Auto & Verkehr

Auto & Verkehr- Archiv 2011

Unsere Verbraucherthemen zur Rubrik „Auto & Verkehr“ aus dem Jahr 2011.

Hinweis: Ältere Beiträge können von der aktuellen Rechtslage abweichen.

19. Oktober 2011 - Ausrüstungs-Check: Das gehört in jedes Auto!

Mobil(e) im Winter
Ausrüstungs-Check: Das gehört in jedes Auto!

Fallen die ersten Schneeflocken, denken Autofahrer vor allem an eines: Jetzt schnell die Winterreifen aufziehen! Doch die passenden Gummis alleine machen des Deutschen liebstes Kind nicht winterfest. "In der kalten Jahreszeit gehören Starthilfekabel und Abschleppseil auf jeden Fall in den Kofferraum. Am besten führt man diese wichtigen Hilfsmittel ohnehin das ganze Jahr über mit", raten die Kfz-Experten von ERGO und ergänzen: "Außerdem sollten verantwortungsbewusste Fahrer vor dem ersten Winterausflug ihren Erste-Hilfe-Kasten überprüfen und sicherstellen, dass dieser komplett bestückt ist. Warndreieck und Ersatzreifen müssen ebenso in einwandfreiem Zustand sein." Auch Eiskratzer, Handbesen, Antibeschlagtuch und Türschlossenteiser (bitte nicht im Handschuhfach!) gehören zur Winterausrüstung unbedingt dazu. Zudem empfehlen die ERGO Experten, immer ausreichend Scheibenfrostschutzmittel mitzuführen. Warme Handschuhe und eine dicke Wolldecke sollten ebenfalls immer im Fahrzeug liegen: "Wer im Schneetreiben steckenbleibt, möchte nicht auch noch frieren, während er auf den Abschleppdienst wartet", so die Kfz-Experten. Je nach Witterung und Fahrtziel packen vorsorgende Autofahrer Schneeketten in den Kofferraum, bei längeren Fahrten sollte man außerdem einen Reservekanister dabeihaben. Doch Vorsicht: In manchen Ländern ist nur eine begrenze Menge Benzin im Kofferraum erlaubt, andere Staaten verbieten die Mitnahme komplett.

Quelle: ERGO
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19. Oktober 2011 - Winterschlaf für Motorrad und Co.

Mobil(e) im Winter
Winterschlaf für Motorrad und Co.

Ob trendiger Italo-Roller oder PS-starke Rennmaschine: Die meisten Biker gönnen ihren motorisierten Zweirädern über den Winter eine Betriebspause. Ist die Motorradsaison vorbei, reicht es jedoch nicht aus, den fahrbaren Untersatz einfach nur am Straßenrand zu parken. "Damit Motorrad und Co. im Winter keinen Schaden nehmen und im Frühjahr auch wieder anspringen, gilt es, Vorbereitungen zu treffen", wissen die ERGO Kfz-Experten. Biker sollten ihr Kraftrad zuerst gründlich reinigen und danach mit Konservierungsmittel behandeln. Kleben Schmutz und Dreck auf dem Blech, kann sich darunter Rost bilden. Blank geputzt überwintern Motorbikes am besten an einem trockenen Ort, idealerweise in der Garage: Dort sind sie gut gegen Wind und Wetter geschützt. "Wichtig ist es auch, vor dem Winter das Öl zu wechseln und die Kühlerflüssigkeit frostsicher zu machen. Hat das Motorrad einen Tank aus Blech, muss dieser voll sein; Plastiktanks hingegen müssen leer sein", sagen die Kfz-Experten und empfehlen, eventuelle Mängel ebenfalls jetzt zu beheben: "Bis zum Frühjahr hat man eine lockere Mutter bestimmt wieder vergessen." Die Batterie sollte abgeklemmt oder ganz ausgebaut werden; sie überwintert am liebsten an einem trockenen, frostsicheren Ort. Zu guter Letzt sollten Zweiradfahrer den Reifendruck um etwa ein halbes Bar erhöhen oder das Gefährt aufbocken und so die Reifen entlasten. Andernfalls drohen Schäden an den teuren Gummis.

Quelle: ERGO
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19. Oktober 2011 - Sicher durchs Schneetreiben

Mobil(e) im Winter
Sicher durchs Schneetreiben

Glatte, vereiste Fahrbahnen und schlechte Sichtverhältnisse stellen selbst erfahrene Fahrzeuglenker immer wieder vor Probleme. "Bei Schnee und Eis kann der Bremsweg bis zu viermal länger sein als auf trockenem Untergrund", warnen die ERGO Experten: "Man sollte daher Geschwindigkeit und Sicherheitsabstand an Witterungsbedingungen und Straßenverhältnisse anpassen." Besondere Glättegefahr droht an Brücken, Kuppen, Unterführungen, in Waldgebieten und auf wenig befahrenen Straßen. Und auch die Tageszeit spielt eine Rolle: Frühmorgens und spätabends sind in der Regel keine Räum- und Streufahrzeuge unterwegs! Behutsamkeit und Voraussicht sind im Winter stets gute Ratgeber: "Man sollte sein Auto möglichst im niedrigen Drehzahlbereich halten. So empfiehlt es sich beispielsweise, im zweiten Gang anzufahren. Das Resultat ist eine bessere Bodenhaftung der Reifen", wissen die Kfz-Experten. Plötzliches Gasgeben oder Bremsen hingegen kann dazu führen, dass das Fahrzeug wegrutscht oder gar ausbricht. Durch schnelle Lenkbewegungen kann das Auto ebenso leicht ins Schleudern kommen. Wer bei Schnee und Eis am Steuer ruhig bleibt, kommt in der Regel sicher und entspannt ans Ziel.

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19. September 2011 - Sichere Fahrt auf glatten Straßen

Sichere Fahrt auf glatten Straßen
Mit der richtigen Ausrüstung unfallfrei durch den Winter

ReifenwechselSchnee und Glatteis sorgen bei jedem Wintereinbruch für Chaos auf den Straßen. Mit den richtigen Vorkehrungen aber lassen sich Startschwierigkeiten, Pannen und Unfälle vermeiden. Deswegen ist es wichtig, Autos schon im Herbst fit für die kalte Jahreszeit zu machen. Denn der Frost stellt hohe Anforderungen an das Fahrzeug. Doch nicht nur das Auto selbst, auch die Fahrweise muss an die Wetter- und Straßenverhältnisse angepasst werden. Wie Autofahrer sicher durch den Winter kommen, weiß Schadenexpertin Tanja Cronenberg von ERGO.

