einen besonderen Service: Der kostenlose Frühwarn-Dienst der ERGO informiert rechtzeitig per SMS über drohende Wetterstürze und aufziehende Gewitterfronten. So bleibt genügend Zeit, um Haus und Hof wetterfest zu machen und unnötige Schäden zu verhindern.

Mehr zum kostenlosen Unwetter-Service der ERGO unter
www.ergo.de/de/service/service/kundenservices 

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13. Juli 2011 - Zu Hause ist's am schönsten

Sommer in Terrassien
Zu Hause ist's am schönsten

Immer mehr Deutsche verbringen ihren wohlverdienten Urlaub im eigenen Land. Nicht nur Ostsee, Allgäu und Sylt locken Erholungsbedürftige an; auch der viel zitierte "Urlaub auf Balkonien" wird durch Grillpartys und Ausflüge ins Schwimmbad oder an den Badesee zum Erlebnis für die ganze Familie. Wenn kein Unglück passiert – denn Unfälle kennen keinen Urlaub, und etwa 70 Prozent von ihnen geschehen in der Freizeit. Während die meisten noch glimpflich ausgehen, können ein Sturz auf rutschigen Fliesen im Schwimmbad oder eine Verbrennung beim Grillen langwierige Folgen haben. Im schlimmsten Fall erleiden Verunfallte dauerhafte Behinderungen und können berufsunfähig werden. Das Fatale dabei: "Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nicht bei Unfällen, die in der Freizeit passieren", erklären die Experten von ERGO und fahren fort: "Wer dann verunfallt, kann möglicherweise nicht mehr für seinen Lebensunterhalt aufkommen, und auch die Unfallfolgekosten können horrend sein." Glück im Unglück haben dagegen Verbraucher, die eine private Unfallversicherung abgeschlossen haben. Sie erhalten bei einer dauerhaften Leistungseinschränkung eine Kapitalauszahlung oder eine monatliche Unfall-Rente. So können Mehrkosten ausgeglichen werden, wie der behindertengerechte Umbau von Auto und Wohnung oder der Umzug in eine neue, barrierefreie Bleibe. Und sogar bei alltäglichen Dingen wie einkaufen, putzen, waschen oder bei notwendigen Fahrten zum Arzt, zum Physiotherapeuten oder zur Arbeit kann die Versicherung vieles erleichtern. Denn mit den sogenannten Assistance-Leistungen lassen sich auch die kleineren und größeren Alltagshürden in der Genesungsphase meistern.

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13. Juli 2011 - Wenn der Funke überspringt

Sommer in Terrassien
Wenn der Funke überspringt

Nicht nur Personen, auch Möbel und andere Einrichtungsgegenstände können schnell einem Unglück zum Opfer fallen: Springt auf der Grillparty ein Funke auf die Markise oder die Polster des Gartenmobiliars über, steht die Terrasse schnell in Flammen. "Nach dem ersten Schreck ist man als Betroffener natürlich froh, selbst unversehrt zu sein. Doch auch Sachschäden sind ärgerlich und können den Eigentümer teuer zu stehen kommen. Müssen Einrichtungsgegenstände und Gartenmöbel neu angeschafft werden, kann sich die Investition rasch auf ein kleines Vermögen summieren", wissen die ERGO Schadenexperten. Schützen können Verbraucher ihr Eigentum mit einer Hausratversicherung: "Sie sichert alle beweglichen Gegenstände ab, die sich im Haushalt befinden. Dazu zählen in der Regel auch Gegenstände auf dem Balkon, der Terrasse, in der Garage und in Gemeinschaftsräumen", so die Experten. Mit einer Hausratpolice sind Sonnenschirm, Liegestuhl und Co. nicht nur geschützt, wenn sie Feuer oder Leitungswasser zum Opfer fallen; auch bei Vandalismus nach einem Einbruch übernimmt der Versicherer den entstandenen Schaden. Sollte die Wohnung nach einem Schaden unbewohnbar sein, werden anteilig sogar die Kosten für ein Hotel übernommen. Wichtiger Tipp der ERGO Schadenexperten: "Verbraucher sollten die Versicherungssumme ihrer Hausratversicherung regelmäßig überprüfen. Viele schätzen den Wert ihrer Einrichtungsgegenstände falsch ein oder kaufen sich teure Möbel dazu. Dann sollten sie die Versicherungssumme anpassen, um bei einem Schaden auch den vollen Wert ersetzt zu bekommen. Als Faustregel gilt: Pro Quadratmeter Wohnraum sollten Verbraucher mindestens 650 Euro Versicherungssumme ansetzen."

