Auto & Verkehr

Auto & Verkehr - Archiv 2010

Unsere Verbraucherthemen zur Rubrik „Auto & Verkehr“ aus dem Jahr 2010.

Hinweis: Ältere Beiträge können von der aktuellen Rechtslage abweichen.

29. Dezember 2010 - Straßen als Rutschbahnen (Winterglätte und Blitzeis)

Ungewollte Rutschpartie: Winterglätte und Blitzeis
Straßen als Rutschbahnen

Verschneite Landschaften, winterliche Idylle – beides verheißt Stress für viele Autofahrer: Schnee, Matsch und Blitzeis verwandeln Deutschlands Straßen jedes Jahr in spiegelglatte Rutschbahnen. Wie die gefürchtete Winterglätte entsteht, erklären die Experten der ERGO: „Gerade in unseren Breiten wechseln sich Kälteperioden relativ häufig mit Tauphasen ab. Gefriert die angetaute winterliche Pracht auf unseren Straßen dann erneut, bildet sich oft binnen Minuten ein dünner Eisfilm – das gefürchtete Blitzeis.“ Auch verdichteter Schnee auf stark befahrenen Straßen bietet die „perfekte“ Unterlage für eine ungewollte Schlitterpartie – genauso, wie anfrierender Tau in den frühen Morgenstunden. Zu einem Risiko kann mitunter selbst „harmloser“ Schneematsch werden, wissen die ERGO-Experten. „Gerade bei einer spontanen Bremsung kann selbst das Tauwetter eine Straße zur Rutschbahn machen: Sammeln sich größere Mengen nassen Schnees vor und unter den blockierenden Reifen, verlieren diese schnell den Kontakt zur Straße – und das Auto kommt ins Schleudern.“

Quelle: ERGO
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29. Dezember 2010 - Autofahren bei Eisglätte - (Winterglätte und Blitzeis)

Ungewollte Rutschpartie: Winterglätte und Blitzeis
Autofahren bei Eisglätte

Warnt der Wetterbericht vor Blitzeis, sollte man grundsätzlich nur ins Auto steigen, wenn es dazu wirklich keine Alternative gibt. Einige Tipps, die lebensrettend sein können, falls sich eine riskante Winterfahrt dennoch nicht vermeiden lässt, haben die Experten der ERGO zusammengestellt: „Gerade auf unbekannten Strecken ist es wichtig, besonders vorsichtig und vorausschauend zu fahren – so lassen sich mögliche Eisfallen mitunter noch rechtzeitig erkennen. Verdächtig ist immer, wenn der Straßenbelag feucht wirkt oder glänzt: Hier sollten sich umsichtige Fahrer stets auf Glätte einstellen.“ Auf schattigen Abschnitten wie an Unterführungen, in Waldschneisen oder Tälern halten Schnee und Eis sich zudem meist länger als auf den übrigen Streckenabschnitten. Hier können im Winter also auch bei trockener Straße und Sonnenschein jederzeit Schleuderfallen lauern. „Auch auf Brücken gilt erhöhte Vorsicht“, ergänzen die ERGO Experten. „Die frei schwebenden Fahrbahnteile reagieren in der Regel stärker auf schwankende Außentemperaturen und bergen deshalb eine höhere Blitzeis- Gefahr als normale Straßen.“ Gerät man trotz vorausschauender Fahrweise einmal ins Rutschen, gilt: Unüberlegte Brems- und Lenkmanöver unterlassen und Finger weg von der Handbremse! Runter vom Gas und vorsichtig Gegensteuern sind auf jeden Fall die besseren Maßnahmen, wenn die Fahrt nicht im Graben oder mit einem Zusammenstoß enden soll, so der Rat der ERGO-Experten.

Quelle: ERGO
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29. Dezember 2010 - Wenn es einmal kracht - (Winterglätte und Blitzeis)

Ungewollte Rutschpartie: Winterglätte und Blitzeis
Wenn es einmal kracht

Endet eine ungewollte Schlitterpartie im Graben oder gar mit einem Zusammenstoß, gelten die gleichen Versicherungsregeln wie im normalen Straßenverkehr: „Beschädigen Sie beim Schlingern auf vereistem Untergrund das Eigentum oder die Gesundheit eines Anderen, übernimmt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung die anfallenden Kosten der Gegenseite“, bestätigen die Experten von ERGO und fügen hinzu: „Reparaturkosten am eigenen Fahrzeug muss ein Unfallfahrer hingegen in aller Regel selbst tragen – es sei denn, er hat eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen.“ Übrigens: Wer nach einem Blechschaden lediglich eine Visitenkarte am beschädigten Auto zurücklässt, kann aus einer kleinen Beule schnell ein richtiges Debakel machen. Denn geht die Notiz verloren, wird aus dem freundlichen Hinweis im Handumdrehen eine rechtswidrige Fahrerflucht. „Wer keinesfalls auf den Besitzer des anderen Fahrzeugs warten kann, sollte sich deshalb unbedingt das Autokennzeichen notieren, nach Möglichkeit ein Handy-Foto des Schadens machen und umgehend die Polizei über den Sachverhalt informieren“, raten die Experten von ERGO.

Quelle: ERGO
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1. Dezember 2010 - Das erste eigene Auto (Das erste eigene Auto)

Das erste eigene Auto
Neu oder doch gebraucht?

Auch wenn sie häufig jeden Euro zweimal umdrehen müssen, um sich ihr erstes eigenes Auto leisten zu können, sollten gerade junge Fahranfänger nicht am falschen Ende sparen. „Der Kaufpreis ist nur ein Kriterium von vielen, das es bei der Entscheidung für oder gegen einen fahrbaren Untersatz zu bedenken gilt“, warnen die erfahrenen ERGO-Experten. Während ein Neuwagen schon in der Anschaffung den meisten Fahranfängern zu kostspielig sein dürfte, „schröpfen“ viele gebrauchte Schnäppchen ihre Besitzer eben „auf Raten“ – und entpuppen sich als reparaturanfällige und Sprit schluckende „Rostlauben“. Wer sich den Traum vom neuen Flitzer allerdings trotzdem, beispielsweise auf Raten, erfüllen möchte, sollte vorher ganz genau kalkulieren. Denn auch ohne Kreditverpflichtung läppern sich die Unterhaltskosten eines eigenen Autos schnell auf mehrere Hundert Euro im Monat – und das allein für Treibstoff, Pflege, Steuer und Versicherung. Kommt dann auch noch eine stattliche Leasing- oder Darlehensrate hinzu, können die finanziellen Verpflichtungen manch jungem Autobesitzer schnell einmal über den Kopf wachsen.

Quelle: ERGO
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1. Dezember 2010 - Die passende Versicherung (Das erste eigene Auto)

Das erste eigene Auto
Die passende Versicherung

Beim Autokauf stellt sich naturgemäß immer die Frage nach der richtigen Versicherung – gerade bei der ersten Zulassung fühlt sich manch einer aber noch mit der Wahl der passenden Lösung überfordert. „Gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist in jedem Fall der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung“, erläutern die ERGO-Experten: „Sie schützt den Halter des Fahrzeugs vor den Kosten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden an Dritten, die mit seinem Auto verursacht werden.“ Wer zusätzlich Schäden am eigenen Auto absichern möchte, kann dies durch den Abschluss einer so genannten Kasko-Versicherung tun. Die Teilkasko kommt dabei beispielsweise für Schäden durch Diebstahl, Sturm oder Brand auf. Bei einer Vollkasko-Versicherung ist der Schutz dagegen noch um einiges umfangreicher und beinhaltet zusätzlich selbst verursachte Unfallschäden oder Vandalismusschäden durch unbekannte Dritte.

Quelle: ERGO
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1. Dezember 2010 - Vor der Zulassung (Das erste eigene Auto)

Das erste eigene Auto
Vor der Zulassung

Ist der Kauf perfekt, gilt es, in der Regel noch eine letzte Verwaltungshürde zu nehmen: Die Zulassung. „Ohne alle erforderlichen Dokumente komplett beisammen zu haben, können sich stolze Autobesitzer den Weg zur Zulassungsstelle – und die meist relativ lange Wartezeit vor Ort – allerdings sparen“, warnen die ERGO-Experten und erklären, was alles mit muss für einen erfolgreichen Behördengang: „Der notwendige Nachweis über einen gültigen Haftpflichtschutz erfolgt bei Zulassung durch Vorlage der Versicherungsbestätigung – auch ‚Doppelkarte’ genannt. Weitere wichtige Dokumente sind zudem ein gültiger Pass oder Personalausweis, die Zulassungsbescheinigung I (früher: Fahrzeugschein), die Zulassungsbescheinigung II (früher: Fahrzeugbrief), die Nachweise über die erfolgreich bestandene Haupt- und die Abgasuntersuchung (auch HU und AU genannt) – und natürlich auch die neuen Kennzeichen.“ Auch ein wenig Geld sollten Zulassungswillige dabei haben, denn für gewöhnlich sind auch die Verwaltungsgebühren sofort fällig, so die Experten der ERGO.

