<rss xmlns:a10="http://www.w3.org/2005/Atom" version="2.0"><channel><title>Ratgeber "Reise &amp; Freizeit" - ERGO Versicherungsgruppe - RSS-Feed</title><link>http://www.ergo.com/de/Presse/Overview/Verbraucherthemen/Reise-Freizeit</link><description>Die Verbraucherthemen aus der Rubrik "Reise &amp; Freizeit" von der ERGO Versicherungsgruppe </description><language>de</language><copyright>ERGO Versicherungsgruppe AG</copyright><item><guid isPermaLink="false">{E8210B63-D1EC-4FA1-A601-458D6370477D}</guid><link>http://www.ergo.com/de/Presse/Overview/Verbraucherthemen/Reise-Freizeit/Aktuell/20120215-RF</link><title>ERGO Verbrauchertipps - Aussteiger auf Zeit - 15. Februar 2012</title><description>
		&lt;h2&gt;
      &lt;p&gt;ERGO Verbrauchertipps 15. Februar 2012&lt;/p&gt;
    &lt;/h2&gt;
    &lt;p&gt;
      &lt;strong&gt;Aussteiger auf Zeit &lt;/strong&gt;
    &lt;/p&gt;
    &lt;p&gt;
      &lt;strong&gt;Spanisch lernen in Andalusien, eine Reise um die Welt oder Mitanfassen beim Aufbau eines Kinderheims in Burkina Faso? 38 Prozent der Deutschen wünschen sich, ihrem Arbeitsalltag für ein paar Monate den Rücken zu kehren. Was bei der Vorbereitung wichtig ist, erklären die Experten der ERGO Versicherungsgruppe. &lt;/strong&gt;
    &lt;/p&gt;
    &lt;p&gt;
      &lt;strong&gt;Raus aus dem Alltagstrott &lt;br&gt;&lt;/strong&gt;Einfach mal raus, Abstand gewinnen, den Horizont erweitern. Ein Sabbatical oder Sabbatjahr ist eine Form der flexiblen Arbeitszeitgestaltung, die es ermöglicht, ein paar Monate oder gleich ein ganzes Jahr lang aus dem Beruf auszusteigen – mit anschließender Rückkehrgarantie. „Es gibt mehrere Modelle, wie man den Ausstieg auf Zeit organisieren kann“, erklären die Experten von ERGO. „Entweder, man spart zum Beispiel Überstunden oder laufendes Gehalt auf einem Arbeitszeitkonto an und lässt es sich in Freizeit vergüten. Oder aber man arbeitet vorab eine Weile in Vollzeit, bezieht aber nur ein Teilzeitgehalt. Dann kann man sich den ausstehenden Teil des Gehalts während der Jobpause auszahlen lassen.“ Eine weitere Option ist, unbezahlten Urlaub zu nehmen. Wer ein Sabbatical macht, kann frei entscheiden, was er mit seiner Zeit anfängt. Doch egal, ob man sich weiterbilden, ferne Länder erkunden, in einem tibetanischen Kloster zu sich selbst finden oder sich in Hilfsprojekten engagieren möchte – zunächst muss der Chef dem Plan zustimmen. „Einen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatical gibt es nicht“, erklären die ERGO Experten. &lt;/p&gt;
    &lt;p&gt;
      &lt;strong&gt;Wenn die Auszeit mit Startschwierigkeiten losgeht &lt;br&gt;&lt;/strong&gt;Vor einer längeren Auszeit steht eine sorgfältige Vorbereitung. Viele Menschen wollen ihr Sabbatical schließlich auch nutzen, um eine Reise zu machen. Wandern in der Eiswüste Patagoniens, eine Studienreise nach China oder ein Trip über die Inkapfade Perus – die Liste der Möglichkeiten ist lang. „Eine solche Auszeit muss von langer Hand geplant werden. Eine Reiserücktrittsversicherung darf daher nicht fehlen“, sagen die ERV Experten. „Denn je früher man beginnt, sein Vorhaben in die Wege zu leiten, umso weniger lässt sich einschätzen, ob bis zum Zeitpunkt der Abreise noch etwas dazwischen kommt.“ Eine Reiserücktrittsversicherung trägt die Stornokosten, wenn eine gebuchte Reise aus versicherten Gründen nicht angetreten werden kann. Wer keine solche Police hat, bleibt in diesem Fall auf den Gebühren sitzen – und die können fast den gesamten Reisepreis ausmachen. „Der Rücktrittsschutz empfiehlt sich vor allem bei teuren oder lange im Voraus gebuchten Reisen“, wissen die ERV Experten. „Menschen, die während ihres Sabbaticals auf große Touren gehen wollen, sollten sie am besten gleich bei der Buchung mit abschließen.“&lt;strong&gt; &lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
