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Corporate Governance steht für die verantwortungsvolle, auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Leitung und Kontrolle eines Unternehmens. Hierzu zählen insbesondere die effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, Transparenz in der Unternehmenskommunikation sowie die Achtung der Aktionärsinteressen.
Die ERGO Versicherungsgruppe AG versteht eine gute Corporate Governance als zentrale Herausforderung und wesentliche Voraussetzung, um für ihre Aktionäre wie auch alle anderen Interessengruppen nachhaltig Werte zu schaffen.


Information zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Die von der Bundesministerin für Justiz im September 2001 eingesetzte Regierungskommission* hat am 26. Februar 2002 den Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedet.

Der Kodex besitzt über die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG (eingefügt durch das Transparenz- und Publizitätsgesetz, in Kraft getreten am 26.07.2002) eine gesetzliche Grundlage. Er ist im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers in der für die Erklärung nach § 161 AktG maßgeblichen Fassung bekannt gemacht. Dabei ist für das Jahr 2002 zudem die Übergangsregelung gemäß § 15 EGAktG zu beachten.

Auf dieser Internetseite ist der Kodex in seiner aktuellen Fassung veröffentlicht. Berücksichtigt sind die in der Plenarsitzung am 18. Juni 2009 beschlossenen Änderungen, nachdem die Bekanntmachung der geänderten Fassung im elektronischen Bundesanzeiger nunmehr erfolgt ist.

Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex sollen die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und -überwachung für nationale wie internationale Investoren transparent gemacht werden, um so das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften zu stärken. Der Kodex adressiert alle wesentlichen – vor allem internationalen – Kritikpunkte an der deutschen Unternehmensverfassung, nämlich

  • mangelhafte Ausrichtung auf Aktionärsinteressen;
  • die duale Unternehmensverfassung mit Vorstand und Aufsichtsrat;
  • mangelnde Transparenz deutscher Unternehmensführung;
  • mangelnde Unabhängigkeit deutscher Aufsichtsräte;
  • eingeschränkte Unabhängigkeit der Abschlußprüfer.

Die Bestimmungen und Regelungen des Kodex gehen auf jeden einzelnen dieser Kritikpunkte ein und berücksichtigen dabei die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Der Kodex kann selbstverständlich nicht jedes Thema in allen Einzelheiten regeln, sondern gibt einen Rahmen vor, der von den Unternehmen auszufüllen sein wird.

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex bleibt auch nach der Bekannmachung des Kodex bestehen. Sie wird die Entwicklung von Corporate Governance in Gesetzgebung und Praxis verfolgen und mindestens einmal jährlich prüfen, ob der Kodex angepasst werden soll.

Stellungnahmen und Anregungen zum Kodex können an die Geschäftsstelle der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex gerichtet werden.

Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex
c/o Commerzbank AG
60261 Frankfurt am Main
Fax 069/136-47144
stab.corp.gov.kodex@commerzbank.com
www.corporate-governance-code.de

* Mitglieder: Klaus-Peter Müller (Vorsitzender), Prof. Dr. Theodor Baums, Dr. Hans-Friedrich Gelhausen, Dr. Dr. h.c. Manfred Gentz, Dietmar Hexel, Ulrich Hocker, Prof. Dr. Henning Kagermann, Max Dietrich Kley, Christian Strenger, Peer M. Schatz, Daniela Weber-Rey, Prof. Dr. Axel v. Werder

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Entsprechenserklärungen gemäß § 161 Aktiengesetz

Die Entsprechenserklärungen von Vorstand und Aufsichtsrat der
ERGO Versicherungsgruppe AG gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG):

Entsprechenserklärung vom 23. Dezember 2009
Download als PDF-Datei (19 KB)

Entsprechenserklärung vom 19. Dezember 2008
Download als PDF-Datei (14 KB)

Entsprechenserklärung vom 21. Dezember 2007
Download als PDF-Datei (13 KB)

Entsprechenserklärung vom 21. Dezember 2006
Download als PDF-Datei (36 KB)

Entsprechenserklärung vom 21. Dezember 2005
Download als PDF-Datei (9 KB)

Entsprechenserklärung vom 23. Dezember 2004
Download als PDF-Datei (36 KB)