Quelle: ERGO
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30. November 2010 - Expertengespräch - Die neue Winterreifenpflicht - Auswirkungen auf den Versicherungsschutz

ERGO Expertengespräch:
Die neue Winterreifenpflicht: Auswirkungen auf den Versicherungsschutz

Ab sofort sind Winterreifen bei Glatteis, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Pflicht. Wer gegen diese Pflicht verstößt, muss nun mit 40 Euro Bußgeld rechnen (bisher 20 Euro). Der Bundesrat hat am 26. November dem Änderungsvorschlag der Straßenverkehrsordnung von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) zugestimmt. Eine Präzisierung der Verordnung war nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes Oldenburg nötig geworden, da die Richter die bisherigen Regelungen für zu unklar und damit verfassungswidrig erklärt hatten. Drei Fragen dazu an Tanja Cronenberg, Expertin der ERGO Versicherungsgruppe:

Ab wann müssen Autofahrer Winterreifen aufziehen? Gilt das Datum des Winterbeginns?
Nein, ein konkretes Datum, ab wann Winterreifen aufgezogen werden müssen, gibt es nicht – auch nicht nach der neuen Regelung. Dafür fällt der Winter in Deutschland zu unterschiedlich aus. Sinnvoll – aber nicht vorgeschrieben – ist es ohnehin, von Oktober bis Ostern mit Winterreifen zu fahren. Sie sollten eine Profiltiefe von vier Millimetern nicht unterschreiten.

Hat die Winterreifenpflicht bei einem Unfall Auswirkungen auf den Versicherungsschutz?
Ja. Autofahrer, die bei Schnee oder Glatteis mit Sommerreifen in einen Unfall verwickelt werden, setzen ihren Versicherungsschutz zumindest teilweise aufs Spiel. Die Kaskoversicherung kann mit dem Verweis auf grobe fahrlässiges Verhalten einen Teil der Leistung verweigern. Und die Kfz-Haftpflichtversicherung kann den Fahrer in Mithaftung nehmen, wenn ein Unfall auf falsche Reifen zurückzuführen ist.

Gibt es konkrete Vorschriften dazu, was unter einem Winterreifen zu verstehen ist?
Zunächst sind alle Winterreifen erlaubt, die mit entsprechenden Bezeichnungen oder Symbolen versehen sind, einschließlich so genannter Allwetterreifen. Bisher sind Winterreifen an den Buchstaben M+S oder einer Schneeflocke im Gummi zu erkennen. Der Bundesverkehrsminister hat aber angekündigt, in Zukunft noch präzisieren zu wollen, was ein Winterreifen leisten muss.

Tanja ConenbergÜber die ERGO Expertin

Tanja Cronenberg (Jahrgang 1969) ist Expertin für Schadenmanagement und in dieser Funktion zuständig für die Haftpflicht-, Hausrat- und Kfz-Versicherungen der ERGO Versicherungsgruppe. Die Volljuristin arbeitet seit 1997 für die Versicherungsgruppe - zunächst für die Victoria, dann für die gesamte ERGO. Sie hat einen kleinen Sohn und entspannt in ihrer Freizeit am liebsten bei Gartenarbeit und Reisen.

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3. November 2010 - Clever fahren – Umwelt schonen (Umweltschonend mobil)

Umweltschonend mobil
Clever fahren – Umwelt schonen

Klimagipfel 2010Trotz Katalysator und neuer Antriebe sind Autoabgase nach wie vor ein großes Klima-Problem. Allerdings kann jeder Einzelne mit seinem Fahrverhalten einen täglichen Beitrag zum Umweltschutz leisten. „Eine niedertourige Fahrt und rechtzeitiges Schalten in den höheren Gang können Energie sparen“, wissen die Experten der ERGO. Dabei lohnt es sich, den Drehzahlmesser im Blick zu behalten: Ideal sind 2000 – 3000 Umdrehungen in der Minute. Damit lassen sich die Benzinkosten um bis zu 20 Prozent reduzieren. Bei täglichen Strecken raten die ERGO-Experten: „Vermeiden Sie überflüssiges Bremsen durch vorausschauendes Fahren mit empfohlenem Sicherheitsabstand. Je weniger gebremst wird, desto weniger muss beschleunigt werden. Außerdem steigt der Benzinverbrauch mit zunehmendem Tempo überproportional.“ An Zugübergängen ergeben sich oft Standphasen von mindestens 20 Sekunden – hier lohnt es sich den Motor abzustellen. Ein Neustart erfordert dann weniger Benzin als der Leerlauf des Motors während der Wartezeit. Und noch ein Extra-Tipp: Auch eine regelmäßige Überprüfung des Reifendrucks kann Benzin sparen. „Ist er zu niedrig, erhöht sich der Rollwiderstand und der Kraftstoffverbrauch“, wissen die ERGO-Experten. „Reduzieren Sie außerdem die Beladung des Autos und vermeiden Sie Dachlasten. Auch zusätzliches Gewicht erhöht den Verbrauch.“

Quelle: ERGO
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3. Novermber 2010 - CO2 bewusst konsumieren (Umweltschonend mobil)

Umweltschonend mobil
CO2 bewusst konsumieren

Klimagipfel 2010Hochwertige Ernährung und bewusster Konsum: Eine ökologisch verträgliche Lebensweise liegt bei vielen Menschen im Trend. Mit dieser Maxime lässt sich auch beim Mobilitätsverhalten viel bewirken: „Bevor Sie sich ins Auto setzen, um einzukaufen, lohnt sich beispielsweise eine gute Routenplanung. So erreichen Sie ihr Ziel schneller und mit weniger Stress“, wissen die Experten der ERGO: „Eine überflüssige Fahrt von 10 Minuten bei einer einstündigen Gesamtfahrtzeit erhöht den Spritverbrauch um 14 Prozent.“ Eine kurze Vorab-Recherche beim Händler kann ebenfalls unnötige Wege durch die Stadt vermeiden helfen – wenn das gesuchte Sofa beim Händler beispielsweise nicht auf Lager oder der Flatscreen-Fernseher aus dem Angebot bereits vergriffen ist. Bei Kurzstrecken bietet das Fahrrad als Verkehrsmittel viele Vorteile – insbesondere erspart es die lästige Parkplatzsuche in der Innenstadt. Falls das Wetter nicht mitspielt, finden Routen- und Abfahrtsplaner vieler öffentlicher Verkehrsbetriebe die schnellste und entspannteste Verbindung ans Ziel. Ein Tipp der ERGO-Experten: Falls die Ausbeute der ausgiebigen Shopping-Tour dann doch etwas größer ausfiel als geplant, müssen Bus- und Tramfahrer nicht unbedingt schwer bepackt den Heimweg antreten. „Nachfragen lohnt sich, denn viele Händler und Kaufhäuser bieten einen günstigen Lieferservice an – und bringen Ihre Einkäufe sicher und entspannt bis nach Hause.“

Quelle: ERGO
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3. Novermber 2010 - Klimaschonend in den Urlaub (Umweltschonend mobil)

Umweltschonend mobil
Klimaschonend in den Urlaub

Klimagipfel 2010Verreisen und Klimaschutz vertragen sich schlecht, so ein weit verbreitetes Vorurteil. Doch dem muss nicht unbedingt so sein: „Wem eine ausgeglichene persönliche Umweltbilanz am Herzen liegt, der ist auch in Sachen Urlaub längst nicht so eingeschränkt, wie häufig angenommen wird“, wissen die Reise-Experten der ERV Europäische Reiseversicherung. Tatsächlich liegen alternative Reiseangebote wie etwa Städtereisen in Europas Metropolen oder romantische Wandertouren durch die vielen unterschiedlichen Kulturregionen unseres Kontinents voll im Trend. Das Gute daran: Diese Destinationen sind schnell und leicht zu erreichen – zum Beispiel mit der Bahn. Wer den Luftweg dennoch nicht vermeiden kann, braucht aber auch nicht unbedingt mit einem schlechten Gewissen leben: „Eine Reihe gemeinnütziger Anbieter ermittelt auf Wunsch einen ‚klimaneutralen’ Ausgleichsbetrag, der dann für ein Klimaschutzprojekt gespendet werden kann. Zahlreiche größere Airlines bieten ihren Kunden diesen Service sogar direkt an – und das nicht nur beim Kauf eines Tickets“, so die ERV-Experten.

Quelle: Europäische Reiseversicherung (ERV)
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5. Oktober 2010 - Expertengespräch - Führerschein mit 17: Richtig versichert?