Damit das Auto seinen Fahrer bei Kälte und Schnee nicht im Stich lässt, sind einige Handgriffe zu erledigen. Wichtig ist, früh damit anzufangen, erklärt Schadenexpertin Tanja Cronenberg: „Zwar gibt es in Deutschland noch immer keine ‚richtige‘ Winterreifen-Pflicht. Seit dem letzten Winter schreibt die Straßenverkehrsordnung aber immerhin die so genannten M+S-Reifen mit einer Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimetern vor.“ Doch ob nun Matsch-und-Schnee-Bereifung oder klassische Winterreifen – Experten wie Tanja Cronenberg empfehlen sogar eine Profiltiefe von vier Millimetern und raten: „Überprüfen Sie das Profil Ihrer Reifen einfach mit einem Zwei-Euro-Stück. Verschwindet der silberne Rand im Profil, ist dieses noch tief genug.“ Es empfiehlt sich übrigens, die Winterreifen bereits bei Tagesdurchschnittstemperaturen im einstelligen Bereich aufzuziehen und im gleichen Schritt die Konzentration des Frostschutzmittels im Kühlwasser zu kontrollieren; auch die Waschanlage für die Scheibenwischer bleibt bei Minusgraden nur mit genug Frostschutz funktionsfähig. „Die Leistungsprüfung der Batterie gehört ebenso zum Wintercheck“, sagt die Expertin. „Denn schwache Batterien führen im Winter regelmäßig die Pannen-Hitliste an.“

Auf die richtige Ausrüstung kommt es an
Das Einfetten mit geeigneten Sprays und Pflegemitteln verhindert, dass Gummidichtungen oder Türschlösser einfrieren. Außerdem sollte das richtige Zubehör im Auto bereitliegen: „Ohne Eiskratzer, Handschuhe und Starthilfekabel sollte im Winter niemand unterwegs sein“, rät ERGO Expertin Tanja Cronenberg. „Bei Fahrten in den Skiurlaub oder ins Gebirge reichen Winterreifen zudem oft nicht aus. Dann ist man auf Schneeketten angewiesen.“ Zur Winterausrüstung gehört auch ein Handbesen, mit dem das Dach von Schnee befreit werden kann. Denn lösen sich während der Fahrt Schneebretter vom Fahrzeug und treffen andere Verkehrsteilnehmer, haftet der Halter für eventuell auftretende Schäden. Auch Enteisungsspray kann nützlich sein – vorausgesetzt man bewahrt es in der Jackentasche auf und nicht im Handschuhfach. Eine warme Decke im Kofferraum wird zu schätzen wissen, wer über mehrere Stunden im Stau stecken bleibt. Auf keinen Fall sollten Warnweste und das Pannendreieck fehlen: Wer sein Auto verlässt, etwa um Schneeketten anzulegen, muss unbedingt dafür sorgen, von den anderen Verkehrsteilnehmern gesehen zu werden.

Sachte lenken, sanft bremsen
So schön weiße Winterlandschaften auch aussehen – für viele Autofahrer bleiben überfrorene Straßen auch bei der besten Vorbereitung der blanke Horror. „Bei eisglatter Fahrbahn ändert sich das Lenkverhalten des Autos. Der Bremsweg wird deutlich länger“, sagt Tanja Cronenberg. „Auf beides sollte man im Winter gefasst sein.“ Als Grundregel gilt: Möglichst langsam und mit etwa dreifach verlängertem Sicherheitsabstand fahren. Sinnvoll ist auch, frühzeitig in den nächsthöheren Gang zu schalten, um ein Durchdrehen der Antriebsräder zu vermeiden. „Bei Schnee sollte man etwas versetzt von den eingefahrenen Spuren bleiben, weil die Spurrillen schnell einfrieren.“ Gerät der Wagen ins Schleudern, hilft es auszukuppeln, sachte gegenzulenken und sanft zu bremsen. Abrupte Manöver können leicht zum Ausbrechen des Autos führen. „Trotzdem besteht im Winter immer das Risiko, dass man die Kontrolle über sein Auto verliert. Daher lohnt es sich, mit dem richtigen Versicherungsschutz vorzusorgen“, rät die ERGO Expertin. „Den Schaden, den man bei anderen anrichtet, deckt die Kfz-Haftpflicht ab. Um nicht auf den Kosten für die Reparatur des eigenen Wagens sitzen zu bleiben, empfiehlt sich zusätzlich eine Vollkaskoversicherung.“

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17. August 2011 - Pedelecs – nicht nur für Rentner

Pedalkraft aus der Steckdose
Pedelecs – nicht nur für Rentner

Fahrräder mit elektrischem Zusatzantrieb werden immer beliebter: Alleine im letzten Jahr gingen hierzulande über 200.000 der trendigen "Hybrid-Drahtesel" über die Ladentheke. Besonders beliebt unter den verschiedenen Modellen sind dabei die so genannten "Pedal Electric Cycles", kurz Pedelecs. "Das sind Fahrräder, bei denen ein bis zu 250 Watt starker Elektromotor unterstützend hinzugeschaltet werden kann. Der Fahrer muss jedoch gleichzeitig in die Pedale treten, sonst schaltet der Motor ab", so die Experten von ERGO. Erreicht das Pedelec eine Geschwindigkeit von 25 km/h, wird der elektrische Zusatzantrieb ebenfalls abgeriegelt. Wer schneller fahren möchte, ist wie beim klassischen Drahtesel auf reine Muskelkraft angewiesen. Verkehrsrechtlich gelten langsame Pedelecs als Fahrräder. Das bedeutet: Man benötigt weder einen speziellen Führerschein noch eine Zulassung. Eine Helmpflicht besteht ebenso nicht. "Langsame Pedelecs müssen nicht zwingend versichert werden. Verursacht man beim Fahren einen Schaden, etwa an einem fremden Auto, zahlt sich eine private Haftpflichtversicherung aus, die den finanziellen Schaden in der Regel übernimmt", wissen die ERGO Experten und ergänzen: "Gegen Diebstahl sollte man sich jedoch versichern, denn die Elektrofahrräder sind alles andere als günstig. Dies ist über eine Hausratversicherung möglich."

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17. August 2011 - Schnelle Pedelecs – fast schon ein Mofa

Pedalkraft aus der Steckdose
Schnelle Pedelecs – fast schon ein Mofa

Wer mit seinem Elektro-Drahtesel besonders flink unterwegs sein möchte, für den könnte ein so genanntes "Schnelles Pedelec" die richtige Wahl sein. Der bis zu 500 Watt starke Motor schaltet erst bei stattlichen 45 km/h ab. "Schnelle Pedelecs sind deshalb vor dem Gesetz keine Fahrräder mehr. Sie gelten als ,Kleinkrafträder mit geringer Leistung' und erfordern in der Regel eine Mofa-Prüfbescheinigung oder einen anderen geeigneten Führerschein", so die Kfz-Experten von ERGO. "Wer ein solches Elektrofahrrad fahren möchte, muss also mindestens 15 Jahre alt sein." Hinzu kommt: Schnelle Pedelecs benötigen eine Betriebserlaubnis und müssen zugelassen werden. Auch ein so genanntes Versicherungskennzeichen ist Pflicht: Es ist bei Versicherern wie ERGO erhältlich und beinhaltet eine Kfz-Haftpflichtversicherung für das motorisierte Zweirad. Für einen geringen Aufpreis können Elektroradler zusätzlich eine Teilkaskoversicherung abschließen: Dann ist das Gefährt unter anderem auch gegen Diebstahl versichert. Übrigens: Eine Helmpflicht besteht auch bei schnellen Pedelecs nicht, Fahrradwege sind innerorts jedoch tabu – wenn nicht ein Schild darauf hinweist, dass dort auch Mofas fahren dürfen.