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13. Juli 2011 - Aufsicht ist kein Kinderspiel

Sommer in Terrassien
Aufsicht ist kein Kinderspiel

Kindern machen Grillpartys im eigenen Garten und Besuche im Schwimmbad erst so richtig Spaß, wenn auch ihre Freunde dabei sind. Aber wo die Rasselbande ausgelassen herumtollt, geht schnell einmal etwas zu Bruch. Wer bezahlt dann für das Fenster des Nachbarn, wenn davon nach dem verunglückten Schuss eines Nachwuchskickers nur noch ein Scherbenhaufen übrig ist? "Eltern, die fremde Kinder zu einer Feier einladen oder mit ihnen einen Ausflug machen, übernehmen für diese die Aufsichtspflicht", wissen die ERGO Experten. Verletzen sie diese, sind sie für Schäden verantwortlich, die die Kinder verursachen. Und dann kann es richtig teuer werden: "Man stelle sich nur vor, die Kinder rennen unbeaufsichtigt auf die Straße, zwingen ein vorbeifahrendes Auto zur Vollbremsung und verursachen einen Auffahrunfall. So ein Schaden kann schnell in die Tausende gehen." Dann ist Vorsorge mehr als die halbe Miete: Haben die Eltern eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen, ist darin nicht nur der eigene Nachwuchs mitversichert; auch Schäden, die ihre Spielkameraden anrichten, sind abgedeckt. Die Versicherung kommt dann für alles auf, was die kleinen Racker an fremdem Eigentum beschädigen.

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19. April 2011 - Expertengespräch - Glasbruch: Kleine Malheure mit teuren Folgen

ERGO Expertengespräch 
Glasbruch: Kleine Malheure mit teuren Folgen

GlasbruchDer Volksmund täuscht sich: Scherben bringen in den meisten Fällen alles andere als Glück. Denn wenn Glas zu Bruch geht, kann es richtig teuer werden. Rechnungen von mehreren Hundert Euro für eine neue Scheibe sind keine Seltenheit. Der Schaden ist schnell angerichtet: Der Wind schlägt ein auf Durchzug geöffnetes Fenster zu, beim Putzen der Vitrine rutscht ein Glasboden aus der Hand. Wie man sich gegen die finanziellen Folgen solcher Alltagsmalheure absichert, erklärt Tanja Cronenberg, Expertin für Sachversicherungen bei ERGO.

Die meisten Menschen dürften ihr Hab und Gut bereits mit einer Hausratpolice versichert haben. Warum ist zusätzlich eine Glasversicherung sinnvoll?
Eine Glasversicherung ist als Ergänzung zur Hausratversicherung dringend zu empfehlen. Denn die Hausratpolice deckt Glasbruch nur dann mit ab, wenn der Schaden im Zusammenhang mit einer der versicherten Gefahren entsteht, also zum Beispiel bei einem Brand oder einem Einbruch. Tatsächlich aber gehen Scheiben oft als Folge von Missgeschicken kaputt. Der Vorteil einer Glasversicherung ist, dass sie greift, sobald es im Haushalt klirrt, ganz egal aus welchem Grund. Die Versicherung kommt in jedem Fall für die Kosten auf. Ob Eigen- oder Fremdverschulden vorliegt, spielt dabei in der Regel keine Rolle. ´