    &lt;p&gt;
      &lt;strong&gt;Tierbisse, Viruskrankheiten, Unfälle – Reiseabbruch kann teuer werden &lt;br&gt;&lt;/strong&gt;Es gibt Situationen, in denen auch leidenschaftliche Weltenbummler nur noch einen Gedanken haben: Möglichst schnell wieder nach Hause! „Wer während eines Sabbaticals zu einer großen Reise aufbricht, sollte umfassend vorsorgen“, empfehlen die ERV Experten. „Dazu gehört auch, dass geklärt ist, was geschieht, wenn die Reise abgebrochen werden muss.“ Viele Menschen machen sich nicht bewusst, dass eine Reiserücktrittsversicherung nur bis zum tatsächlichen Reiseantritt gilt: Schon, wer sich zum Beispiel in der Abflughalle des Flughafens ein Bein bricht, ist damit nicht mehr abgesichert. Aus diesem Grund empfiehlt sich eine Reiseabbruchversicherung – gerade bei langen Reisen, bei denen unterwegs vieles passieren kann. Und ein Reiseabbruch kann aus vielen Gründen nötig sein: ob man bei der Arbeit in einem namibianischen Wildtier-Krankenhaus von Affen gebissen wird oder auf den Galapagos-Inseln erfährt, dass zuhause die Wohnung abgebrannt ist: „Der Reiseabbruchsschutz fängt in jedem Fall die Kosten der verfrühten Rückreise auf“, betonen die ERV Experten. „Deswegen sind Aussteiger auf Zeit bestens geschützt, wenn sie diese Police zusätzlich zu einer Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben.“ &lt;/p&gt;
    &lt;p&gt;Quelle: ERV Europäische Reiseversicherung&lt;br&gt;&lt;a class="arrow" title="ERV Reiseversicherung" href="http://www.reiseversicherung.de/" target="_blank"&gt;ERV Reiseversicherung - www.reiseversicherung.de&lt;/a&gt; &lt;br&gt;&lt;a class="arrow" title="ERGO Verbraucherthemen" href="http://www.ergo.com/verbraucher" target="_blank"&gt;Weitere Verbraucherthemen - www.ergo.com/verbraucher&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
    &lt;hr&gt;
    &lt;p&gt;
      &lt;a class="arrow" title="Zurück" href="javascript:history.back()"&gt;Zurück zur Übersicht&lt;/a&gt;
    &lt;/p&gt;</description></item><item><guid isPermaLink="false">{A5BFDB2F-1FBD-4E03-8766-50E3209FC07D}</guid><link>http://www.ergo.com/de/Presse/Overview/Verbraucherthemen/Reise-Freizeit/Aktuell/20120125-RF</link><title>ERGO Verbrauchertipps 25. Januar 2012 - Sicher in den Winterurlaub</title><description>
		&lt;h2&gt;
      &lt;p&gt;ERGO Verbrauchertipps 25. Januar 2012&lt;/p&gt;
    &lt;/h2&gt;
    &lt;p&gt;
      &lt;strong&gt;Sicher in den Winterurlaub &lt;/strong&gt;
    &lt;/p&gt;
    &lt;p&gt;
      &lt;strong&gt;Hobby-Pistensportler stecken mitten in der Skisaison, andere Winterurlauber entfliehen der heimischen Kälte und genießen in südlichen Gefilden sommerliche Temperaturen. Doch egal wohin die Reise geht: Ein Unfall oder eine Krankheit im Ausland können den Urlaub nicht nur vermiesen, ohne den passenden Reiseschutz droht sogar ein finanzielles Fiasko. Die Experten der ERV (Europäische Reiseversicherung) erklären, wie sich Winterurlauber sinnvoll absichern. &lt;/strong&gt;
    &lt;/p&gt;
    &lt;p&gt;