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17. August 2011 - E-Bikes – erste Wahl für Tretfaule

Pedalkraft aus der Steckdose
E-Bikes – erste Wahl für Tretfaule

E-Bikes können, anders als Pedelecs, alleine mit Motorleistung gefahren werden. Der maximal 500 Watt starke Antrieb beschleunigt das Gefährt ohne Hilfe des Fahrers auf bis zu 20 km/h. Wer schneller fahren will, muss in die Pedale treten. Verkehrsrechtlich gelten E-Bikes, genau wie schnelle Pedelecs, als "Kleinkrafträder mit geringer Leistung"; und unterliegen dementsprechend den gleichen Auflagen. Die Kfz-Experten von ERGO empfehlen, bei E-Bikes über eine Teilkaskoversicherung nachzudenken: "Diese Elektrofahrräder können sehr teuer sein. Deshalb sollte man sie unbedingt gegen Diebstahl versichern. Zudem schützt eine Teilkaskoversicherung auch gegen Brand, Unwetterschäden, Glasbruch und Schäden, die durch Zusammenstöße mit Haarwild entstehen."

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9. August 2011 - Expertengespräch: Mit dem eigenen Auto auf großer Fahrt

ERGO Expertengespräch:
Mit dem eigenen Auto auf großer Fahrt

Mit dem Auto in den Urlaub Wer mit dem Auto in den Urlaub fährt, ist am Ferienort mobil und kann die Region auf eigene Faust erkunden. Die Vorteile einer Reise auf vier Rädern überzeugen jedes Jahr Millionen Deutsche. In diesem Sommer plant jeder zweite Bundesbürger, im eigenen Pkw Richtung Sonne und Strand zu fahren. Doch eine entspannte Reise beginnt bereits zu Hause: mit einer gründlichen Vorbereitung. Denn routinierte Fahrer wissen zwar, wie sie sich vor den Folgen von Unfällen, Pannen und Kfz-Diebstählen auf heimischen Straßen schützen können. Im Ausland aber sieht vieles anders aus. Was Autourlauber jenseits der deutschen Grenzen beim Versicherungsschutz beachten müssen, weiß Frank Mauelshagen, Kfz-Experte bei ERGO.

In Deutschland darf kein Fahrzeug ohne Kfz-Haftpflichtversicherung auf die Straße. Viele sichern ihr Auto zusätzlich mit einer Kaskoversicherung ab. Doch schützen diese Policen Autofahrer auch außerhalb Deutschlands?
Grundsätzlich gelten Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherungen in ganz Europa. Bei selbstverschuldeten Unfällen haben Autofahrer im Ausland den gleichen Versicherungsschutz wie in Deutschland. Sollte im Ausland eine höhere Deckung gesetzlich vorgeschrieben sein, gewähren Versicherer wie ERGO auch diese. Anders kann es aussehen, wenn man im Urlaubsland schuldlos in einen Unfall verwickelt wird: Man kann nicht davon ausgehen, dass die Haftpflicht des Verursachers den Schaden voll bezahlt. Das Risiko, auf einem Teil der Kosten sitzen zu bleiben, lässt sich durch eine Vollkaskoversicherung eindämmen. Sie erstattet im europäischen Ausland auch Schäden am eigenen Fahrzeug, die andere angerichtet haben. Außerdem lohnt sich für Reisen ein so genannter Schutzbrief. Er ist oft Teil der Kraftfahrtversicherung oder günstig zusätzlich zu haben. Damit sind Autofahrer im Falle einer Panne oder eines Unfalls noch besser abgesichert. Der Schutzbrief hilft zum einen durch Serviceleistungen. Außerdem übernimmt der Versicherer einen Teil der Kosten, zum Beispiel für Pannenhilfsfahrzeuge, Abschleppen oder Bergen. Auch der Versand von Ersatzteilen, ein eventueller Rücktransport des Wagens nach Deutschland oder die Ersatzbeschaffung verlorener Dokumente sind abgedeckt.

Die Vorstellung, mit dem eigenen Auto durch fremde Länder zu fahren, verunsichert viele Menschen. Vor allem wenn es zu einem Unfall kommt, kann es kompliziert werden. Wie sollte man sich vorbereiten, um Ärger zu vermeiden?
Es gibt eine Reihe von Unterlagen, die unbedingt ins Handschuhfach gehören: Auf jeden Fall sollte man sich bei seinem Versicherer einen europäischen Unfallbericht besorgen. Dieses Formular ist europaweit identisch, egal in welcher Sprache es abgefasst wurde. Es ermöglicht eine schnelle und unkomplizierte Erfassung von Unfällen. Beide Seiten tragen die Fakten auf dem Papier ein, unterschreiben und senden es an ihre Kfz-Versicherung. Auch die "Grüne Karte" gehört ins Reisegepäck. Sie gilt als internationaler Versicherungsnachweis. Urlauber sollten sich vor der Abreise unbedingt vergewissern, dass die Ihnen vorliegende Karte noch aktuell ist, denn sie gilt immer nur für drei Jahre. In einigen Ländern ist es sogar zwingend vorgeschrieben, die "Grüne Karte" mitzuführen, etwa in Albanien, Bosnien-Herzegowina, Tunesien oder der Türkei. Um Schwierigkeiten vorzubeugen, ist es jedoch ratsam, sie auch in allen anderen Ländern bei sich zu haben. Zudem sollte man sich einige wichtige Nummern im Handy abspeichern: Der Zentralruf der deutschen Autoversicherer steht Autofahrern in Notsituationen mit Rat und Tat zur Seite; er ist unter 0180 250 26 zu erreichen. Meist bieten auch die Versicherer einen telefonischen Service für Schadenfälle im Ausland an, wie etwa ERGO unter 0049 211 477 57 55.