Doch nicht jeder hat einen Wintergarten daheim. Gibt es in einem durchschnittlichen Haushalt überhaupt genug Glasflächen, dass sich eine spezialisierte Versicherung lohnt?
Glas ist ein wichtiger Bestandteil eines jeden Hauses. Viele Menschen denken erst einmal an Glastüren und Fenster, doch in modernen Haushalten gibt es noch vieles mehr, was im Schadenfall richtig teuer werden kann: Zum Beispiel das Cerankochfeld, die künstlerisch gestaltete Wohnzimmervitrine, das Aquarium oder die Sonnenkollektoren auf dem Dach. Ebenso fallen hohe Kosten an, wenn Mehrscheiben-Isolierverglasungen blind werden. Eine Glasversicherung bietet einen umfassenden Schutz, weil sie alle diese Risiken mit einschließt.

Wenn jemandem ein Fußball durchs Fenster kracht, muss jedoch nicht nur die neue Scheibe bezahlt werden. In wie weit kann ich mich bei der Behebung des Schadens auf meine Versicherung verlassen?
Zunächst finanziert die Versicherung den Ersatz des entstandenen Schadens unabhängig davon, ob Einfachglas, Sicherheitsglas oder auch teures Kristallglas zu Bruch gegangen ist. Darüber hinaus erstattet die Police auch Zusatzkosten, die beim Einbau der neuen Scheibe anfallen, einschließlich Lieferung und Montage. Wenn dabei Kräne oder Gerüste verwendet werden müssen, wird dies ebenfalls bezahlt. Man kann sich vorstellen, dass die Leidtragenden in solch einem Fall ohne den richtigen Versicherungsschutz eine ziemlich hohe Rechnung zu begleichen hätten. 


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Tanja ConenbergÜber die ERGO Expertin

Tanja Cronenberg (Jahrgang 1969) ist Expertin für Schadenmanagement und in dieser Funktion zuständig für die Haftpflicht-, Hausrat- und Kfz-Versicherungen der ERGO Versicherungsgruppe. Die Volljuristin arbeitet seit 1997 für die Versicherungsgruppe - zunächst für die Victoria, dann für die gesamte ERGO. Sie hat einen kleinen Sohn und entspannt in ihrer Freizeit am liebsten bei Gartenarbeit und Reisen.

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30. März 2011 - Alternative Heizmethoden schon beim Bauen einplanen (Energiespartipps)

Energiespartipps – Bauen und Modernisieren
Alternative Heizmethoden schon beim Bauen einplanen

Angesichts steigender Energiekosten entscheiden sich viele "Häuslebauer" für alternative Heizmethoden. Eine beliebte Alternative, etwa zur klassischen Gasheizung, ist dabei die Solarthermie. Hierbei wird mittels Sonnenkollektoren eine Wärmeträgerflüssigkeit aufgeheizt, die ihre Energie im Wärmetauscher an den hausinternen Wasserkreislauf abgibt. So wird genügend Warmwasser für den gesamten Haushalt produziert. Auch der Anschluss einer Fußbodenheizung ans System ist problemlos möglich. Eine nachhaltige Wiederentdeckung ist der Holzofen: "Wie zu Großmutters Zeiten wird hier mittels Brennholz geheizt, das im Vergleich zum Gas sehr günstig ist", wissen die ERGO Experten. Ähnlich wie der Holzofen funktioniert auch die Pelletheizung. Im Wohnbereich platziert wird sie von Hand mit so genannten Pellets befeuert. Das sind ein bis drei Zentimeter große Stäbchen, die aus Holzabfallprodukten wie Holzspänen und Sägemehl gepresst werden. Da diese Pellets ein höheres Energiepotenzial als normales Holz haben, wird hier sogar mehr Wärme mit weniger Brennmaterial produziert. Alternativ kann eine mit einem Pelletlager verbundene Pelletheizung auch abseits des Wohnraumes als Zentralheizung installiert werden. Eine sehr neue Entwicklung ist die Eisheizung, so die ERGO Experten: "Sie beruht auf dem Prinzip, dass beim Übergang von null Grad kaltem Wasser zu Eis genau so viel Energie frei wird wie bei der Abkühlung von achtzig auf null Grad. So entzieht eine Wärmepumpe dem Wasser, das beispielsweise in einem unterirdischen Tank im Garten gespeichert werden kann, so lange jegliche Wärmeenergie, bis es gefriert. Anschließend sorgen Erdwärme, Sonnen- oder Windenergie dafür, dass es wieder schmilzt, und der Vorgang beginnt von neuem.