      &lt;strong&gt;Bergung vom Berg &lt;br&gt;&lt;/strong&gt;Etwa 50.000 deutsche Ski- und Snowboardfahrer verletzen sich Jahr für Jahr auf schneebedeckten Pisten. Tausende von ihnen so schwer, dass der Skiurlaub im Krankenbett endet. Muss die Bergwacht anrücken, folgt oft der nächste Schock. Denn die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Bergungskosten nicht – egal ob im Ausland oder zu Hause in Deutschland. „Doch hohe Kosten entstehen nicht erst dann, wenn ein verunfallter Skifahrer von einem entlegenen Berggipfel ins Tal zu bringen ist“, wissen die Experten der ERV. „Schon bei der Bergung von der Piste und dem Transport ins nächste Krankenhaus entstehen hohe Kosten, auf denen Betroffene ohne passenden Versicherungsschutz sitzenbleiben.“ Mit einer Reisekrankenversicherung können sich Hobby-Pistensportler gegen dieses finanzielle Risiko absichern. Versicherer wie die ERV übernehmen dabei Bergungskosten bis zu 10.000 Euro. So belastet auch ein kostspieliger Rettungsflug, der schnell in die Tausende gehen kann, nicht den Geldbeutel des Verunfallten. &lt;/p&gt;
    &lt;p&gt;
      &lt;strong&gt;Zu Hause ist's am schönsten! &lt;br&gt;&lt;/strong&gt;Ob bei der Pistengaudi in Österreichs Skigebieten oder unter der Sonne Südafrikas – leider ist man auch im (Winter-)Urlaub nicht vor Krankheit gefeit. Auf gesetzlich versicherte Pechvögel, die im Ausland ambulant oder stationär behandelt werden müssen, wartet unter Umständen eine böse Überraschung: „Die gesetzlichen Krankenkassen leisten zwar für medizinische Versorgung im Ausland; allerdings nur innerhalb der Europäischen Union und in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, etwa der Schweiz. Die Kosten werden dabei jedoch nur in Höhe der deutschen Regelsätze übernommen. Ist die Behandlung im Urlaubsland teurer, muss der Urlauber die Differenz aus eigener Tasche bezahlen“, wissen die Experten der ERV. Richtig kostspielig wird es, wenn der Erkrankte in sein Heimatland zurücktransportiert werden muss. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten dafür grundsätzlich nicht. „Je nach Urlaubsland kann ein Krankenrücktransport nach Deutschland mehrere Zehntausend Euro verschlingen“, warnen die ERV Experten. Abhilfe schafft eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung. Beim Abschluss eines solchen Vertrages sollte man unbedingt darauf achten, dass der „medizinisch sinnvolle“ und nicht nur der „medizinisch notwenige“ Krankenrücktransport abgedeckt ist. Denn nur beim „medizinisch sinnvollen“ kann der Patient, sofern er transportfähig ist, in Absprache mit den Ärzten der Notrufzentrale mitentscheiden, ob er nach Hause transportiert werden will. &lt;/p&gt;
    &lt;p&gt;
      &lt;strong&gt;Hilfe für alle Fälle &lt;br&gt;&lt;/strong&gt;Wohin auch immer die Winterreise geht – ein Unfall oder eine plötzliche Erkrankung sind nur zwei Gründe, die Urlaubswillige zum Zuhausebleiben zwingen können. Muss der Trip in die Ferne vor der Abreise abgesagt werden, schützt eine Reiserücktrittsversicherung vor den oft hohen Stornokosten. Doch dann ist der Urlaub zu Ende, bevor er begonnen hat. Wer hingegen nicht sofort storniert, auf schnelle Genesung hofft und die Reise dann später doch absagt, muss die erhöhten Stornokosten selbst tragen. Abhilfe schafft der Medizinische Beratungsservice der ERV: „Bevor man storniert, sollte man sich dorthin wenden. Erfahrene Reisemediziner schätzen aufgrund der Diagnose und anderer Umstände ein, ob die Reise nicht doch angetreten werden kann“, so die ERV Experten. „Raten die Fachleute, auf die Genesung zu warten und nicht zu stornieren und der Versicherte wird nicht rechtzeitig wieder gesund, trägt die ERV die dann entstandenen höheren Stornokosten. Entweder geht es also in den Urlaub – oder man bekommt zumindest sein Geld wieder.“ Wer während der Reise krank wird oder verunfallt, kann sich ebenfalls auf die Hilfe seiner Reiseversicherung verlassen. Gute Versicherer unterhalten eine Notrufzentrale, die Kunden weltweit und rund um die Uhr zur Verfügung steht. „Die dort sitzenden Medizinspezialisten kennen Ärzte, Kliniken und andere Gesundheitseinrichtungen in allen Urlaubsregionen der Erde“, wissen die ERV Experten. „Ob in den Bergen Österreichs oder an Afrikas Stränden – erkrankte und verunfallte Urlauber erhalten so überall die bestmögliche medizinische Unterstützung.