Entsprechenserklärung vom 23. Dezember 2003
Download als PDF-Datei (39 KB)

Entsprechenserklärung vom 15. Juli 2003
Download als PDF-Datei (34 KB)

Entsprechenserklärung vom 23. Dezember 2002
Download als PDF-Datei (35 KB)

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Vergütungstruktur des Vorstands und Langfristiger Incentive-Plan

In Übereinstimmung mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex informieren wir über die Grundzüge des Vergütungssystems für den Vorstand der ERGO Versicherungsgruppe AG sowie über den Langfristigen Incentive-Plan.
Download als PDF-Datei (73 KB)

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Verhaltenskodex der ERGO

Als Finanzdienstleister sind wir in hohem Maße von Vertrauen abhängig. Um Rufschädigungen – die oftmals unbewusst verursacht werden - vorzubeugen, sind klare Verhaltensregeln für alle Mitglieder der Geschäftsleitung und für alle Mitarbeiter erforderlich. Als Teil der Munich Re wollen wir dabei nicht nur die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllen, sondern fühlen uns auch verpflichtet, hohen ethischen Standards und Wertvorstellungen zu genügen. Unsere Vorstellungen von integrem Unternehmensverhalten haben wir aus Gründen der Transparenz verbindlich in einem Verhaltenskodex präzisiert und zusammengefasst. Diese Grundregeln sollen allen Mitgliedern der Geschäftsleitungen und allen angestellten Mitarbeitern der ERGO Versicherungsgruppe AG und ihrer in- und ausländischen Tochtergesellschaften als einheitliche Orientierungshilfe für ethisch und rechtlich korrektes Verhalten dienen. Der Kodex ist zugleich Ausdruck unseres Verständnisses von Wertemanagement. Der Verhaltenskodex enthält zudem ein Verfahren zur Meldung von Gesetzesverstößen, um so unmittelbar auf etwaige Missstände reagieren zu können.

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ERGO Rahmenrichtlinie Anti-Fraud-Management

Unternehmen in aller Welt sind in steigendem Maß durch Wirtschaftskriminalität (Fraud) bedroht. Die Erscheinungsformen sind vielfältig und reichen von direkten Schädigungen des Vermögens (zum Beispiel durch Diebstahl, Betrug oder Unterschlagung), über Korruptionsfälle (zum Beispiel Schmiergelder) bis hin zu Manipulationen der Rechnungslegung (zum Beispiel absichtliche Unterbewertung von Rückstellungen). Das Risiko, zum Opfer solcher Aktivitäten zu werden, steigt mit der Größe eines Unternehmens und mit der Komplexität von Strukturen, Prozessen, Systemen und Produkten. Die finanziellen Schäden können erheblich sein und die Folgen für den Ruf des Unternehmens verheerend.
Einen absoluten Schutz gegen kriminelles Handeln gibt es nicht. Es gibt jedoch viele Ansatzpunkte, um das Risiko zu senken. Mit dem Verhaltenskodex der ERGO hat der Vorstand die wesentlichen Regeln und Grundsätze für ein rechtlich korrektes und verantwortungsbewusstes Verhalten der gesetzlichen Vertreter, der Führungskräfte und aller anderen Mitarbeiter vorgelegt. Ergänzend dazu werden in der Rahmenrichtlinie Anti-Fraud-Management Regeln und Grundsätze festgelegt, die in den Unternehmen der ERGO-Gruppe eine angemessene und wirksame Vorbeugung, Aufdeckung und Reaktion im Zusammenhang mit wirtschaftskriminellen Handlungen sicherstellen sollen.

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ERGO WpHG-Compliance-Richtlinie

Der Tagespresse ist immer wieder zu entnehmen, dass sich Personen, auch aus Wirtschaft und Politik, wegen verbotener Insidergeschäfte zu verantworten haben. Jeder kann mit Insiderinformationen in Berührung kommen. Das Risiko, in den Verdacht von Insiderverstößen zu geraten, ist nicht zu unterschätzen. Verstöße gegen das Insiderrecht können als Straftat geahndet werden und empfindliche Rechtsfolgen bis hin zur Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Die WpHG-Compliance-Richtlinie liefert die notwendigen Informationen für das richtige Verhalten bei Kenntnisnahme von Insiderinformationen.

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