ERGO Expertengespräch:
Führerschein mit 17: Richtig versichert?

Seit fünf Jahren dürfen 17-Jährige bereits den Führerschein machen und sich hinters Steuer setzen, wenn sie von einem Erwachsenen begleitet werden. Das Modellprojekt kam bei Polizei, Fahrlehrer, Fahrschülern und Eltern sehr gut an. Nun hat das Bundeskabinett beschlossen, das begleitete Fahren ab Januar 2011 dauerhaft einzuführen. Was beim Versicherungsschutz zu beachten ist, wenn ein 17-Jähriger das Familienauto mitfahren möchte oder ein eigenes Auto versichert, erklärt Tanja Cronenberg, Expertin der ERGO Versicherungsgruppe.

Worauf muss ich achten, wenn mein 17-jähriges Kind in Zukunft das Familienauto fahren wird?
Informieren Sie auf jeden Fall rechtzeitig ihre Versicherung – ansonsten drohen unter Umständen Zuschläge! Wenn ihr Kind offiziell als Fahrer eingetragen ist, sind Sie auf der sicheren Seite.

Wird der Versicherungsschutz für das Familienauto teurer, wenn ein 17-Jähriger als Fahrer eingetragen wird?
Viele Versicherungen verzichten inzwischen auf einen Zuschlag für begleitetes Fahren, andere haben die Höhe des Zuschlags deutlich reduziert. Damit haben bereits zahlreiche Versicherungen auf die niedrigen Unfallzahlen reagiert – diverse Studien bestätigen, dass 17-jährige Fahranfänger, die mit Begleitperson fahren, deutlich seltener in Unfälle verwickelt sind als andere Fahranfänger. Günstiger als bei anderen Fahranfängern wird es in der Regel auch, wenn ein 17-jähriger, der mit Begleitperson fährt, ein eigenes Auto versichert – viele Kfz-Versicherungen bieten Rabatte an. Sie sollten auf jeden Fall nachfragen, wie Ihre Versicherung diesen Punkt handhabt – es gibt deutliche Unterschiede.

Wer haftet, wenn ein erwachsener Begleiter dem 17-jährigen Fahranfänger Ratschläge erteilt und daraufhin ein Unfall passiert?
Beschränkt sich der Beifahrer auf Hinweise und Ratschläge, ist der Fahranfänger verantwortlich für sein Tun. Selbst wenn der Begleiter falsche Ratschläge gibt, entlastet das den Fahrer nicht. Er wird so behandelt, wie jeder andere Führerscheinneuling. Anders sieht die Lage bei einem Griff ins Lenkrad aus – hat dieses Verhalten einen Unfall zur Folge, haftet dann unter Umständen auch der Begleiter.

Tanja ConenbergÜber die ERGO Expertin

Tanja Cronenberg (Jahrgang 1969) ist Expertin für Schadenmanagement und in dieser Funktion zuständig für die Haftpflicht-, Hausrat- und Kfz-Versicherungen der ERGO Versicherungsgruppe. Die Volljuristin arbeitet seit 1997 für die Versicherungsgruppe - zunächst für die Victoria, dann für die gesamte ERGO. Sie hat einen kleinen Sohn und entspannt in ihrer Freizeit am liebsten bei Gartenarbeit und Reisen.

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4. Oktober 2010 - "Tatort" Tiefgarage

„Tatort“ Tiefgarage 
Vor der Witterung geschützt, aber nicht immer sicher 

Tatort TiefgarageWer ein Auto hat, liebt sie: Die Garage. Im Sommer bleibt der Wagen kühl, im Winter erspart sie das morgendliche Eiskratzen – und mitunter reduziert sie sogar die Versicherungsbeiträge. Allerdings bieten auch Sammel- oder Tiefgaragen keine hundertprozentige Sicherheit: Was passiert etwa, wenn ein Langfinger „unter Tage“ brachial zu Werke geht oder ein Nachbar das Auto mutwillig verkratzt? Die Experten der ERGO Versicherung wissen, was Autobesitzern bei Diebstahl, Sachbeschädigung oder Unglücksfällen weiterhilft.

Lagerplatz Tiefgarage – Meist Ländersache
Ein Garagenstellplatz bietet willkommenen Stauraum: Viele nutzen die Fläche daher gerne auch zur Zwischenlagerung von Winterreifen oder sperrigen Gegenständen. Aber Vorsicht: Eine solche „Fremdnutzung“ ist nicht überall erlaubt! Vor allem in Bezug auf die Lagerung von brennbaren Stoffen gibt es von Bundesland zu Bundesland größere Unterschiede. Auskunft über die örtlichen Gepflogenheiten gibt die Garagenverordnung der Kommune bzw. des Landes. In Baden-Württemberg ist die Lagerung von Reifen und sogar kompletten Schränken zur Aufbewahrung von Autozubehör erlaubt. Dagegen darf in Sachsen außer dem Auto so gut wie gar nichts in der Garage stehen. „Grundsätzlich sollte man dort besser keine leicht entzündbaren Materialien wie Farben, Lacke, Verdünner oder Spraydosen abstellen“, raten die ERGO-Experten. Wer gerne Vorratshaltung betreibt, sollte auch wissen, welche Menge Kraftstoff er in Reservekanistern vorhalten darf – auch hier hat jedes Bundesland seine eigenen Vorschriften. Die ERGO-Experten empfehlen: „Bei strenger Auslegung stellen in einer Garage fast alle Gegenstände potentielle Zündquellen dar und sollten deshalb an anderer Stelle gelagert werden.“

Schaden im Dunkeln
Ein dunkler, relativ leicht zugänglicher Raum: die Tiefgarage eines Mietshauses ist eigentlich ein perfekter Ort für Langfinger. Was aber können Garagenmieter tun, wenn die edlen Alu-Felgen oder das teure Fahrrad aus der Garage entwendet wurden? Zeigen Sie den Schadenfall umgehend Ihrer Kasko- bzw. Ihrer Hausratversicherung an. Unter gewissen Umständen besteht im Rahmen der Versicherungsverträge Versicherungsschutz. Die ERGO-Experten raten jedoch, für alle Fälle auf Nummer Sicher zu gehen: „Fahrrad, Felgen & Co. sind am besten im eigenen Kellerabteil aufgehoben.“ Was aber, wenn der ungebetene Besucher „nur“ eine Delle im Auto hinterlassen hat oder gar ein tiefer Kratzer den Kotflügel verunstaltet? „Bei Vandalismus hilft dem Betroffenen nur eine Vollkasko-Versicherung, wissen die ERGO-Experten. Laut Kriminalitätsstatistik des Bundeskriminalamtes entfällt über ein Drittel der registrierten Sachbeschädigungen auf Kraftfahrzeuge. Hier ist die Aufklärungsquote aber besonders niedrig. Die ERGO-Experten raten daher: „Bei einem neuen Wagen sollte man nicht auf den Vollkasko-Schutz verzichten.“

Auto auf der Kippe: Unfall in Duplex-Garagen
Wo wenig Platz ist, wird gestapelt – längst hat sich das Prinzip auch im Großen durchgesetzt: Duplex-Parker nutzen die Stellfläche eines Autos effizient für zwei. Allerdings kann es durch die komplizierte Technik hier immer wieder zu Schäden kommen. Wer hat sich beim Hochfahren einer Duplex-Einheit nicht schon mal die bange Frage gestellt, ob der Platz oben auch wirklich reicht? „Wer hier allzu unbesorgt vorgeht, bekommt schnell die Quittung in Form hässlicher Dellen oder einer abgebrochenen Antenne – und bleibt oben­drein noch auf dem Schaden sitzen“, warnen die ERGO-Experten. Denn: Der Garagen-Nachbar muss sich nicht vor jedem Absenk- oder Hebe-Vorgang vergewissern, dass der mit bewegte Wagen auch richtig abgestellt wurde. Die ERGO-Experten raten daher: „Lesen Sie vor der Nutzung die Bedienungsanleitung genau durch! Und achten Sie unbedingt auf Begrenzungsmaße und Warnhinweise.“ Im Notfall ist häufig unklar, wer die Situation falsch eingeschätzt und damit den Schaden zu tragen hat. Autobesitzer mit Vollkasko-Versicherung sind in jedem Fall auf der sicheren Seite. Denn diese zahlt selbst dann, wenn der Autobesitzer den Fehler durch falsche Bedienung selbst verschuldet hat. Der Eigentümer der Anlage ist hierfür in der Regel nicht zuständig. Einzige Ausnahme: Falls ein Schaden entstand, weil der Vermieter die Wartung des Duplex-Parkers vernachlässigt hat. Es gibt hierfür zwar keine vorgeschriebenen Intervalle, aber der Nachweis einer längeren Wartungspause erleichtert es dem Geschädigten im Ernstfall, seine Ansprüche geltend zu machen.