“ &lt;br&gt;&lt;br&gt;Quelle: ERV Europäische Reiseversicherung&lt;br&gt;&lt;a class="arrow" title="ERV Reiseversicherung" href="http://www.reiserversicherung.de/" target="_blank"&gt;ERV Reiseversicherung - www.reiseversicherung.de&lt;/a&gt; &lt;br&gt;&lt;a class="arrow" title="ERGO Verbraucherthemen" href="http://www.ergo.com/verbraucher" target="_blank"&gt;Weitere Verbraucherthemen - www.ergo.com/verbraucher&lt;/a&gt; &lt;br&gt;&lt;/p&gt;
    &lt;hr&gt;
       &lt;p&gt;
      &lt;a class="arrow" title="Zurück" href="javascript:history.back()"&gt;Zurück zur Übersicht&lt;/a&gt; &lt;/p&gt;</description></item><item><guid isPermaLink="false">{D0CD0927-DF15-4B38-9E24-835FA5137458}</guid><link>http://www.ergo.com/de/Presse/Overview/Verbraucherthemen/Reise-Freizeit/Aktuell/20120123-RF</link><title>ERGO Verbraucherinformation - Überwintern im Süden - 23. Januar 2012</title><description>
		&lt;h2&gt;
      &lt;p&gt;ERGO Verbraucherinformation 23. Januar 2012&lt;/p&gt;
    &lt;/h2&gt;
    &lt;p&gt;
      &lt;strong&gt;Überwintern im Süden &lt;br&gt;&lt;/strong&gt;Was pensionierte „Zugvögel“ beachten sollten &lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;img width="143" height="112" class="float-left" alt="Seniorendomizil" src="~/media/ERGOcom/Bilder/Content/Preview/Verbraucherthemen/2012/20120123-ERGO-VI-Seniorendomizil-Preview.ashx?w=143&amp;amp;h=112&amp;amp;as=1"&gt;&lt;strong&gt;Viele Deutsche entfliehen in der kalten Jahreszeit den heimatlichen Minusgraden – und tanken Sonne in südlichen Gefilden wie Spanien, der Türkei oder Ägypten. Gerade Rentner gönnen sich im Winter dabei gerne auch mal einen längeren Aufenthalt im sonnenverwöhnten Ausland: Etwa 50.000 dieser pensionierten „Zugvögel“ sind es mittlerweile alljährlich. Doch ein langer Urlaub erfordert auch eine gründliche Vorbereitung. Was es in Sachen „Versicherungsschutz“ zu beachten gilt, weiß Reiseexpertin Esther Grafwallner von der ERV (Europäische Reiseversicherung). &lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
    &lt;p&gt;Viele Urlaubsparadiese, die im Juli und August bis aufs letzte Hotelbett ausgebucht sind, kämpfen im Winter um zahlende Feriengäste. Daher ist ein ausgedehnter Urlaub auf Teneriffa oder in Antalya gerade in den Wintermonaten besonders preiswert. Eine willkommene Gelegenheit für „winterflüchtige“ Rentner: Sie sind meist ungebunden und haben keine beruflichen Verpflichtungen, die einen längeren Aufenthalt im Ausland unmöglich machen würden. Auch Reiseveranstalter haben dies erkannt und bieten spezielle Seniorenreisen an. &lt;/p&gt;
    &lt;p&gt;
      &lt;strong&gt;Reisevorbereitungen frühzeitig beginnen &lt;br&gt;&lt;/strong&gt;Sobald das Reiseziel feststeht, können sich wintermüde Senioren an die Vorbereitungen machen. „Zuallererst sollten sich Langzeiturlauber informieren, ob es im Zielland besondere Einreisebestimmungen gibt. Oft muss der Reisepass noch für einen bestimmten Zeitraum gültig sein oder ein vorläufiger Personalausweis wird nicht anerkannt“, weiß ERV Expertin Esther Grafwallner. „Wer sich nicht rechtzeitig um alle Dokumente kümmert, steht am Zielflughafen unter Umständen vor verschlossenen Drehkreuzen.“ Ebenso nicht zu vergessen sind die medizinischen Vorbereitungen. Gerade in südlichen Ländern besteht erhöhte Gefahr, sich mit exotischen Keimen anzustecken. Winterurlauber sollten daher an einen länderspezifischen Impfschutz denken – und auch die Reiseapotheke mit den richtigen Medikamenten bestücken. &lt;/p&gt;
    &lt;p&gt;