Andere Länder, andere Sitten – das gilt auch auf den Straßen. Worauf müssen sich Autofahrer gefasst machen, wenn sie ins Ausland reisen?
Tatsächlich unterscheiden sich die Verkehrsregeln von Land zu Land. Vor allem die Geschwindigkeitsgrenzen sollte man kennen. In den meisten Staaten gilt auf Landstraßen ein Tempolimit von 80 oder 90 km/h, in manchen Ländern müssen Autofahrer sogar noch langsamer fahren. Auf Autobahnen darf man oft nicht schneller als mit 110 oder 120 km/h unterwegs sein. Vorsicht auch in Sachen Alkohol am Steuer: In vielen Ländern gilt mittlerweile die Null-Promille-Grenze. Auch das Einschalten des Abblendlichts ist in manchen Nationen untertags Vorschrift. Außerdem sollte man bedenken, dass auf den Autobahnen einiger Länder Mautgebühren fällig werden. Wohin es auch geht – Autofahrern sei dringend ans Herz gelegt, sich vor der Abreise über die Regeln in ihrem Ferienland zu erkundigen. Denn auch im Urlaub drohen bei Verstößen Bußgelder und sogar der Verlust des Führerscheins. Eine solide Vorbereitung kann also vor unliebsamen Urlaubsüberraschungen schützen. 


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Frank MauelshagenÜber den ERGO Experten

Frank Mauelshagen (Jahrgang 1969) ist Bereichsleiter für die Kraftfahrtversicherung der ERGO Versicherung. Der diplomierte Kaufmann ist seit 1999 für die Versicherungsgruppe tätig, zunächst für die Victoria, später für die gesamte ERGO.

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4. Juli 2011 - Leinen los – aber nur mit dem richtigen Schutz

Leinen los – aber nur mit dem richtigen Schutz
Ohne Sportboot-Kasko- und Haftpflichtversicherung sollte niemand in See stechen

Bootsversicherungen Ob Katamaran, Jolle oder Motoryacht – wer sich ein Boot anschafft, erfüllt sich meist einen lang gehegten Traum. Doch die Liste der Gefahren auf dem Wasser ist lang, und Unfälle lassen sich nicht immer vermeiden. Schon die Reparatur des eigenen Bootes kann sehr teuer werden. Gänzlich unkalkulierbar aber sind die Folgen von Schäden, die man im Unglücksfall bei anderen anrichtet. Der richtige Schutz ist also unverzichtbar, um sorglos in See stechen zu können. Wie Freizeitkapitäne ihren liebsten Besitz gegen die Unberechenbarkeit von Wind und Wellen absichern, weiß Tanja Cronenberg, Schadenexpertin bei ERGO.

Was gibt es Schöneres, als mit dem eigenen Boot übers Wasser zu gleiten? Der Bug schneidet sanft durch die Wellen, Möwen kreischen, der Blick folgt den Wolken am tiefblauen Himmel. Doch gerade erfahrene Wassersportler wissen, wie gefährlich es auf dem Wasser zugehen kann. Denn vor allem im Sommer ist auf den Seen, Flüssen und Meeren eine Menge los: Nicht nur andere Sportboote, auch Frachtschiffe, Schwimmer und Surfer sind unterwegs. "Trotz aller Umsicht: Wie im Straßenverkehr passieren auch auf dem Wasser Unfälle", warnt Tanja Cronenberg, Schadenexpertin bei ERGO. "Deshalb sollte man sein Sportboot genauso selbstverständlich gegen die möglichen Risiken absichern wie sein Auto."

Unfall, Blitzschlag, Feuer, Havarie
Denn die Liste der Gefahren ist lang: Egal ob das Boot auf Grund läuft, es zu heftig angelegt wird, in eine Kollision oder ein Unwetter gerät – die Schäden können empfindlich ins Geld gehen. "So ein Missgeschick kann einem die Sommerlaune schnell verderben", meint Tanja Cronenberg. "Richtig ärgerlich wird es, wenn man noch dazu auf einer dicken Rechnung sitzen bleibt." Denn eine Yacht oder ein Boot ist immer eine wertvolle Investition, die es zu schützen gilt. Eine Kaskoversicherung lohnt sich daher für alle Sportbootbesitzer. Die Police greift nicht nur bei Unfällen wie Kentern, Kollisionen oder Mastbruch, sondern auch bei Diebstahl, Explosion, höherer Gewalt, Segelriss, Blitzeinschlag und Feuer. Wenn es ganz schlimm endet, kommt sie auch für Wrackbergung und -beseitigung auf. "Für die Betroffenen dürfte es eine große Beruhigung sein, dass sich im Fall des Falles zumindest die finanziellen Sorgen in Grenzen halten", meint die Expertin. "Zudem steht havarierten Freizeitkapitänen bei ERGO ein 24-Stunden-Schadenservice mit Rat und Unterstützung zur Seite. Dort erfahren sie alles, was sie in dieser Situation wissen müssen."

Auch auf dem Wasser gibt es Hindernisse
Die Schäden, die das eigene Boot bei einem Unfall davonträgt, sind eine Sache. Eine ganz andere sind die, die man anderen zufügt: Dann kann es richtig teuer werden. Denn wer aus Fahrlässigkeit oder Leichtsinn einen Schaden verursacht, muss per Gesetz dafür geradestehen. Das bedeutet: Der Schuldige haftet mit seinem gesamten Vermögen. "Man stelle sich einmal vor, ein Segelboot rammt eine teure Yacht – und diese sinkt", sagt Tanja Cronenberg. "In so einem Fall kann leicht der finanzielle Ruin drohen." Ohne eine so genannte "Haftpflichtversicherung für Wassersportfahrzeuge" sollte also niemand in See stechen. Denn eine eventuell vorhandene private Haftpflichtversicherung leistet nur, wenn man in einem durch Körperkraft angetriebenen Wasserfahrzeug unterwegs ist, etwa in einem Tretboot. In Deutschland ist eine Versicherung für Motor- und Segelboote zwar nicht vorgeschrieben, in vielen Ländern ist sie aber Pflicht – aus gutem Grund: "Boote sind immer der Unberechenbarkeit von Wind und Wellen ausgesetzt", sagt die Expertin. "Rundum geschützt ist daher nur, wer beide Policen, also Kasko und Haftpflicht, abgeschlossen hat. Dann steht einem entspannten Ausflug zu Wasser nichts mehr im Weg."

Quelle: ERGO
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28. Juni 2011 - Expertengespräch: Sicher am Steuer – Fahrer-Unfallschutz

ERGO Expertengespräch:
Sicher am Steuer – Fahrer-Unfallschutz

Fahrer-Unfallschutz Alle 14 Sekunden rumst es auf deutschen Straßen. Glücklicherweise gehen die meisten Unfälle glimpflich aus – teuer können die Blechschäden des Unfallgegners für den Verursacher dennoch werden. Aus diesem Grund muss in Deutschland jeder, der ein Auto zulassen möchte, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Sie kommt für Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners auf. Doch was passiert, wenn Fahrzeuginsassen bei einem Zusammenstoß gesundheitliche Schäden erleiden, und wie ist der Fahrer selbst abgesichert? Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO, kennt die Antworten.