Quelle: ERGO
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7. September 2010 - Expertengespräch - Wildunfälle: So verhalten sich Autofahrer richtig

ERGO Expertengespäch:
Wildunfälle: So verhalten sich Autofahrer richtig

Jährlich kommt es auf deutschen Straßen zu mehr als 200.000 Wildunfällen. Gefahrenpunkte sind nicht nur Landstraßen, sondern auch Autobahnen. Tanja Cronenberg, Expertin der ERGO Versicherungsgruppe, gibt Tipps, wie sich Autofahrer im Herbst auf Waldstrecken richtig verhalten.

Zusammenstöße mit Reh-, Rot- und Schwarzwild können schwere Folgen haben. Wie sollten sich Autofahrer verhalten, um einen Unfall zu verhindern?
Um Schlimmeres zu verhindern, reichen oft schon ein paar einfache Verhaltensregeln aus. Auf Waldstrecken ist es im Herbst grundsätzlich ratsam, vorsichtig zu fahren, das Tempo zu verringern und bremsbereit zu sein – gerade in der Dämmerung. Oft hilft Fernlicht, um die funkelnden Wildaugen rechtzeitig am Straßenrand zu erkennen. Und wenn ein Tier auftaucht: bremsen, sofort abblenden und hupen. Scheinwerferlicht kann dazu führen, dass die Tiere die Orientierung verlieren und nicht instinktiv flüchten. Wildschweine und Rehe sind zudem meist in Gruppen unterwegs, Fahrer sollten daher immer mit nachfolgenden Tieren rechnen.

Und was sollten Autofahrer tun, wenn es doch einmal zu einem Wildunfall kommt?
Die Unfallstelle muss mit Warnblinker und -dreieck abgesichert werden. Anschließend muss der Unfall der Polizei gemeldet werden. Dies ist entscheidend für die Schadenregulierung durch die Kaskoversicherung. Dazu sollten sich die betroffenen Autofahrer von der Polizei, vom Jagdpächter oder Forstamt eine Bescheinigung ausstellen lassen.
In der Teilkasko ist in der Regel der Zusammenstoß mit „Haarwild“ wie z.B. Rehen, Hirschen oder Wildschweinen versichert, der Zusammenstoß mit einem großen Vogel oder einem Haustier hingegen nicht. Maßgeblich sind dabei jedoch die einzelnen Versicherungsbedingungen.
In der Vollkasko ist grundsätzlich jeder Unfallschaden versichert – auf die Ursache oder die Tierart kommt es nicht an. Schäden Dritter, etwa entgegenkommender Autos, die in den Unfall verwickelt werden, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung.

Ist es richtig, dass Schäden, die durch Ausweichmanöver entstehen, nicht versichert sind?
Ja, das ist richtig, Schäden durch Ausweichmanöver sind in der Regel nicht versichert. Denn durch das Ausweichen passieren oft schlimmere Unfälle als durch einen Zusammenstoß mit dem Tier. Zusätzlich werden andere Verkehrsteilnehmer durch das Ausweichmanöver gefährdet.
Es gibt allerdings Ausnahmefälle: Dazu muss der Fahrer beweisen, dass das Ausweichmanöver nicht zu vermeiden war und dass er die Rettungssituation unter objektiven Gesichtspunkten für angemessen halten durfte. Letzteres ist in der Regel nur bei einem drohenden Zusammenstoß mit einem großen Tier der Fall, beim drohenden Aufprall mit kleineren Tieren wie z.B. Hasen oder Füchsen nicht.

Tanja ConenbergÜber die ERGO Expertin

Tanja Cronenberg (Jahrgang 1969) ist Expertin für Schadenmanagement und in dieser Funktion zuständig für die Haftpflicht-, Hausrat- und Kfz-Versicherungen der ERGO Versicherungsgruppe. Die Volljuristin arbeitet seit 1997 für die Versicherungsgruppe - zunächst für die Victoria, dann für die gesamte ERGO. Sie hat einen kleinen Sohn und entspannt in ihrer Freizeit am liebsten bei Gartenarbeit und Reisen.

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25. August 2010 - Motorroller – „Dolce Vita“ auf zwei Rädern

Vorsicht auf zwei Rädern
Motorroller – „Dolce Vita“ auf zwei Rädern

Gerade im Sommer gehören sie quasi zum Stadtbild: Seit Jahren erfreuen sich Motorroller bei Jung wie Alt großer Beliebtheit – und das aus gutem Grund: Sie sind chic, wendig, einfach zu bedienen und sparsam im Verbrauch. Besonders in Rush-Hour-geplagten Großstädten stellen die kleinen Flitzer daher für viele eine willkommene Alternative zum Auto dar – schließlich berechtigt der Besitz eines Führerscheins der Klasse 3 oder B ohne weitere Prüfung zum Führen eines kleinen Rollers der Klasse M (bis 50 ccm und maximal 45 km/h Spitzengeschwindigkeit). Anfänger mahnen die Unfall-Experten der ERGO Versicherung allerdings zur Vorsicht: „Ungeübte sollten sich fernab vom hektischen Großstadtverkehr zunächst einmal mit der Handhabung der kleinen Geschosse vertraut machen. Nicht selten werden frisch gebackenen Rollerbesitzern nämlich das gewöhnungsbedürftige Kurven- oder Bremsverhalten sowie eigene Selbstüberschätzung zum Verhängnis. Dann endet die Ausfahrt ‚à la Italiana’ mitunter schon mal abrupt im Graben oder in einem parkenden PKW – ein teures und schmerzhaftes Vergnügen, das sich in vielen Fällen mit etwas Übung vermeiden ließe.“

Quelle: ERGO
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25. August 2010 - E-Bikes – schneller, weiter, besser?

Vorsicht auf zwei Rädern
E-Bikes – schneller, weiter, besser?

Fahrräder mit Elektromotor liegen seit einiger Zeit voll im Trend – und das nicht nur bei Senioren. Aber nicht jeder motorisierte Drahtesel ist auch ein E-Bike, so ein Hinweis der Experten der ERGO Versicherung: „Die meisten kennen die althergebrachten Senioren-Fahrräder mit Trittunterstützung, auch ‚Pedelecs’ genannt. Die derzeit so beliebten E-Bikes sind eine Mischung aus klassischem ‚Drahtesel’ und Moped und daher leistungsfähiger. Anders als beim ‚Pedelec’ muss ein E-Biker auch nicht ein einziges Mal selbst in die Pedale treten, um ans Ziel zu kommen.“ Allerdings bergen die als Fahrrad „getarnten“ Elektro-Flitzer einige Gefahren: Während die meisten Autofahrer erwarten, dass Mopeds und Motorroller schneller unterwegs sind als ein Fahrrad, schätzen sie die Geschwindigkeit der E-Bikes häufig falsch ein. „Verwechslungen mit ‚normalen’ Fahrradfahrern sind somit an der Tagesordnung und schwere Unfälle zwischen Auto und E-Bike praktisch vorprogrammiert“, warnen die ERGO-Experten alle Verkehrsteilnehmer. Um zumindest schweren Kopfverletzungen vorzubeugen, sollten E-Bike-Fans daher während der Fahrt unbedingt einen Helm tragen – auch, wenn in Deutschland bisher noch keine einheitlich verbindliche Helmpflicht für die Trend-Vehikel besteht.

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25. August 2010 - Radeln – gesund, aber nicht ungefährlich

Vorsicht auf zwei Rädern
Radeln – gesund, aber nicht ungefährlich

Aus eigenem Antrieb schnell ans Ziel, und dabei noch etwas für die eigene Gesundheit tun – das Fahrrad ist eigentlich ein ideales Fortbewegungsmittel. Allerdings ist das Radeln, gerade im dichten Stadtverkehr, auch nicht ganz ohne Risiko: “Besonders für ‚ungeschützte’ Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger oder Fahrradfahrer kann das hohe Verkehrsaufkommen in den Innenstädten mitunter richtig gefährlich sein“, betonen die Experten der ERGO Versicherung. Denn kommt es im Getümmel zu einem Unfall, sind Autofahrer durch die „Knautschzone“ ihres Fahrzeugs verhältnismäßig gut geschützt. Radfahrer haben dagegen bestenfalls einen Helm, der sie – mit etwas Glück – vor schlimmen Kopfverletzungen bewahrt. „Anders als häufig vermutet, sind es keineswegs nur unvorsichtige Radler, die mit ihrer ‚robusten’ Fahrweise schwere Unfälle regelrecht ‚herausfordern’“, wissen die Unfall-Experten der ERGO: „Plötzlich aufgerissene Autotüren oder unachtsame Rechtsabbieger sind ebenfalls häufige Unfallursachen und können selbst dem achtsamsten Radfahrer schnell zum Verhängnis werden.“ Wer sich trotzdem in der Großstadt auf den Drahtesel schwingt, sollte deshalb stets umsichtig und vorausschauend fahren sowie sich unbedingt selbst an die Grundregeln des Straßenverkehrs halten, so der Rat der ERGO-Experten.