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30. März 2011 - Förderungsmöglichkeiten kennen und nutzen (Energiespartipps)

Energiespartipps – Bauen und Modernisieren
Förderungsmöglichkeiten kennen und nutzen

Egal für welche Heizmethode man sich entscheidet, unumgänglich für ein energieeffizientes und damit förderungsfähiges Haus ist eine gute Dämmung. Denn wer gut dämmt und effektiv heizt, kommt in den Genuss des Förderprogramms der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Energiesparhäuser. Der Bund bietet hier bei besonders energieeffizienten Häusern nicht nur einen günstigen Kredit an; zusätzlich wird ein Teil der Darlehensschuld sogar erlassen. Dieser Anteil richtet sich nach dem KfW-Effizienzhaus-Niveau, das sich wiederum aus dem Energiebedarf und dem Wärmeverlust des Hauses errechnet. So kann man bis zu 15.000 Euro allein aus Fördermitteln des Bundes erhalten. "Beantragen können zukünftige Hausherren diese Förderung vor Baubeginn direkt bei ihrer Hausbank", wissen die ERGO Experten. Neben der Gesamtenergiebilanz des Hauses werden aber auch Investitionen in diverse Heizanlagen gefördert. So kann beispielsweise eine Pelletheizung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit bis zu 2.500 Euro bezuschusst werden. "Vor dem Beginn eines Bauvorhabens sollte man sich auf jeden Fall gründlich informieren", raten die ERGO Experten. "Neben dem Bund fördern nämlich auch viele Länder und Kommunen die alternativen Heizmethoden."

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30. März 2011 - Was lange währt, wird gut – und zahlt sich aus (Energiespartipps)

Energiespartipps – Bauen und Modernisieren
Was lange währt, wird gut – und zahlt sich aus

Trotz der diversen Förderprogramme ist die Investition in alternative Heizmethoden und eine optimierte Wärmedämmung noch immer mit relativ hohen Kosten verbunden. "Bis zur Amortisierung können deshalb einige Jahre vergehen. So muss man selbst unter Berücksichtigung der zu erwartenden jährlichen Preissteigerung mit zehn bis zwanzig Jahren rechnen, bis sich die anfänglichen Aufwendungen tatsächlich lohnen", wissen die ERGO Experten. Dennoch gilt: Sollten die Öl- und Gaspreise innerhalb der nächsten Jahre stärker ansteigen als erwartet, kann es passieren, dass die alternative Heizung schneller als gedacht schwarze Zahlen schreibt – und für die Umwelt lohnen sich die Maßnahmen auf jeden Fall. Schließlich verringert jede Investition in effektivere Heizmethoden und eine bessere Wärmedämmung ab der ersten Minute den Schadstoffausstoß und schont damit nachhaltig das Klima.

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8. März 2011 - Expertengespräch: Heizöltanks – eine Gefahr für die Umwelt?

ERGO Expertengespräch
Heizöltanks – eine Gefahr für die Umwelt?

HeizölEndlich ist es soweit: Wenn die Tage langsam wieder länger und die Temperaturen allmählich freundlicher werden, steht der Frühling vor der Tür. Das Letzte, was die meisten Menschen nun im Sinn haben, sind Matsch, Schnee und klirrende Kälte. Dennoch: Wer schon jetzt an den nächsten Winter denkt, kann bares Geld sparen. Denn gerade am Ende der Saison ist Heizöl in der Regel besonders günstig – und kann getrost den ganzen Sommer über im hauseigenen Öltank auf seinen Einsatz warten. Doch wie sicher sind diese Tanks überhaupt, und was passiert, wenn einmal etwas von dem giftigen Brennstoff ausläuft? Woran preisbewusste Betreiber von Ölheizungen unbedingt denken sollten, welche Pflichten sie haben und welche Gefahren lauern können, erklärt Tanja Cronenberg, Haftpflicht-Expertin bei der ERGO Versicherungsgruppe.