Wer einen Unfall verursacht, haftet für Schäden am gegnerischen Fahrzeug. Doch was ist mit Personenschäden?
Jeder Unfallverursacher haftet natürlich auch für Schäden, die die Insassen des gegnerischen Fahrzeuges erleiden. Diese sind – genau wie Sachschäden – durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Sie leistet zum Beispiel Schadenersatz, wenn Unfallopfer dauerhafte Beeinträchtigungen davontragen und dadurch Heil- oder Behandlungskosten entstehen. Auch Kosten für so genannte immaterielle Schäden, etwa Schmerzensgeld, werden, wenn sie gerechtfertigt sind, von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers übernommen.

Was ist mit Personen, die im Fahrzeug des Unfallverursachers mitfahren? Greift der Haftpflichtschutz auch bei ihnen?
Grundsätzlich gilt: Wer einen Unfall verursacht, haftet genauso für Schäden, die seinen eigenen Passagieren entstehen. Sie sind ebenso durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert. Der einzige, der nicht automatisch geschützt ist, ist der Fahrer. Erleidet er durch einen selbstverschuldeten Unfall beispielsweise eine dauerhafte Beeinträchtigung, müsste er ohne zusätzlichen Schutz selbst für mögliche Folgekosten aufkommen.

Können sich Fahrzeugführer gegen dieses Risiko absichern?
Viele Versicherer bieten hierfür spezielle Tarife an. Beim Fahrer-Unfallschutz der ERGO erhält der Fahrer auch dann Versicherungsleistungen, wenn er selbst der Unfallverursacher ist – unabhängig von der Schuldfrage und dieses weltweit – auch wenn er beispielsweise als Beifahrer im Urlaub unterwegs ist. Die Folgen eines Unfalles wie eine vorrübergehende Fahrbeeinträchtigung oder dauernde Leistungseinschränkungen können hier abgesichert werden. Mit dem Unfall-Fahrdienst werden beispielsweise Fahrten nach Krankenhausentlassung, zur Reha oder Rechtsanwälten zur Klärung des Unfalles organisiert und gezahlt. Mit der Überbrückungsleistung können längere Ausfälle der Arbeitsunfähigkeit überbrückt werden, und sollten doch dauernde Leistungseinschränkungen, wie eine Invalidität, zurückbleiben, kann eine monatliche Unfall-Rente finanziell unterstützen. Weiterer Vorteil einer Fahrer-Unfallschutz-Police: Sie leistet auch dann, wenn ein anderer Unfallverursacher Fahrerflucht begeht – und bei Unfällen durch höhere Gewalt.


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Frank MauelshagenÜber den ERGO Experten

Frank Mauelshagen (Jahrgang 1969) ist Bereichsleiter für die Kraftfahrtversicherung der ERGO Versicherung. Der diplomierte Kaufmann ist seit 1999 für die Versicherungsgruppe tätig, zunächst für die Victoria, später für die gesamte ERGO.

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18. Mai 2011 - Vorsicht Spritklau!

Vorsicht Spritklau!
Wenn sich Benzindiebe mit Bohrmaschinen an parkenden Autos zu schaffen machen

Spritdiebstahl Es ist ein Verbrechen, das mit den steigenden Benzinpreisen immer häufiger wird: In vielen deutschen Bundesländern hat die Polizei in den vergangenen Monaten eine deutliche Zunahme von Spritdiebstählen festgestellt. Dabei gehen die Täter mit Akkuschraubern und Bohrern ans Werk: Die Kriminellen bohren den Tank an und zapfen den Sprit ab.
Dem Betroffenen entsteht damit ein beträchtlicher finanzieller Schaden. Was Autohalter über das neue Phänomen wissen sollten, erklärt Tanja Cronenberg, Schadenexpertin bei ERGO.

Benzin ist mittlerweile ein teurer Saft: 1,60 Euro kostet Normalbenzin derzeit, Diesel 1,40 Euro. Und zunehmend wecken die hohen Preise kriminelle Energien: Bislang haben dreiste Spritdiebe meist an Tankstellen ihre Wagen vollgetankt und sind ohne zu bezahlen davongefahren – oder sie zapften den Treibstoff mit Elektropumpe und Absaugschlauch aus parkenden Autos. "Dagegen kann man sich noch relativ einfach schützen", weiß Tanja Cronenberg, Schadenexpertin bei ERGO. "Wer noch keinen abschließbaren Tankdeckel hat, sollte sich unbedingt einen besorgen, um es den Langfingern nicht allzu leicht zu machen." Doch nun machen Kriminelle mit einer neue Masche von sich reden: Mit Bohrmaschinen oder Akkuschraubern bohren die Täter Löcher in den Tank und lassen den Sprit dann in eine Wanne laufen.

Die Kriminellen können nur selten belangt werden
Seit einigen Monaten häuft sich der unnatürliche "Lochfraß" am Tank. Besonders weit verbreitet ist der Spritklau mit der Bohrmaschine in Sachsen-Anhalt: Dort hat die Polizei bereits 43 Fälle registriert. Doch auch in westdeutschen Bundesländern treiben Treibstoffdiebe schon vereinzelt ihr Unwesen. "Der Spritpreis ist derzeit so hoch wie noch nie", sagt Tanja Cronenberg. "Deswegen ist leider davon auszugehen, dass künftig immer mehr dreiste Spritdiebe unterwegs sein werden." Wer eine Garage hat, sollte seinen Wagen daher über Nacht darin parken und das Tor abschließen. Ansonsten jedoch lassen sich kaum Vorkehrungen treffen. Denn die Diebe kommen meist im Schutze der Dunkelheit. Sie können nur belangt werden, wenn sie auf frischer Tat oder zumindest in Tatortnähe erwischt werden. Die Polizei rät zur Aufmerksamkeit und bittet, auffällige Beobachtungen sofort zu melden.

400 bis 700 Euro für einen neuen Tank
Die meisten Betroffenen bemerken den Diebstahl erst am folgenden Morgen, wenn auf dem Weg zur Arbeit die Tankanzeige auf null sinkt und das Auto stehen bleibt – obwohl der Tank noch am Vortag gut gefüllt war. Kriminelle können beim Spritklau Treibstoff im Wert von 50 bis 60 Euro erbeuten. "Der Schaden für die Autobesitzer ist ungleich höher", sagt die Schadenexpertin. "Denn ihnen wird ja nicht nur der Sprit gestohlen. Zusätzlich müssen sie auch noch ihren Tank reparieren lassen." Ein neuer Tank kostet zwischen 400 und 700 Euro. Hinzu kommt der Ärger, die zusätzlichen Wege und Anrufe. Oft bleiben die Geschädigten auf ihren Kosten sitzen. Glück im Unglück haben dagegen Autobesitzer, die mit einer Vollkaskoversicherung vorgesorgt haben. "Da es sich bei der Entwendung des Treibstoffs nämlich um den Diebstahl von nicht ersatzpflichtigen Betriebsstoffen handelt, ist die Beschädigung des Tanks nicht über die Teilkaskoversicherung gedeckt. Die Vollkaskoversicherung kann den Schaden am Tank dagegen nach Abzug der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung über den Tatbestand des Vandalismusschadens regulieren", so die ERGO Expertin. Das geraubte Benzin wird allerdings in keinem Fall erstattet.