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5. Juli 2010 - Fit für die Autobahn

Fit für die Autobahn
Perfekt vorbereitet für den Urlaub mit dem eigenen Wagen

AutobahnVom Reifendruck über die Warnweste: Wer mit dem eigenen Auto in den Urlaub fahren will, der sollte vorab Wagen und Ausrüstung fit für die Reise machen. Die meisten Checks können problemlos selbst durchgeführt werden, wissen die Experten der ERGO Versicherungsgruppe. Wichtig ist nur, dass dabei nichts vergessen wird.


Ärgerlich, wenn im Urlaub etwas schief geht – noch ärgerlicher, wenn zusätzliche Auto-Reparaturen die Reisekasse belasten. Deshalb: Eine gründliche Prophylaxe zahlt sich aus, denn sie hilft, Pannen und Zwangspausen zu einem hohen Grad auszuschließen.

Rundum-Vorsorge fürs Auto
Ehe man Hunderte oder gar Tausende von Kilometern mit dem Wagen fährt, sollte man das Auto gründlich auf den Einsatz vorbereiten: Müssen Öl und Wischwasser nachgefüllt werden? Arbeiten die Scheibenwischer nach dem langen Winter noch schlierenfrei? Möglicherweise muss jetzt auch der Pollenfilter gewechselt werden, den jedes Auto mit Klimaanlage hat. Dieser feinmaschige Filter soll das Eindringen von Staub und Schmutzpartikeln verhindern. Wird er zu selten ausgetauscht, kann sich jedoch der Schmutz aus der Luft an der Innenseite der Scheibe niederschlagen und einen unangenehmen Film hinterlassen. Leicht übersieht man in der Vorbereitungs-Hektik auch, den Reifendruck zu überprüfen – doch zu wenig Luft in den Pneus verursacht einen höheren Benzinverbrauch, der sich gerade auf langen Strecken summieren kann. Gleiches gilt übrigens für den Wohnwagen: Extra Ballast, wie ein gefüllter Frischwassertank, sorgt für einen deutlichen Mehrverbrauch an Sprit. Wer mit dem Dachträger verreisen will, sollte zudem besonders auf die Beladung achten. Das erlaubte Maximal-Gewicht darf unter keinen Umständen überschritten werden, denn Überlastung gehört zu den häufigsten Unfallursachen bei Fahrten mit dem Dachträger. Außerdem ist es wichtig, die Gepäckstücke in Gepäckboxen fest zu verzurren: Bei starkem Bremsen können sie sonst wie Geschosse durch die Boxen-Wand schlagen.

Perfekt vorbereitet ins Ausland
In vielen europäischen Ländern wie Italien, Österreich oder Frankreich gehören Warnwesten mittlerweile zur Pflichtausstattung. Zum Teil wird bereits das Nichtmitführen geahndet. Eine Aufstellung mit den individuellen Länder-Regelungen findet sich unter www.landesverkehrswacht.de. Sehr unterschiedlich ist auch die Handhabung der Autobahngebühren: In einigen Ländern gibt es die Vignettenpflicht – unter anderem in Österreich und in der Schweiz – in anderen wiederum wird eine Maut berechnet, so zum Beispiel in Italien und Frankreich. Wer unterwegs unnötige Pausen vermeiden will, der kann benötigte Vignetten bereits vorab kaufen, etwa an Tankstellen oder Raststätten.

Fit für die Route
Doch nicht nur das Auto, auch die Route will gut vorbereitet sein. Jetzt ist der Augenblick, in dem das Navigationsgerät aktualisiert werden sollte – die meisten Anbieter stellen hierfür regelmäßig kostenlose Karten-Auffrischungen zur Verfügung. Zudem lohnt es sich zu überprüfen, ob auf dem elektronischen Wegweiser das Straßennetz des Urlaubslandes gespeichert ist. Falls nicht: Aufspielen, denn nur mit aktuellem Kartenmaterial kommt man sicher ans Ziel. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, der deponiert am besten auch eine gute, alte Straßenkarte im Handschuhfach. Gibt es mal Probleme mit der Elektronik, zeigt der Autoatlas noch immer zuverlässig den kürzesten Weg aus dem Stau oder zum spontanen Ausflugsziel.

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6. Juni 2010 - Häng Deine Fahne in den Wind ...!

Häng Deine Fahne in den Wind ...!
Was Fußballfans beim WM-Tuning für´s Auto beachten sollten

Je näher das diesjährige Fußball-Großereignis im fernen Südafrika rückt, desto größer wird auch sein Einfluss auf das deutsche Straßenbild. Denn spätestens seit dem letzten Fußball-Sommermärchen zeigen deutsche Autofahrer gerne Flagge – oder besser „Fahne“. Leider steigt mit der Anzahl an schwarz-rot-goldenen Wimpeln, Aufklebern und Ansteck-Fahnen aber auch das Risiko, denn nicht jeder automobile Fanartikel ist uneingeschränkt verkehrstauglich. Worauf Autofahrer beim WM-Tuning ihrer Fahrzeuge unbedingt achten sollten, haben die Experten der ERGO Versicherungsgruppe zusammengefasst.

Wie schon in den Jahren 2006 und 2008 wird das Bild auf Deutschlands Straßen wohl auch in diesem Sommer wieder für einige Wochen bunt. Der Grund: Wer nicht selbst zum Anfeuern nach Südafrika reisen kann, bringt seine Begeisterung eben zu Hause zum Ausdruck – vorzugsweise in Form schwarz-rot-goldener Fanartikel. Und gerade im Automobilbereich ist die Auswahl inzwischen überwältigend. Doch die Schaden-Experten der ERGO Versicherungsgruppe mahnen bei aller Freude auch zur Vorsicht: „Viele Wimpel und Fahnen sind nicht oder nur eingeschränkt für den Gebrauch im Straßenverkehr zugelassen und auch ein TÜV-Siegel sucht man häufig vergebens.“

Ein paar „Grundregeln“
Wer nicht auf ein WM-taugliches ‚Dekor’ seines Autos verzichten möchte, sollte sich an einige Regeln – wie etwa die Straßenverkehrsordnung (StVO) – halten. Denn nur so wird das ‚Sommermärchen’ im Schadenfall nicht zum (finanziellen) Horrortrip. Die Versicherungs-Experten der ERGO empfehlen deshalb: „Verwenden Sie ausschließlich zugelassene und geprüfte Artikel und lesen Sie immer auch das Kleingedruckte. Grundsätzlich dürfen weder die Verkehrstauglichkeit noch die freie Rundumsicht des Fahrers und schon gar nicht die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt werden. Vollgeklebte Fenster, eine Flagge vor der Heckscheibe oder allzu gewagte Fahnenkonstruktionen außerhalb der Fahrgastzelle sind somit tabu.“ Allerdings kann auch geprüftes WM-Zubehör gewissen Einschränkungen unterliegen: So sind die meisten Anklemm-Fahnen nur für bestimmte Höchstgeschwindigkeiten zugelassen und sollten vor Autobahnfahrten und auf längeren Strecken unbedingt abmontiert werden. Löst sich nämlich beispielsweise die Plastikhalterung einer Autofahne bei voller Fahrt auf der Autobahn, verursachen die herumfliegenden Bruchstücke schnell Schäden an anderen Fahrzeugen und können sogar zu Unfällen führen.

Woran übrigens kaum ein Fußballfan bei der WM-Ausstattung seines Autos denkt: Durch eingeklemmte Fahnen im Seitenfenster lassen sich die Scheiben nicht mehr komplett schließen. Die Folge: Langfinger haben besonders leichtes Spiel. Die Experten der ERGO Versicherungsgruppe raten deshalb eindringlich: „Nehmen Sie unbedingt die Fahne ab, wann immer Sie ihr Auto unbeaufsichtigt abstellen.“

Quelle: ERGO
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18. Mai 2010 - Expertengespräch - Für Caravanfreunde: Wohnwagen richtig versichern

ERGO Expertengespräch:
Für Caravanfreunde: Wohnwagen richtig versichern

Sturm, Hagel, Überschwemmungen und Diebstahl, aber auch Brände können auf dem Campingplatz enorme Schäden anrichten. Der richtige Versicherungsschutz kann hier vor einem finanziellen Desaster schützen. Drei Fragen an Tanja Cronenberg, Expertin der ERGO Versicherungsgruppe.