      &lt;strong&gt;Haus und Hof „reisefest“ machen &lt;br&gt;&lt;/strong&gt;Während des langen Aufenthalts im Süden geht das Leben zu Hause natürlich weiter. Winterurlauber sollten sich daher um alles Wichtige für die nächsten Monate kümmern, empfiehlt Esther Grafwallner: „Dazu gehören laufende Verpflichtungen wie etwa Mietzahlungen. Auch Zeitungsabonnements sollten abbestellt und die Post unter Umständen umgeleitet werden.“ Zusätzlich sollte man eine Vertrauensperson benennen, die sich – mit einer Vollmacht ausgestattet – im Notfall um wichtige Angelegenheiten in der Heimat kümmern kann. Dokumente wie Pässe oder den Führerschein kopiert man am besten und hinterlegt sie zu Hause. Und natürlich sollte die Vertrauensperson die Urlaubsadresse sowie die Telefonnummer der Verreisten kennen. Nicht zuletzt sollten Wintermüde ihre Versicherung über den Auslandsaufenthalt informieren, etwa wenn sie eine Hausratpolice besitzen: „Bleibt die Wohnung zu Hause mehrere Monate unbewohnt, kann der Versicherungsschutz erlöschen. Eine kurze Nachfrage bei der Versicherung gibt Aufschluss darüber, wie dies im Einzelfall geregelt ist“, rät die ERV Expertin. &lt;/p&gt;
    &lt;p&gt;
      &lt;strong&gt;Sicher bis zur Abreise&lt;/strong&gt; &lt;br&gt;Gerade bei einer längeren und teuren Reise gehört der Abschluss eines passenden Versicherungsschutzes unbedingt zur Urlaubsvorbereitung. „Eine Reiserücktrittsversicherung ist ein absolutes Muss“, so Esther Grafwallner. „Denn ein monatelanger Winterurlaub im Ausland wird in der Regel von langer Hand geplant – und kostet eine Menge Geld. Kann die Reise nicht angetreten werden, etwa wegen Krankheit, bleibt man ohne Versicherungsschutz auf einem Großteil der Stornokosten sitzen.“ Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt diese und sichert so zumindest den finanziellen Schaden ab. &lt;/p&gt;
    &lt;p&gt;
      &lt;strong&gt;Auf alles vorbereitet sein im Ausland&lt;/strong&gt; &lt;br&gt;Sollte hingegen während des Auslandsaufenthalts etwas passieren, das den Winterurlauber zur Heimreise zwingt, erstattet eine Reiseabbruchversicherung die nicht genutzten Leistungen: beispielsweise das bereits bezahlte Hotelzimmer. „Gerade in Ländern mit ungewohntem Klima und schlechteren Hygienebedingungen als in Deutschland kann es schnell passieren, dass die Reise unerwartet endet“, so die ERV Expertin. Besonders wichtig ist eine Reisekrankenversicherung. Denn die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen für medizinische Behandlungen nur, wenn mit dem Urlaubsland ein Sozialabkommen besteht – und auch dann nur in Höhe der deutschen Regelsätze. In vielen Urlaubsländern müssen Arzt- und Klinikkosten sogar komplett aus der eigenen Reisekasse bezahlt werden – was in die Zehntausende gehen kann. Eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung hingegen leistet weltweit, wenn der Urlauber stationär oder ambulant behandelt werden muss oder sogar ein Rücktransport in die Heimat vonnöten ist. „Im Süden Überwinternde sollten sicherstellen, dass die Reisekrankenversicherung für die gesamte Reisedauer gilt“, weiß Esther Grafwallner. Manche Versicherer, etwa die ERV, bieten alle wichtigen Reiseversicherungen übrigens zusammen im Paket an. So sind Langzeiturlauber gegen alle Widrigkeiten geschützt und können den Winter unter Sonne und Palmen ohne Sorgen genießen. &lt;/p&gt;
    &lt;p&gt;Quelle: ERV Europäische Reiseversicherung&lt;br&gt;&lt;a class="arrow" title="ERV Reiseversicherung" href="http://www.reiseversicherung.de/" target="_blank"&gt;ERV Reiseversicherung - www.reiseversicherung.de&lt;/a&gt;&lt;br&gt;&lt;a class="arrow" title="ERGO Verbraucherthemen" href="http://www.ergo.com/verbraucher" target="_blank"&gt;Weitere Verbraucherthemen - www.ergo.com/verbraucher&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