Sie haben noch weitere Fragen zum Thema oder sind selbst Opfer des dreisten Spritklaus geworden?
Der ERGO Kundenservice steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite: 0800 37 46 333

Quelle: ERGO
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11. April 2011 - Wenn's kracht und scheppert... (Kfz-Versicherung)

Wenn's kracht und scheppert...
Was Kfz-Versicherungen im Ernstfall leisten

Kfz-VersicherungStatistisch gesehen ereignet sich auf deutschen Straßen alle 14 Sekunden ein Unfall. Wer ohne eigenes Verschulden in einen Zusammenstoß verwickelt wird, erhält bei vorschriftsmäßigem Verhalten den eigenen Schaden in der Regel von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners erstattet. Ganz anders stellt sich die Situation hingegen dar, wenn man selbst der Verursacher ist. Was Haftpflicht-, Voll- und Teilkaskoversicherungen leisten müssen und auf welche Zusatzoptionen Autobesitzer Wert legen sollten, weiß Kfz-Versicherungsexperte Frank Mauelshagen von ERGO.

Jeder, der ein Fahrzeug zulassen möchte, muss dafür eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben – denn die Gefahren im Straßenverkehr sind erheblich, und die Schadensumme kann im Falle eines Unfalls schnell die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Verursachers übersteigen. Auch dann stellt die Kfz-Haftpflicht sicher, dass die Geschädigten nicht auf ihren Kosten sitzen bleiben: Sie kommt für die Reparatur, den Wertverlust des Fahrzeugs sowie für die Dauer des Werkstattaufenthalts auch für einen Mietwagen auf – und sie übernimmt im schlimmsten Fall Heil- und Behandlungskosten sowie ein eventuelles Schmerzensgeld.

Rundum sicher
Der Unfallverursacher hingegen muss für seinen eigenen Schaden aufkommen – es sei denn, er verfügt über einen entsprechenden, zusätzlichen Schutz: "Eine Vollkasko-Versicherung sorgt dafür, dass auch der Unfallverursacher sich um Ausmaß und Kosten des eigenen Schadens keine Sorgen machen muss, zumindest soweit es um die Reparatur geht. Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn es sich um ein neueres Fahrzeug handelt", weiß Versicherungsexperte Frank Mauelshagen. "Die Vollkasko-Versicherung schließt immer die Leistungen der Teilkasko mit ein, so zum Beispiel Schäden durch Diebstahl, Brand- und Wildunfälle sowie Wetterschäden wie Blitzschlag, Hagel und Überschwemmungen. Darüber hinaus bietet sie Schutz gegen mut- oder böswillige Handlungen am Fahrzeug." Da viele Anbieter zusätzliche Kosten für einen Mietwagen oder Umweltschäden häufig nicht abdecken, lohnt sich ein genaues Studium der Vertragsbedingungen sowie unter Umständen der Abschluss eines Zusatztarifs.

Entscheidet sich der Kunde für den Abschluss einer Teilkasko-Versicherung, ist der selbst verschuldete Unfall zwar nicht abgedeckt, aber "häufig werden immerhin Glasschäden wie eine gesprungene Windschutzscheibe, ein kaputter Spiegel oder Scheinwerfer übernommen."

Was leisten Zusatztarife?
Da hat man Jahre auf das neue Auto gespart oder die teure Finanzierung noch nicht einmal abbezahlt – und nun ist der Wagen nach einem Zusammenstoß schrottreif: Gerade die Besitzer von Neuwagen oder "jungen Gebrauchten" profitieren im Ernstfall von einer Zusatzleistung wie der Kaufpreisentschädigung. Sollte der Wagen gestohlen werden oder einen Totalschaden erleiden, erstatten manche Versicherungen je nach Tarif den ursprünglichen Kaufpreis – und das sogar bis zu zwei Jahre nach Erstzulassung. Ähnlich vorteilhaft sind auch Tarife, die einen Ausgleich der Wertminderung im Schadenfall vorsehen. Denn trotz fachmännischer Reparatur verliert ein Unfallwagen an Wert – in welchem Umfang, das ermittelt ein Sachverständiger. Die Versicherung gleicht diesen Verlust anschließend aus. Vorteilhaft ist auch eine pauschale Schadensregulierung über den Wiederbeschaffungswert hinaus. "Eine solche Regelung kann sich gerade bei wertvollen Fahrzeugen, die älter als zwei Jahre sind, auszahlen: Viele Vollkasko-Versicherungen ersetzen bei einem Totalschaden lediglich den Wiederbeschaffungs- oder Zeitwert, während der tatsächliche Schaden für den Besitzer weit höher anzusetzen ist", so der ERGO Experte. Außerdem sollte das Leistungspaket die Übernahme der Kosten eines Mietwagens für die Dauer der Reparatur, sowie den Ersatz in Mitleidenschaft gezogener Sonderausstattung und des Navigationsgeräts beinhalten.

Auch die Umwelt schützen
Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt nicht nur den Versicherungsnehmer, sondern auch die Umwelt. "Wer schon einmal in einen Unfall verwickelt war, bei dem beispielsweise ein Baum beschädigt wurde, kann ungefähr ermessen, wie teuer die Instandsetzung von Pflanzenschäden werden kann", weiß der ERGO Experte. Eine weitere Schnittstelle zwischen Kfz-Versicherung und Umweltschutz sind die sogenannten "Ökotarife". Gerade Menschen, die sich vor kurzem ein besonders umweltfreundliches Auto gekauft haben oder über eine solche Anschaffung nachdenken, werden hier immer öfter mit günstigen Beiträgen belohnt. Die "grünen" Tarife begünstigen vor allem Fahrzeuge mit einem besonders niedrigen CO2-Ausstoß. Auch wer sein Auto auf Autogas umrüstet, sollte den Umbau an seinen Versicherer melden: Nur so ist die neue Anlage auch in seine Kasko-Versicherung eingeschlossen. Höhere Beiträge hat man dadurch nicht zu befürchten: Bei einigen Anbietern winken sogar satte Rabatte, und das sowohl bei der Kfz-Haftpflicht als auch bei der Kasko-Versicherung. Vom sauberen Umweltgewissen in punkto Auto profitieren damit nicht nur nachhaltig Luft und Klima, sondern am Ende sogar der eigene Geldbeutel!