Viele Camper stecken einen erheblichen Teil ihres Vermögens in die Ausstattung ihres mobilen Heims. Welche Versicherung hilft, wenn es hier zu Schäden kommt?
Es kommt darauf an, ob der Wohnwagen dauerhaft - also ohne Nummernschild - auf einem Campingplatz steht, oder ob er zugelassen ist und mit auf Reisen genommen wird. Für Dauercamper, deren Wohnwagen langfristig auf einem Campingplatz steht und nicht am Straßenverkehr teilnimmt, kann eine so genannte Campingversicherung sinnvoll sein. Sie ist quasi die Wohngebäudeversicherung für das mobile Heim und deckt Schäden durch Brand, Explosion, Diebstahl, vorsätzliche Sachbeschädigung, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung.

Was ist in einer Campingversicherung eingeschlossen?
Neben Schäden am Wohnwagen schließt eine Campingversicherung auch Vorzelte, Markisen und Sonnendächer ein. Zudem sind Rundfunk- und TV-Geräte, Videorecorder und anderes bewegliches Inventar (z.B. Campingmöbel, Küchenutensilien, Schlafsäcke, Bekleidung) versichert.

Gilt eine Campingversicherung auch dann, wenn ich mit meinem Wohnwagen oder Wohnmobil auf Reisen bin?
Nein - für Wohnwagen die ein Nummernschild haben und mit auf Reisen genommen werden, gelten andere Regeln. Hier ist – ebenso wie für Autos – eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Dadurch sind Schäden, die Dritten zugefügt werden, abgesichert. Eine Kasko-Versicherung ist darüber hinaus absolut empfehlenswert. Diese schützt vor Schäden am eigenen Wohnwagen oder Wohnmobil. Allerdings schließt eine Kasko-Versicherung nur fest eingebaute Caravanteile ein, bewegliches Inventar ist nicht mitversichert. Hier kann gegebenenfalls eine Reisegepäckversicherung sinnvoll sein.

Tanja ConenbergÜber die ERGO Expertin

Tanja Cronenberg (Jahrgang 1969) ist Expertin für Schadenmanagement und in dieser Funktion zuständig für die Haftpflicht-, Hausrat- und Kfz-Versicherungen der ERGO Versicherungsgruppe. Die Volljuristin arbeitet seit 1997 für die Versicherungsgruppe - zunächst für die Victoria, dann für die gesamte ERGO. Sie hat einen kleinen Sohn und entspannt in ihrer Freizeit am liebsten bei Gartenarbeit und Reisen.

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5. Mai 2010 - Gesundheitliche Risiken in der Cabrio-Saison (Cabrios)

Frühlingsgefühle im Cabrio
Gesundheitliche Risiken in der Cabrio-Saison

Das Erlebnis des lauen Fahrtwinds und ein „Sonnenbad auf dem Asphalt“ mit dem Cabrio können unerfreuliche Folgen haben: Sonnenbrand oder -stich, Sommererkältung oder auch Nacken- und Rückenschmerzen. „Ab 20 Grad wird die Intensität der Sonneneinstrahlung durch den kühlenden Fahrtwind oft unterschätzt“, meinen die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung. Daher sollten Cabriofahrer am besten schon von den ersten Frühlingstagen an Sonnenschutzmittel mit hohem Schutzfaktor auftragen oder auf eine Kopfbedeckung zurückgreifen. Eine abgedunkelte Sonnenbrille schützt die Augen vor grellem Sonnenlicht und vermeidet Augenentzündungen. Ausreichend warme Kleidung und hochgekurbelte Fenster bei der Fahrt beugen einer Sommergrippe, Ohrenschmerzen, Nackenverspannungen und Rückenschmerzen vor. Hält man sich an ein paar einfache Vorsichtsmaßnahmen, steht dem sommerlichen Fahrspaß nichts mehr im Wege.

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5. Mai 2010 - Vollkasko-Versicherung gegen Vandalismus (Cabrios)

Frühlingsgefühle im Cabrio
Vollkasko-Versicherung gegen Vandalismus

Leider werden gerade Cabrios immer wieder Opfer mutwilliger Beschädigungen – dazu zählen etwa kaputte Displays und verfleckte Bezüge durch in den offenen Wagen gekippte Getränke, Dellen, Kratzer und andere Folgen sinnloser Zerstörungswut. Laut Kriminalitätsstatistik des Bundeskriminalamtes betreffen über ein Drittel der registrierten Sachbeschädigungen Kraftfahrzeuge. Hier ist die Aufklärungsquote laut BKA leider besonders niedrig. Um sich gegen solche Schäden abzusichern, die in die Kategorie Vandalismus fallen, ist eine Vollkaskoversicherung notwendig. Die ERGO-Experten raten daher: „Gerade als Cabrio-Liebhaber sollte man hier nicht an der falschen Ecke sparen, sondern eine Vollkasko-Versicherung in Erwägung erziehen – nur sie deckt auch mut- und böswillige Schäden durch Dritte ab.“

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5. Mai 2010 - Schutz vor Langfingern (Cabrios)

Frühlingsgefühle im Cabrio
Schutz vor Langfingern

Kaum steigen die Temperaturen, sieht man sie wieder auf den Straßen: Die Cabrio-Fahrer in ihren flotten Gefährten. Doch neben dem Spaßfaktor und der Aufmerksamkeit im Straßenverkehr birgt das Cabrio-Fahren auch Gefahren: „Viele Cabrio-Liebhaber unterschätzen die Diebstahl-Risiken und lassen das Cabrioverdeck beim Parken oft offen“, informieren die Experten der ERGO Versicherungsgruppe. Doch was passiert, wenn man seinen Flitzer an der Straße abstellt und tatsächlich ein Langfinger bei offenem Verdeck zugreift? Das Cabrio ist in der Teilkasko-Versicherung gegen Diebstahl versichert, auch wenn es mit offenem Dach abgestellt wird. Darüber hinaus empfehlen die ERGO-Experten zum Schutz vor Diebstahl: „Parken Sie Ihren Wagen mit zurück geklappten Verdeck nur an belebten Plätzen – wenn möglich, nicht zu lange unbeobachtet. Kurbeln Sie das Fenster hoch, lassen Sie keine losen Wertgegenstände und keine mobilen Navigationssysteme zurück und schließen Sie Ihr Auto immer ab.“

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19. April 2010 - Auf zwei heißen Reifen in den Sommer

Auf zwei heißen Reifen in den Sommer
Vorbereitung auf die Motorradsaison

Die Straßen sind wieder frei von Schnee und Split, die Temperaturen klettern und die Sonne scheint – optimale Bedingungen also für den ersten Motorradausflug! Doch nach den langen Wintertagen sind Motorrad und Fahrer häufig noch etwas „eingerostet“. Neben notwendigen Formalitäten kann sich daher auch eine Überprüfung der eigenen Fahrkenntnisse lohnen, so der Rat der ERGO Versicherungsgruppe. 

Schnee, Eis und Rollsplit gehören zu den natürlichen Feinden des Motorradfahrers. Sind sie endlich weg von den Straßen, steht der Biker-Saison eigentlich nichts mehr im Wege, oder? „Vor dem allerersten Ausflug ist es sinnvoll, Saisonkennzeichen, Kfz-Versicherung und das eigene Fahrkönnen zu überprüfen“, empfiehlt Martin Weirich, Kfz-Experte der ERGO-Versicherungsgruppe.

Vorteil Saisonkennzeichen
Mit dem Saisonkennzeichen können Schönwetterfahrer ihr Motorrad nur für die Monate von April bis Oktober anmelden. Dafür reicht eine einmalige Anmeldung bei der Zulassungsstelle im Straßenverkehrsamt. Der große Vorteil eines zeitlich begrenzten Kennzeichens ist, dass auch die Versicherungsbeiträge nur für den angemeldeten Zeitraum anfallen. Dieser kann von zwei bis hin zu elf Monaten gelten. Er wird in der Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein), in der Versicherungskarte und auf dem Nummernschild vermerkt. „Nach Ablauf der Saison muss das Motorrad aber unbedingt ins Winterquartier, am besten in eine private Garage, denn Parken auf öffentlichem Grund kann ein Bußgeld, Punkte in der Verkehrssünderkartei und hohe Abschleppkosten zur Folge haben“, fügt Kfz-Experte Martin Weirich hinzu.