Viele Hausbesitzer nutzen in den nächsten Wochen die Gunst der Stunde und kaufen günstiges Heizöl für den nächsten Winter. Eigentlich sinnvoll, oder?
Natürlich lohnt es sich, vorausschauend zu planen und den eigenen Öltank bis zur Oberkante aufzufüllen, solange die Preise im Keller sind – schließlich wird Heizöl bis zum nächsten Winter ja nicht schlecht. Allerdings müssen Öltanks auch regelmäßig gewartet werden. Geschieht das über Jahre hinweg nicht, besteht die Gefahr, dass ein Tank leck wird. Gerade bei unterirdischen Öl-Reservoirs im Garten kann das schwerwiegende Folgen haben. Schon eine kleine Menge Heizöl kann nämlich zu ernsthaften Schäden am umliegenden Erdreich führen und sogar das Grundwasser gefährden.

Mit welchen Folgen müssten Hausbesitzer rechnen, wenn tatsächlich einmal Öl austritt?
Grundsätzlich ist der Eigentümer des Öltanks in der Pflicht, für die entstehenden Schäden an Erdreich und Grundwasser aufzukommen – und zwar laut Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sogar dann, wenn es trotz regelmäßiger Wartung zu einem Leck kommt. Das Problem dabei: Die Kosten für Aushub und Entsorgung des verseuchten Erdreichs sowie die notwendigen Aufwendungen für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes übersteigen in den meisten Fällen die finanziellen Mittel der Tank-Eigentümer um ein Vielfaches.

Können sich Hausbesitzer vor dem drohenden finanziellen Fiasko im Fall der Fälle schützen?
Ja – mit einer so genannten Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung. Diese kann entweder einzeln oder im Rahmen einer Wohngebäude-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Für normale private Tanks mit einem Fassungsvermögen von mehreren Tausend Litern liegen die Kosten für dieses große Stück zusätzlicher Sicherheit bei nur ein paar Euro im Monat. Allerdings hat bisher erst jeder zehnte Öltankbesitzer in Deutschland tatsächlich mit dem Abschluss einer solchen Police vorgesorgt. Dies liegt sicherlich auch daran, dass ein Großteil der mit Öl heizenden Hauseigentümer gar nicht weiß, welche Gefahren von einer solchen Anlage ausgehen können...


Tanja ConenbergÜber die ERGO Expertin

Tanja Cronenberg (Jahrgang 1969) ist Expertin für Schadenmanagement und in dieser Funktion zuständig für die Haftpflicht-, Hausrat- und Kfz-Versicherungen der ERGO Versicherungsgruppe. Die Volljuristin arbeitet seit 1997 für die Versicherungsgruppe - zunächst für die Victoria, dann für die gesamte ERGO. Sie hat einen kleinen Sohn und entspannt in ihrer Freizeit am liebsten bei Gartenarbeit und Reisen.

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28. Februar 2011 - "Schaffe, schaffe, Häusle baue..."

"Schaffe, schaffe, Häusle baue..."
Den Traum von den eigenen vier Wänden umfassend absichern

HausbauEin eigenes Haus, das ist der Lebenstraum vieler Menschen in Deutschland. Oftmals stecken Familien viel Zeit, Engagement und Liebe zum Detail in die eigenen vier Wände – und dazu ihr gesamtes Vermögen. Für die meisten bedeutet der Kauf eines Hauses die größte Investition ihres Lebens. Die hohe Kreditsumme und die lange Laufzeit des Darlehens erfordern eine äußerst sorgfältige Finanzplanung. Tatjana Höchstödter, Vorsorge-Expertin der ERGO Lebensversicherung, erklärt, wie zukünftige Hausbesitzer ihren Traum rundherum absichern können.