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23. Februar 2011 - Erst der Frühlingscheck, dann der erste Ausflug (Motorrad-Saison)

Vorbereitet in die Motorrad-Saison 
Erst der Frühlingscheck, dann der erste Ausflug 

Wenn sich die ersten Sonnenstrahlen zeigen, beginnt für Motorradfahrer die schönste Zeit des Jahres. "Doch auch, wenn die Maschine professionell eingewintert war: Auf einen umfassenden Frühlings-Check sollte nie verzichtet werden", raten die Kfz-Experten von ERGO. Bei den Reifen empfiehlt sich ein besonders sorgfältiger Blick: Womöglich weisen sie nach der Winterpause Risse auf, oder der Luftdruck stimmt nicht mehr. Vor allem ist nachzumessen, ob die Profiltiefe bei mindestens 1,6 Millimetern liegt. "Nachdem das Zweirad vom Staub befreit wurde, muss man die im Herbst abgeklemmte Batterie wieder einsetzen. Durch Einfetten der Pole lässt sich Rost vermeiden", wissen die ERGO Experten. Auch Öl, Kühlmittel und Bremsflüssigkeit sollten kontrolliert werden – ein deutlich gesunkener Stand könnte auf undichte Schläuche hinweisen. Einwandfreie Bremsen zählen zu den wichtigsten Voraussetzung für eine sichere Fahrt: Es ist also dringend ratsam, die Bremsbeläge auf Verschleiß zu prüfen, betonen die ERGO Experten: "Wer dann auch nachgesehen hat, ob Lichtanlage und Armaturanzeigen funktionieren, kann unbeschwert zum ersten Ausflug aufbrechen."

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23. Februar 2011 - Zeit und Geld sparen mit Saisonkennzeichen (Motorrad-Saison)

Vorbereitet in die Motorrad-Saison
Zeit und Geld sparen mit Saisonkennzeichen

Auf viele Motorradfahrer kommt am Beginn der Saison ein Behördenaufwand zu, der die Frühlingsgefühle schnell wieder dämpfen kann: Wer sein Bike im Herbst abgemeldet hat, muss es nun wieder anmelden. Eine Erleichterung versprechen Saisonkennzeichen. "Der Vorteil ist, dass sich damit viel Zeit und Geld sparen lässt", sagen die Versicherungsexperten von ERGO: "Denn der Halter muss nicht mehr zwei Mal im Jahr zur Zulassungsstelle laufen." Stattdessen legt er einen Zulassungszeitraum zwischen zwei und elf Monaten fest; An- und Abmeldung erfolgen dann automatisch. Auch Kfz-Steuer und Versicherungsprämie sinken, weil für die Ruhemonate keine Beiträge anfallen. "Damit das Fahrzeug auch während der Winterpause versichert ist, muss es jedoch in einer Garage oder auf einem umfriedeten Stellplatz geparkt werden", geben die ERGO Experten zu bedenken – auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen erlischt der Versicherungsschutz. Etwas einfachere Regeln gelten für Fahrer von Mofas und anderen Kleinkrafträdern: Sie führen am Heck nur ein Versicherungskennzeichen. "Wichtig ist, den Termin am 1. März nicht zu vergessen: Dann beginnt das neue Mopedverkehrsjahr", erinnern die ERGO Experten. Ab diesem Tag darf das Zweirad nicht mehr mit dem alten, grünen Kennzeichen auf die Straße. Daher ist es ratsam, sich das neue, schwarze Kennzeichen frühzeitig zu besorgen.

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23. Februar 2011 - Vorsicht bei der ersten Ausfahrt (Motorrad-Saison)

Vorbereitet in die Motorrad-Saison
Vorsicht bei der ersten Ausfahrt!

Davon haben Biker den ganzen Winter über geträumt: Der Zeitpunkt, das Motorrad aus der Garage zu holen, ist gekommen. "Bei aller Vorfreude darf jedoch die Umsicht nicht zu kurz kommen", warnen die ERGO Experten. "Ein bisschen Zeit zum ,Aufwärmen' sollte man sich unbedingt nehmen. Denn selbst langjährigen Motorradfahrern fehlt nach der langen Winterpause ein wenig die Routine." Wer sich noch unsicher fühlt, kann als Erstes einen großen, leeren Parkplatz ansteuern. Schon ein paar Slalom- und Bremsübungen helfen, das Gefühl für die Maschine zurückzugewinnen. In jedem Fall empfiehlt es sich, die Saison langsam anzugehen: Die erste Fahrt sollte nicht weiter als fünf bis zehn Kilometer gehen. "Auf unbekanntem Terrain läuft man eher Gefahr, sich zu verschätzen", wissen die ERGO Experten. "Ratsam ist auch, zunächst alleine zu fahren, weil die Gruppendynamik eines Konvois leicht zu riskantem Fahrverhalten verleitet." Unterwegs sollte das Motorrad genau beobachtet werden: Dann ist mit der ersten Tour auch gleich die Probefahrt für die Technik erledigt.

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7. Februar 2011 - Wenn jede Sekunde zählt (Verhalten am Unfallort)

Wenn jede Sekunde zählt
Richtiges Verhalten am Unfallort

UnfallAuch wenn die Zahl der Unfalltoten im Straßenverkehr seit Jahren rückläufig ist, ereignen sich auf deutschen Straßen jährlich noch immer rund 2,3 Mio. Verkehrsunfälle mit über 1.000 Verletzten pro Tag. Jeder Unfall, egal ob mit oder ohne Personenschaden, stellt dabei eine außerordentliche Stresssituation für alle Beteiligten dar – und doch kommt es gerade dann darauf an, einen kühlen Kopf zu bewahren.
Wie sich Beteiligte und Ersthelfer am Unfallort richtig verhalten, erklärt Schadensexpertin Tanja Cronenberg von ERGO.

Nebel, eine verregnete oder vereiste Fahrbahn, zu hohe Geschwindigkeit: Gerade bei schlechten Witterungsverhältnissen häufen sich die Stau- und Unfallwarnungen. "Was allerdings zu tun ist, wenn es tatsächlich einmal kracht und schnelles Handeln plötzlich lebenswichtig sein kann, wissen leider viel zu wenige Autofahrer", bedauert ERGO Expertin Tanja Cronenberg.

Ruhig bleiben und Unfallstelle sichern
"Ob Sie nun Verursacher, Beteiligter oder lediglich Zeuge eines Verkehrsunfalls sind: Wenn es zu einer Karambolage kommt, ist eine schnelle und besonnene Reaktion gefragt", sagt Tanja Cronenberg und erklärt: "Das Wichtigste ist dabei, Ruhe zu bewahren. Um die Gefahr eines Folgeunfalls zu minimieren, sollte zunächst die Unfallstelle gesichert werden. Schalten Sie hierfür die Warnblinkanlage Ihres Fahrzeugs ein und stellen Sie Ihr Warndreieck gut sichtbar für den nachfolgenden Verkehr auf." Außerhalb geschlossener Ortschaften sollte der Abstand zum Unfallort dabei mindestens 100 Meter betragen.