    &lt;hr&gt;
    &lt;p&gt;
      
		&lt;table style="WIDTH: 100%" cellspacing="0" cellpadding="2"&gt;
&lt;tbody&gt;
&lt;tr&gt;
&lt;td style="WIDTH: 145px" class="grey" valign="top" align="center"&gt;&lt;img width="120" height="155" alt="Esther Grafwallner" src="~/media/ERGOcom/Bilder/Content/Preview/Portraits/Experten/Esther-Grafwallner-Preview.ashx?w=120&amp;amp;h=155&amp;amp;as=1"&gt;&lt;/td&gt;
&lt;td class="grey" valign="top" align="left"&gt;&lt;strong&gt;Über die ERGO Expertin&lt;br&gt;&lt;/strong&gt;Esther Grafwallner (Jahrgang 1976) hat Rechtswissenschaften studiert und ist zugelassende Rechtsanwältin. Seit einigen Jahren arbeitet sie in unterschiedlichen Abteilungen der ERV, dem Reiseversicherer der ERGO und Deutschlands Marktführer in Sachen Reiseschutz. Seit 2009 leitet sie unternehmensübergreifend die Abteilung Produktmanagement Travel und ist daher für alle Reiseprodukte des Konzerns verantwortlich. Ihre Freizeit verbringt die Mutter von 8-jährigen Zwillingen am liebsten in der Natur, beim Wandern, Radeln oder Schwimmen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;strong&gt;Bild herunterladen&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;/strong&gt;&lt;a class="arrow" title="Bild 300dpi herunterladen" href="~/media/ERGOcom/Bilder/Content/300dpi/Portraits/Experten/Esther-Grafwallner-300dpi.ashx" target="_blank"&gt;Print - JPG - 300dpi&lt;/a&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;a class="arrow" title="Bild 72dpi herunterladen" href="~/media/ERGOcom/Bilder/Content/72dpi/Portraits/Experten/Esther-Grafwallner-72dpi.ashx" target="_blank"&gt;Web - JPG -72dpi&lt;/a&gt;&lt;/td&gt;&lt;/tr&gt;&lt;/tbody&gt;&lt;/table&gt;
 &lt;/p&gt;
    &lt;hr&gt;
&lt;table cellspacing="0" cellpadding="0"&gt;
&lt;tbody&gt;
&lt;tr&gt;
&lt;td style="WIDTH: 145px" class="grey" valign="top"&gt;&lt;a title="Seniorendomizil" href="~/media/ERGOcom/Bilder/Content/72dpi/Verbraucherthemen/2012/20120123-ERGO-VI-Seniorendomizil-72dpi.ashx" target="_blank"&gt;&lt;img width="143" height="112" border="0" alt="Seniorendomizil" src="~/media/ERGOcom/Bilder/Content/Preview/Verbraucherthemen/2012/20120123-ERGO-VI-Seniorendomizil-Preview.ashx?w=143&amp;amp;h=112&amp;amp;as=1"&gt;&lt;/a&gt;&lt;/td&gt;
&lt;td class="grey"&gt;&lt;strong&gt;Bild zum Artikel herunterladen&lt;/strong&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;a class="arrow" title="Bild 300dpi herunterladen" href="~/media/ERGOcom/Bilder/Content/300dpi/Verbraucherthemen/2012/20120123-ERGO-VI-Seniorendomizil-300dpi.ashx" target="_blank"&gt;Print - JPG - 300dpi&lt;/a&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;a class="arrow" title="Bild 72dpi herunterladen" href="~/media/ERGOcom/Bilder/Content/72dpi/Verbraucherthemen/2012/20120123-ERGO-VI-Seniorendomizil-72dpi.ashx" target="_blank"&gt;Web - JPG - 72dpi&lt;/a&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Bitte geben Sie bei Veröffentlichung des bereitgestellten Bildmaterials die „ERGO Versicherungsgruppe“ als Quelle an – vielen Dank!&lt;/td&gt;&lt;/tr&gt;&lt;/tbody&gt;&lt;/table&gt;&lt;p&gt;Weitere Bilder finden Sie in unserer Mediathek:&lt;br&gt;&lt;a class="arrow" title="Mediathek -Themenbilder" href="/de/Presse/Overview/Mediathek/Bilder/Themenbilder"&gt;ERGO Mediathek&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;hr&gt;&lt;p&gt;&lt;a class="arrow" title="Zurück" href="javascript:history.back()"&gt;Zurück zur Übersicht&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;</description></item></channel></rss>