Sicherheit beim ersten Ausflug
Leider sind Fahrer von Motorrädern bzw. Mofas oder Mopeds im Straßenverkehr wesentlich stärker gefährdet, als Pkw-Fahrer. Zum einen sind Motorradfahrer oft mit relativ hoher Geschwindigkeit unterwegs, zum anderen werden sie auch sehr viel schneller übersehen als ein herannahendes Auto. Deshalb ist es für „Biker“ umso wichtiger, ihr Fahrzeug gut im Griff zu haben! Schließlich unterscheidet sich das Fahrverhalten von Pkw und Zweirad deutlich. Daher helfen ein paar Stunden auf einem öffentlichen Verkehrsübungsplatz beim Wiedereinstieg in die Fahrpraxis. „Automobil- und Motorradclubs bieten zudem Trainings zur Auffrischung, für Wiedereinsteiger oder für besondere Fahrsituationen, zum Beispiel Kurventraining, an“, informiert der ERGO-Fachmann.

Abgesichert auf Tour
Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung kann für Zweiradbesitzer eine Teil- oder Vollkaskoversicherung sinnvoll sein: Ein Motorrad ist schneller entwendet als ein Auto – und die Teilkasko zahlt nicht nur bei Diebstahl, sondern auch bei Schäden durch Brand, Unwetter oder Wild. Wird das brandneue Motorrad dagegen beispielsweise beim Brettern über die Schotterpiste oder bei einem Sturz in Mitleidenschaft gezogen, übernimmt nur eine Vollkasko die Kosten. Viele Versicherungen bieten eigene Pakete speziell für Motorradfahrer an. Diese Pakete kombinieren Haftpflicht und Teil- bzw. Vollkaskoversicherung, optional ergänzt durch einen Fahrer-Unfallschutz oder einen Verkehrsrechtsschutz.

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6. April 2010 - Expertengespräch - Auto aufmotzen: Versicherung informieren

ERGO Expertengespräch
Auto aufmotzen: Versicherung informieren

Tieferlegen, Spoiler anbringen, Spezialfelgen aufziehen, Sportsitze einbauen: Wer an seinem Auto Veränderungen vornimmt, sollte diese unbedingt mit seiner Versicherung absprechen. „Fahrzeughalter, die es versäumen, ihre Versicherung über Umbauten am Fahrzeug zu informieren, riskieren ihren Versicherungsschutz“, sagt Tanja Cronenberg, Expertin der ERGO Versicherungsgruppe.

Bei Kfz-Verträgen jüngeren Datums sind Werterhöhungen bis zu einer bestimmten Summe zwar oft auch ohne explizite Deklarierung mitversichert, wer sicher gehen möchte oder seine Versicherungsbedingungen so genau nicht kennt, sollte das persönliche Gespräch mit seiner Assekuranz suchen. Vor allem teure Umbauten oder Sonderlackieren sollten auf jeden Fall gemeldet werden, damit sichergestellt wird, dass extravagantes Zubehör im Kasko-Schadenfall auch versichert ist. Wichtig ist es auch, Originalrechnungen aufzubewahren, damit nachgewiesen werden kann, wie das Fahrzeug verändert wurde und welche Kosten entstanden sind.

„Wenn es nicht nur um optische Veränderungen geht, sondern gar um eine Steigerung der Motorleistung oder eine Änderung am Fahrwerk, muss der Fahrzeughalter dies unbedingt seiner Versicherung melden“, sagt Cronenberg. Denn solche Veränderungen können immer auch einen Einfluss auf das Unfallrisiko haben.

Zudem muss natürlich darauf geachtet werden, dass alle neuen Teile sachgemäß eingebaut werden und für diese Teile eine entsprechende Zulassung besteht. Erlischt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs durch den Einbau nicht zugelassener oder falsch eingebauter Teile, kann das im Schadenfall zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Tanja ConenbergÜber die ERGO Expertin

Tanja Cronenberg (Jahrgang 1969) ist Expertin für Schadenmanagement und in dieser Funktion zuständig für die Haftpflicht-, Hausrat- und Kfz-Versicherungen der ERGO Versicherungsgruppe. Die Volljuristin arbeitet seit 1997 für die Versicherungsgruppe - zunächst für die Victoria, dann für die gesamte ERGO. Sie hat einen kleinen Sohn und entspannt in ihrer Freizeit am liebsten bei Gartenarbeit und Reisen.

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31. März 2010 - „Führerschein auf Probe“ kann auch verlängert werden

Rund um den Führerschein
Führerschein auf Probe“ kann auch verlängert werden

Bekanntermaßen gehören junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren zu der Personengruppe mit dem höchsten Unfallrisiko im Straßenverkehr. Übermut und mangelnde Erfahrung führen schnell zu einem Zusammenstoß. Daher erhalten Fahranfänger nach bestandener Prüfung erst einmal den „Führerschein auf Probe“. „In dieser zweijährigen Bewährungszeit darf sich der Führerscheinneuling kein falsches Verhalten im Straßenverkehr erlauben, sonst verlängert sich die Probezeit um nochmals zwei Jahre – inklusive verpflichtender Aufbauseminare“, warnen die Experten der ERGO Versicherungsgruppe. Allerdings sind nur Verkehrsverstöße relevant, die ein Bußgeld und einen Eintrag ins Flensburger Verkehrszentralregister nach sich ziehen. Dabei werden diese Verstöße in die Kategorien „A“ (schwerwiegend) und „B“ (weniger schwerwiegend) unterteilt. Ein „A-Verstoß“, wie zum Beispiel mehr als 20 km/h zu schnell gefahren, oder zwei „B-Verstöße“ durch Telefonieren ohne Freisprechanlage und abgefahrene Reifen bedeuten ein Nichtbestehen der Probezeit. Parken im Halteverbot führt zwar zu einer Verwarnung, gilt jedoch nicht als Verstoß und hat daher keine Verlängerung der Probezeit zur Folge.

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31. März 2010 - Welche Kfz-Versicherungsvarianten gibt es?

Rund um den Führerschein
Welche Kfz-Versicherungsvarianten gibt es?

Wenn der Kauf des ersten eigenen Autos ansteht, sollte man sich vorher über die notwendige Versicherung informieren. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. „Passiert Ihnen ein Unfall, so bietet diese Kfz-Haftpflichtversicherung Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden gegenüber Dritten“, erläutert Martin Weirich, Kfz-Experte der ERGO Versicherungsgruppe. Möchte man zudem Schäden am eigenen Fahrzeug finanziell absichern, bietet sich eine Teil- oder Vollkaskoversicherung an. Die Teilkasko bietet Schutz bei Schäden, die z.B. durch Brand oder Explosion, Diebstahl, Sturm oder Glasbruch entstanden sind. Die Vollkasko ist umfangreicher und deckt auch Schäden durch Unfall (selbstverschuldete Unfälle oder bei Fahrerflucht) sowie bei mut- oder böswilligen Beschädigungen durch Dritte ab. Welcher Kasko-Schutz besser passt, hängt natürlich auch vom Auto ab: Einem Neuwagen „gönnt“ man sicher gerne die Vollkasko, bei älteren Fahrzeuge muss der Fahrzeugbesitzer abwägen, ob der Teilkaskoschutz nicht ausreichend ist

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31. März 2010 - Checkliste für die Anmeldung in der Fahrschule

Rund um den Führerschein
Checkliste für die Anmeldung in der Fahrschule

Abschied vom „Mama-Taxi“ und rein ins eigene Auto – für Jugendliche ist dies der große Traum. Also, Anmeldung an die Fahrschule schicken und auf in die erste Unterrichtsstunde! Doch leider ist es dann doch nicht ganz so einfach: „Bevor Sie sich das erste Mal hinters Steuer setzen dürfen, müssen einige Formalitäten erledigt werden“, informieren die Experten der ERGO Versicherungsgruppe. Neben der Anmeldung bei der Fahrschule selbst ist die Genehmigung auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B (für PKW) erforderlich. Um diesen Antrag beim Einwohnermeldeamt überhaupt stellen zu können, sind folgende Unterlagen notwendig: der Nachweis über einen Kurs für lebensrettende Sofortmaßnahmen bzw. Erste-Hilfe, eine Sehtestbescheinigung vom Augenarzt oder Optiker und – nicht zu vergessen – zwei Lichtbilder sowie ein gültiger Personalausweis.

Nach erfolgreicher Anmeldung heißt es dann erstmal: Schulbank drücken. Denn selbst wenn man bereits genug Fahrstunden absolviert hat, ist die bestandene theoretische Prüfung Voraussetzung für die praktische Prüfung. Daher ein Tipp der ERGO-Experten: „Fangen Sie mit den Fahrstunden erst an, wenn Sie schon einige Theoriestunden besucht oder sogar den theoretischen Test bestanden haben! Sonst verzögert sich die praktische Prüfung und die Kosten für die dazwischen notwendigen Fahrstunden belasten den Geldbeutel …“

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15. März 2010 - Auf zwei heißen Reifen durch den Sommer

Gefahrenquelle Dachgepäckträger
Autozubehör und seine gefährlichen Tücken

DachgepäckträgerOb Sommer oder Winter, ob Nordsee oder Alpen – Kurztrips bieten willkommene Erholungsinseln auch im engsten Kalender. Doch was tun, wenn Passagiere und Gepäck zusammen einfach nicht ins Auto passen? Richtig: Ab mit dem Ballast aufs Dach, ans Heck oder in den Anhänger. Welche versteckten Tücken und unerwartete Gefahren solche Transportkonstruktionen jedoch bergen, darauf weisen die Experten der ERGO Versicherungsgruppe hin.