Hilfe leisten und Rettungskräfte alarmieren
Ist die Unfallstelle gesichert, müssen umgehend Verletze versorgt und der Rettungsdienst verständigt werden. "Um möglichst effizient Hilfe leisten zu können, sollten Sie sich zuerst einen groben Überblick verschaffen und abschätzen, wo sie am dringendsten gebraucht werden", rät die ERGO Expertin. Steht beispielsweise ein Auto in Flammen und ist jemand darin eingeklemmt oder bewusstlos, hat die Rettung dieser Person allerhöchste Priorität. Ist dagegen keine direkte Gefahr in Verzug und sind die Insassen bei Bewusstsein, sollte auf das Eintreffen der Rettungskräfte gewartet werden. Wichtig: "Schrecken Sie bei der notwendigen Ersthilfe auf keinen Fall davor zurück, möglicherweise etwas falsch zu machen", meint Tanja Cronenberg. "Eine gebrochene Rippe ist schließlich ein vergleichsweise kleines Übel, wenn Sie dafür jemandem das Leben retten."

D.A.S. Rechtstipp: Keine Angst vor erster Hilfe
Rechtlich brauchen Ersthelfer nichts zu befürchten: Nach § 323c des Strafgesetzbuchs ist jedermann sogar dazu verpflichtet, bei einem Unfall so gut wie möglich und im Rahmen seiner Mittel erste Hilfe zu leisten. "Wer nicht anhält, wegsieht oder sich ohne zu helfen vom Ort des Geschehens entfernt, macht sich strafbar", warnt daher die Juristin Anne Kronzucker von der D.A.S. Rechtsschutzversicherung und fügt hinzu: "Mir ist kein Fall in Deutschland bekannt, in dem ein medizinischer Laie wegen Fehlern beim Durchführen von Erste-Hilfe-Maßnahmen verurteilt wurde. Verfahren wegen unterlassener Hilfeleistung gehören dagegen vor Gericht zum traurigen Tagesgeschäft." 

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25. Januar 2011 - Expertengespräch: Flexibel mit dem Firmenwagen – auch noch, wenn es kracht?

ERGO Expertengespräch:
Flexibel mit dem Firmenwagen – auch noch, wenn es kracht?

DienstwagenNicht nur Außendienstmitarbeiter, die einen Großteil ihrer Arbeitszeit auf der Straße verbringen, bekommen von ihrem Arbeitgeber häufig einen Firmenwagen gestellt: Auch immerhin rund 87 Prozent des mittleren Managements verfügen heutzutage über ein Dienstauto. Welche Vor- und Nachteile dies für Arbeitgeber und Angestellte mit sich bringen kann – und was beide im Schadenfall beachten müssen, erläutert Frank Mauelshagen, Kfz-Experte bei der ERGO Versicherungsgruppe.

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Hohe Lohnnebenkosten, harte Tarifrunden – die Vergütung der Mitarbeiter ist für viele Arbeitgeber ein dicker Posten in der Unternehmensbilanz. Wer da noch von einem Dienstwagen träumt, muss sich wahrscheinlich auf harte Verhandlungen mit dem Chef einstellen?
Nicht unbedingt, denn ein Firmenwagen hat einige Vorteile für den Arbeitgeber: Er spart zum Beispiel bares Geld, wenn der Firmenwagen im Rahmen einer Gehaltsumwandlung gewährt wird. Beteiligt sich der Arbeitnehmer an der Leasingrate, reduziert dies das Bruttoeinkommen des Mitarbeiters und damit auch die Lohnnebenkosten. Obendrein erhält der Arbeitgeber beim Neuwagenkauf die Umsatzsteuer zurück und kann Anschaffung und Unterhalt als steuermindernde Betriebsausgaben abschreiben. Ob sich der Firmenwagen auch für den Arbeitnehmer rechnet, sollte hingegen genau geprüft werden. Wer das Dienstauto zum Beispiel auch für private Fahrten nutzt, muss diesen "geldwerten Vorteil", also das eingesparte Privatauto, versteuern. Grundsätzlich kann man sagen: Je preisgünstiger der Dienstwagen und je weniger private Fahrten, desto niedriger die Steuerbelastung für den Arbeitnehmer – und desto lohnender das Firmenauto.

Beim Firmenwagen ist das Unternehmen der Fahrzeughalter, am Steuer aber sitzt der Mitarbeiter. Welche Besonderheiten sind hier versicherungstechnisch zu beachten?
Auch ein Firmenwagen braucht natürlich eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Größere Unter­nehmen erhalten dabei – je nach Größe des Fuhrparks – oft maßgeschneiderte Konditionen. Steht der Wagen dem Mitarbeiter ausschließlich allein zu und darf er ihn auch privat nutzen, kann es sich für ihn lohnen, seinen eigenen Schadensfreiheitsrabatt in die Versicherung einzubringen: So entwickelt sich bei schadenfreiem Verlauf der Beitragssatz positiv auch wenn der Mitarbeiter länger als zehn Jahre keinen Privatwagen versichert hat – nach diesem Zeitraum würden seine "Prozente" sonst nämlich verfallen. Wichtig ist bei einer solchen Regelung eine entsprechende schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die dem Versicherer vorgelegt werden muss. Wer seinen Schadenfreiheitsrabatt nicht auf das Firmenfahrzeug übertragen möchte, kann ihn notfalls auch "retten", indem er ihn zwischenzeitlich etwa seinem Ehepartner überlässt.

Und was passiert, wenn der Dienstwagenfahrer verunglückt oder einen Schaden am Fahrzeug verursacht? Wie ist beim Firmenauto die Haftung geregelt?
Das kommt maßgeblich auf die Vertragsgestaltung zwischen Halter und Fahrer an: Wurde vereinbart, dass der Mitarbeiter den Wagen auch privat nutzen darf, muss der Arbeitgeber unter Umständen auch Schäden bezahlen, die im Urlaub passiert sind oder während der Partner des Mitarbeiters am Steuer saß. Problematisch kann es bei einem selbst verschuldeten Unfall werden: Da Dienstwagen üblicherweise vollkaskoversichert sind, muss der Angestellte unter Umständen die Selbstbeteiligung übernehmen, üblicherweise bis zu einem halben Monatsgehalt. Da die Vollkaskopolice im Fall eines Totalschadens häufig nur den Wiederbeschaffungswert des Wagens ersetzt, sollten Arbeitnehmer beim Firmenwagen zudem auf einer Unterdeckungsschutz-Versicherung bestehen. Eine wichtige Rolle spielt schließlich die Frage, ob der Mitarbeiter den Unfall fahrlässig verursacht hat. Saß er zum Beispiel volltrunken oder mit dem Handy in der Hand am Steuer, kann er für den Schaden wegen grober Fahrlässigkeit voll in Haftung genommen werden.

Frank MauelshagenÜber den ERGO Experten

Frank Mauelshagen (Jahrgang 1969) ist Bereichsleiter für die Kraftfahrtversicherung der ERGO Versicherung. Der diplomierte Kaufmann ist seit 1999 für die Versicherungsgruppe tätig, zunächst für die Victoria, später für die gesamte ERGO.

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