Gerade, wer viel Verantwortung trägt, sollte darauf achten, für alle Fälle vorzusorgen – auch für den schlimmsten. Denn die Hypothekenraten für das Eigenheim müssen weiter abbezahlt werden – auch, wenn der Hauptverdiener stirbt. "Gerade bei hohen Kreditbeträgen ist eine umfassende Absicherung der Familie unverzichtbar", sagt Vorsorge-Expertin Tatjana Höchstödter. "Sonst haben der Partner und die Kinder nicht nur den schweren Verlust zu verkraften, sondern möglicherweise auch noch eine enorme Schuldenlast zu tragen." Fachleute empfehlen daher dringend den Abschluss einer Risikolebensversicherung. Sollte dem Hauptverdiener tatsächlich etwas zustoßen, zahlt die Versicherung den Hinterbliebenen die vereinbarte Summe aus. Die Police ist bereits für relativ geringe Beiträge zu haben. "Die Todesfallsumme sollte dem Bedarf der Familie angepasst sein", empfiehlt die ERGO Expertin. "Sinnvoll ist zum Beispiel, den Betrag so festzulegen, dass die restliche Hypothek für das Haus auf einen Schlag abbezahlt werden kann."

Wenn das Einkommen wegbricht
Mit dem Erwerb ihres Eigenheims nehmen die meisten Familien eine langfristige finanzielle Verpflichtung auf sich. Bis die Hypothek vollständig abbezahlt ist, vergehen in der Regel Jahrzehnte. Doch in dieser Zeit kann vieles passieren. "Wer dabei den Berufsunfähigkeitsschutz vernachlässigt, macht einen Fehler, der sich leicht als fatal erweisen kann", weiß die Expertin der ERGO Lebensversicherung. Sollte der Hauptverdiener seinen Beruf nicht mehr ausüben können, also berufsunfähig werden, ist der Traum von den eigenen vier Wänden womöglich schnell vorbei. Und die Gefahr ist gar nicht so gering: Statistisch trifft es jeden vierten Arbeiter und jeden fünften Angestellten. Ohne eine belastbare Vorsorge kann dann der finanzielle Ruin drohen, zumal vom Staat nicht viel zu erwarten ist. "Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet einen soliden Schutz für den Fall, dass das Einkommen plötzlich wegbricht", sagt Tatjana Höchstödter. Denn wenn der Versicherte seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen tatsächlich an den Nagel hängen muss, hat er Anspruch auf die monatliche Berufsunfähigkeitsrente.

Staatliche Fördermöglichkeiten
Bei der Finanzierung des Eigenheims kommt es auf jeden Euro an, um die Belastung für die Ratenrückzahlungen möglichst gering zu halten. Häuslebauer sollten sich also in jedem Fall über staatliche Förderangebote informieren. "Wohn-Riester soll den Immobilienbesitz als Form der Altersvorsorge fördern", erklärt ERGO Expertin Tatjana Höchstödter. Mit diesem Modell fördert die Bundesregierung die Anschaffung und den Bau von Wohneigentum. Es wurde vor drei Jahren eingeführt und soll Immobilienkäufer für den Wegfall der Eigenheimzulage entschädigen. Seither haben Riester-Sparer sowohl die Möglichkeit, das angesparte Guthaben aus Riester-Verträgen komplett zu entnehmen, um es als Eigenkapital zu verwenden, oder die staatlichen Zuschüsse direkt in die Rückzahlung ihrer Hypotheken fließen zu lassen. "Bei der Nutzung von Wohn-Riester ist aber zu beachten, dass dann kein zusätzliches Kapital für die private Altersvorsorge mehr zur Verfügung steht", gibt die Expertin zu bedenken. Und das zu Recht: Denn mietfrei wohnen heißt nicht gleich kostenfrei wohnen...