Für ein paar Tage raus aus dem Alltagstrott und wieder Energie tanken – das wünschen sich viele gestresste Arbeitnehmer. Schließlich laden Brückentage und lange Wochenenden geradezu dazu ein, seine sieben Sachen (oder auch etwas mehr) für einen Kurztrip in die Natur zusammenzupacken. Doch bevor es mit Kind und Kegel losgehen kann, eröffnet sich nicht selten ein logistisches Problem: Wie kommt die ganze Ausrüstung ans Ziel, wenn das Auto doch schon voll besetzt ist? Da hilft nur eins: Rauf aufs Dach mit den Fahrrädern und für das Großraum-Zelt findet sich auf dem Heckträger noch Platz.
 
Kleine Tücken und große Folgen
Doch mit der zusätzlichen Last steigt auch die Gefahr, dass etwas passiert. Denn durch die ungewohnte Zuladung ergibt sich ein völlig anderes Fahrgefühl und die Windanfälligkeit des Gefährts steigt. Die ERGO-Experten raten deshalb: „Wer plant, das erste Mal mit einem neuen Dach- oder Heckgepäckträger zu verreisen, sollte sich vorher ganz genau mit den veränderten Fahreigenschaften vertraut machen.“

Auch abseits von Autobahnen und Landstraßen lauert eine Gefahrenquelle, die allzu oft unterschätzt wird: Besonders nach einer langen und anstrengenden Autofahrt vergessen Verkehrsteilnehmer immer wieder, dass sich auf dem Dach ihres Fahrzeugs ein zusätzlicher Aufbau befindet - wie etwa ein senkrecht aufgestelltes Fahrrad. Gerade bei Garageneinfahrten oder in engen Kurven kann das ärgerliche und teure Folgen haben. Denn schätzt man die Höhe einer Einfahrt falsch ein oder denkt einfach für einen kurzen Moment nicht an das sperrige Transportgut, dann ist es um die Dachladung schnell geschehen. Und schlimmer noch: „Mit etwas Pech kann erheblicher Schaden am Gebäude entstehen, herumfliegende Trümmerteile beschädigen andere Fahrzeuge oder gefährden sogar Menschen“, warnen die Schaden-Experten der ERGO.

Was zahlt die Versicherung?
Für Schäden, die beim Gebrauch eines Autos an fremdem Eigentum oder der Gesundheit anderer entstehen, kommt die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung auf. Da diese in Deutschland beim Betrieb eines Autos gesetzlich vorgeschrieben ist, verfügt (fast) jedermann über diesen Grundschutz. Die Kfz-Haftpflicht springt für alle Schäden bis zur vereinbarten Deckungssumme ein, welche in der Regel bei solchen Schäden mehr als ausreicht.

Anders sieht es beim Schaden am eigenen Fahrzeug und dem Gepäckträger aus. Wer über die Haftpflichtversicherung hinaus keine weitere Kraftfahrzeugversicherung abgeschlossen hat, der hat das Nachsehen. Denn Unfallschäden am eigenen Auto sowie an damit verbundenen Teilen, wie etwa einer Dachgepäckträgerkonstruktion, übernimmt in der Regel die freiwillig abgeschlossene Vollkaskoversicherung. Allerdings unterscheiden sich die Policen teilweise erheblich in Art und Umfang. Ein Blick in die eigenen Versicherungsunterlagen und die meist darin enthaltenen „Teilelisten“ kann sich somit lohnen.

Für die in Mitleidenschaft gezogene Dachlast sieht es jedoch schlecht aus. Denn normalerweise übernimmt die Vollkaskoversicherung keine Schäden, die an der mitgeführten Ladung entstehen – ganz gleich, ob diese sich im Fahrzeug, auf einem Anhänger oder auf dem Dach befunden hat.

Ein wichtiger Hinweis zum Schluss: Nicht alle Kfz-Versicherungen gelten auch uneingeschränkt im Ausland. Daher sollten Erholungssuchende, die es über die Grenze zieht, noch einmal prüfen, ob im Urlaubsland Versicherungsschutz besteht.

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8. Februar 2010 - Ist doch nur ein Kratzer …?!

Ist doch nur ein Kratzer …?!
Warum kleine Schäden am Auto schnell große Folgen haben können

AutoschadenEinen kurzen Moment nicht aufgepasst, und schon ist es passiert: Auf Deutschlands Parkplätzen und Straßen kracht es täglich mehr als 6.000 Mal – zum Glück meist nur mit geringen Sachschäden wie zerkratzten Türen oder verbeulten Kotflügeln. Doch was ist zu tun, wenn fremdes Blech gelitten hat? Und welcher Schaden ist wie versichert? Die Experten der ERGO Versicherungsgruppe wissen, worauf es sowohl für Verursacher als auch Geschädigte ankommt und haben die wichtigsten Regeln zusammengefasst.

Irgendwie sah die Parklücke vorher viel größer aus, der Begrenzungspfosten war mindestens noch einen Meter entfernt und die Laterne war vor ein paar Sekunden gar nicht sichtbar! Täglich verschätzen sich tausende Autofahrer, Beifahrer und Insassen um entscheidende Zentimeter. Die unangenehmen Folgen sind unschöne Kratzer im teuren Lack, dicke Beulen in Autotüren oder kaputte Stoßstangen. Der Schaden am eigenen Fahrzeug ist dabei meist schon mehr als ärgerlich. Doch hat das kleine Missgeschick zusätzlich Spuren auf dem Gefährt eines anderen Verkehrsteilnehmers hinterlassen, wird daraus schnell ein ausgewachsenes Problem.

Was tun, wenn es „gekracht“ hat?
„Auch wenn die Zeit drängt und der Schaden noch so klein ist: Einen Zettel mit der eigenen Telefonnummer an die Windschutzscheibe des anderen Fahrzeugs hängen und wegfahren ist keine gute Idee“, warnen die Schaden-Experten der ERGO Versicherungsgruppe. Denn wenn der Zettel verloren geht, wird aus dem kleinen Rempler schnell ein Unfall mit Fahrerflucht. „Sinnvoller ist es, das Kennzeichen des beschädigten Autos zu notieren und in jedem Fall die Polizei zu verständigen“, betonen die Experten. Zudem dokumentiert ein Handy-Foto den tatsächlich entstandenen Schaden, sollte es später doch zu einem Rechtsstreit kommen. Auch die eigene Versicherung sollte zügig verständigt werden. Denn je früher sie von dem ärgerlichen Ereignis erfährt, desto schneller kann sie reagieren und den versicherten Schaden regulieren.

Wer kommt für den Schaden auf?
Schäden, die bei Gebrauch eines Fahrzeugs an Gegenständen oder dem Vermögen Anderer entstehen, übernimmt die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Vorausgesetzt, der Fahrer des Verursacherfahrzeugs hat den Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt. Was Viele dabei nicht wissen: Zum Gebrauch zählen in der Regel auch das Be- und Entladen des Fahrzeugs sowie das Ein- und Aussteigen der Insassen. Verkratzt also der Beifahrer beim Aussteigen in einer engen Parklücke die Fahrertür des Nachbarautos, so ersetzt die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters den entstandenen Schaden am anderen Auto. „Für Schäden am eigenen Fahrzeug kommt dagegen die Kaskoversicherung auf“, erläutern die Schaden-Experten der ERGO. Eine Teilkaskoversicherung bietet dabei eine Art Grundabsicherung gegen Schäden, die beispielsweise durch Zusammenstöße mit Tieren, Diebstahl, Wetterereignisse, Brände oder Explosionen entstehen. Den Kratzer in der eigenen Tür, den der Beifahrer beim Aussteigen verursacht hat, übernimmt diese Grundsicherung allerdings nicht. Um auch gegen solche Ereignisse ausreichend abgesichert zu sein, empfehlen die Experten der ERGO einen umfassenderen Versicherungsschutz. In Frage kommt hier neben einer erweiterten Teilkasko- besonders eine umfassende Vollkaskoversicherung, die Unfallschäden oder auch mutwillige Beschädigungen durch Dritte am eigenen Fahrzeug abdeckt. Denn leider passiert es immer wieder, dass sich gerade bei kleineren Blech- und Lackschäden – etwa beim Einparken – die Verursacher unbemerkt „aus dem Staub“ machen.

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