ERGO hat ein Maßnahmenpaket verabschiedet, das die Compliance im Unternehmen stärkt. Die selbstständigen Vertreter verpflichten sich in einem Verhaltenskodex, klare Regeln im Umgang zwischen Unternehmen, Vertriebspartnern und Kunden einzuhalten.
Presseinformation vom 3. August 2011
Verhaltenskodex für den selbstständigen Außendienst (PDF-Datei)
Dezember 2011
Stärkung der Compliance
Zur Stärkung der Compliance bei ERGO wird dieser Bereich aus der Rechtsabteilung herausgelöst und als eigene Organisationseinheit direkt im Ressort des Vorstandsvorsitzenden angesiedelt. Darüber hinaus wird ein eigener Compliance-Officer ausschließlich für die Vertriebsbereiche zuständig sein. Eine neutrale, externe Instanz überprüft und zertifiziert in regelmäßigen Audits die Funktion und Arbeitsweise des Compliance-Office. Über einen externen Ombudsmann haben Mitarbeiter von ERGO die Möglichkeit, Auffälligkeiten und Missstände im Unternehmen anonym an eine neutrale Stelle zu melden. Diese sogenannte „Whistleblowing“-Hotline wird auch für die selbstständigen Versicherungsvermittler, die für ERGO tätig sind, zugänglich sein.
Ausweitung des Verhaltenskodex
Bereits im Februar 2008 hatte ERGO einen Verhaltenskodex für alle angestellten Mitarbeiter, Führungskräfte und Vorstände aller Unternehmen der gesamten Unternehmensgruppe im In- und Ausland eingeführt. Der Kodex formuliert die Erwartung, dass sich alle Beschäftigten ethisch und sozial korrekt verhalten. Verstöße gegen den Kodex werden konsequent verfolgt und arbeitsrechtlich geahndet. Dieser Verhaltenskodex wird erweitert und konkretisiert. Des Weiteren schafft ERGO einen spezifischen Verhaltenskodex für den selbstständigen Außendienst. Diese Regelwerke werden verbindliche Vertragsbestandteile für alle Arbeits- und Vermittlerverträge sein.
Neuregelung der Incentivierung
Außerdem erarbeitet ERGO konkrete Vorgaben für die Angemessenheit von Incentives in allen Vertrieben. ERGO schafft somit einen klaren Rahmen, innerhalb dessen Incentive-Reisen und Veranstaltungen ablaufen müssen. Die Einhaltung des Rahmens wird laufend überprüft.
Presseinformation vom 8. Juni 2011
8. Juni 2011, 17 Uhr