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16. Februar 2011 - Elementarschäden – die unterschätzte Gefahr (Erdbeben)

Elementarschäden – die unterschätzte Gefahr
Wenn die Erde auch in Deutschland bebt

ErdbebenErdbeben in Mitteleuropa? Normalerweise würden die meisten Deutschen ungläubig den Kopf schütteln. Schließlich erscheint nichts sicherer als der feste Boden unter unseren Füßen. Tatsächlich kommen Erdstöße, Erdrutsche und Erdsenkungen hierzulande jedoch gar nicht so selten vor, wie am Montag das relativ starke Beben in Teilen Westdeutschlands gezeigt hat. Die Risiken sind dabei unkalkulierbar; für Hauseigentümer können die Schäden den finanziellen Ruin bedeuten. Rolf Mertens, Experte für Wohngebäudeversicherungen bei ERGO, weiß, wie man sich gegen die entfesselten Naturgewalten absichern kann.

Gewaltige Löcher tun sich auf, Fassaden brechen, ganze Gebäude werden verschluckt. Wenn die Erde zittert, rutscht oder absackt, kommen auf Hausbesitzer oftmals existenzbedrohende Folgen zu. "Der Kauf oder Bau eines Hauses ist für viele Menschen die größte Investition ihres Lebens. Deswegen ist ein angemessener Versicherungsschutz unerlässlich", erklärt ERGO Experte Rolf Mertens. Doch die meisten Immobilienbesitzer machen sich diese Risiken offenbar nicht bewusst: Denn vier von fünf Eigenheimen in Deutschland sind nicht gegen so genannte Elementargefahren versichert. "Viele Leute denken, sie seien mit einer normalen Wohngebäudeversicherung gut geschützt. Die kommt in der Regel jedoch nur für Brand-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden auf, nicht jedoch im Fall von Erdbeben", sagt Rolf Mertens. "Um auch gegen Elementargefahren abgesichert zu sein, ist ein Zusatzschutz dringend zu empfehlen."

Ungeheure Kräfte am Werk
Deutschland steht unter Druck: Von Süden schiebt sich die Afrikanische Kontinentalplatte gegen die Eurasische Platte. Ungeheure Kräfte sind dabei am Werk: Vor rund 65 Millionen Jahren begannen sie, die Alpen in die Höhe zu schieben. "Ruhe herrscht in vielen Regionen bis heute nicht", erklärt der Versicherungsexperte. "Beben können immer wieder passieren – meist trifft es das Vogtland, die Schwäbische Alb oder die Gebiete entlang des Rheingrabens." Tatsächlich warnen Experten, dass Naturkatastrophen immer häufiger werden: Nicht nur Erdbeben, auch Überschwemmungen, Lawinen und Hochwasser machen zunehmend Schlagzeilen. "Es gibt kaum eine Region in Deutschland, die nicht von dem einen oder dem anderen bedroht wäre", meint Rolf Mertens. "Darauf muss man sich einstellen, deshalb sollten Hausbesitzer lieber heute als morgen vorsorgen."

Im schlimmsten Fall muss neu gebaut werden
Besonders wichtig ist neben der Absicherung gegen Elementarschäden auch die Festlegung der richtigen Versicherungssumme. Immobilienbesitzer sollten unbedingt darauf achten, dass die Versicherungssumme richtig ermittelt wurde, damit im Fall eines Totalschadens das Gebäude in gleicher Art und Güte wieder aufgebaut werden kann. Denn wer unterversichert ist, muss im Schadenfall womöglich tief in die eigene Tasche greifen. "Außerdem ist es empfehlenswert, das Wohngebäude immer zum gleitenden Neuwert zu versichern – so ist man auch bei steigenden Baukosten ausreichend abgesichert", betont Rolf Mertens. Wenn der Wert einer Immobilie im Laufe der Jahre durch An- und Ausbauten steigt, muss die Versicherungssumme natürlich angepasst werden. Das aber vergessen viele Leute. 

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5. Januar 2011 - Elementarschäden – die unterschätzte Gefahr (Überschwemmungen)

Elementarschäden – die unterschätzte Gefahr
Überschwemmungsrisiko bei Schneeschmelze 

ÜberschwemmungenEndlich steigen die Temperaturen wieder und der Schnee beginnt zu schmelzen - für die meisten Menschen nach dem ungewöhnlich starken Wintereinbruch der letzten Wochen eigentlich ein Grund zur Freude. Wären da nicht die mitunter bedrohlichen "Nebenwirkungen", wenn der Winter plötzlich Pause macht: Denn mit der einsetzenden Schneeschmelze und den angekündigten teils heftigen Niederschlägen steigt auch die Gefahr von Überschwemmungen. Wie Hausbesitzer vermeiden können, im Zuge witterungsbedingter Hochwasserschäden auch wirtschaftlich "ins Schwimmen" zu geraten, erklärt Versicherungsexperte Rolf Mertens von ERGO.

(Bildquelle: ERGO/Fotolia - Gina Sanders)

Gerade in "klassischen" Hochwassergebieten wie etwa am Rhein, dem Main, der Elbe und der Oder stehen im Moment alle Zeichen auf "Flut". Doch sind es nicht immer nur die großen stehenden und fließenden Gewässer, die zur Bedrohung für alle werden, die (zu) nah am Wasser gebaut haben: "Auch der kleine, beschaulich vor sich hin plätschernde Mühlbach hinterm Haus kann sich bei entsprechender Wetterlage rasch in einen reißenden Strom verwandeln und damit im Handumdrehen zum Verhängnis für die nichts ahnenden Anrainer werden", weiß Versicherungsexperte Rolf Mertens von ERGO.

Wenn der Hausstand "baden" geht
"Steigen die Pegel von Bächen und Flüssen aufgrund starker Niederschläge und der plötzlich einsetzenden Schmelze großer Schneemassen, bleibt erfahrungsgemäß meist wenig Zeit, um den Hausstand vor den Fluten zu retten", bedauert ERGO-Experte Rolf Mertens. Nach dem Abfließen der Wassermassen bietet sich den Geschädigten dann häufig ein Bild des Jammers, denn: Neben Mobiliar und Technik werden meist auch unwiederbringliche Erinnerungsstücke wie Fotos, Briefe oder Erbstücke zerstört - ein Verlust, der häufig noch mehr schmerzt als der wirtschaftliche Schaden. "Wer seine Wohnung wegen Überschwemmungsgefahr Hals über Kopf räumen muss, sollte daher unbedingt versuchen, zumindest wichtige Dokumente wie Ausweise, Urkunden oder Zeugnisse zu retten, sowie persönliche Dinge, die nicht durch Geld ersetzt werden können", rät ERGO-Experte Mertens. Für die wirtschaftlichen Schäden an Mobiliar und Hausrat kommt in der Regel die Hausratversicherung auf, die speziell auf die Bedürfnisse des Haushalts zugeschnitten ist und mit einer ausreichenden Versicherungssumme ausgestaltet sein sollte. "Beim Abschluss einer solchen Police sollten Verbraucher daher darauf achten, dass auch Elementarschäden wie Überschwemmungen zu den versicherten Ereignissen gehören", rät der Versicherungsexperte.

Das Haus "im" See
Eigenheimbesitzer treffen Hochwasserschäden meist gleich doppelt schwer. Denn abgesehen von den Schäden an Einrichtung und Inventar haben sie im Anschluss oftmals auch mit hohen Kosten für die Wiederherstellung der in Mitleidenschaft gezogenen Bausubstanz zu kämpfen. Leider stellen viele Geschädigte erst dann beim Blick in ihre Versicherungspolice fest, dass Schäden durch Elementargefahren wie Überschwemmung, Erdrutsch oder Erdbeben in den meisten Standardverträgen für Gebäudeversicherungen gar nicht abgedeckt sind. "Um nach einem solchen Naturereignis nicht auf den mitunter immensen Kosten für Entrümpelung, Trockenlegung und Instandsetzung sitzen zu bleiben, sollten Immobilienbesitzer ihre Police deshalb unbedingt prüfen und gegebenenfalls um einen Schutz vor Elementarschäden erweitern - bevor der Versicherungsfall sie ,kalt' erwischt", empfiehlt Rolf Mertens von ERGO.

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