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Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach § 15a WpHG

Aufgrund der seit dem 1. Juli 2002 geltenden Regelung des § 15a Wertpapierhandelsgesetz bestehen Veröffentlichungs- und Mitteilungspflichten zu eigenen Geschäften von Führungspersonen der ERGO Versicherungsgruppe AG.

Danach müssen Führungspersonen des Unternehmens (Vorstand, Aufsichtsrat) Erwerbe oder Veräußerungen von Aktien ihrer börsennotierten Gesellschaft oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten dieses Unternehmens, insbesondere Derivaten, dem Emittenten und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht anzeigen, sofern diese Geschäfte insgesamt einen Betrag von 5.000 € bis zum Ende des Kalenderjahres überschreiten. Dieselbe Pflicht trifft bestimmte, mit den genannten Führungspersonen in enger Beziehung stehende Personen (z. B. Ehepartner, unterhaltsberechtigte Kinder, juristische Personen). Zur Berechnung der Grenze von 5.000 € werden die Geschäfte von Führungspersonen und der mit dieser in enger Beziehung stehenden Personen zusammen betrachtet.

Details zu den Meldepflichten finden Sie im Gesetzestext.

Die ERGO Versicherungsgruppe AG wird die ihr zugegangenen Meldungen mindestens einen Monat lang im Internet einstellen. Zum jetzigen Zeitpunkt fanden im relevanten Zeitraum keine Transaktionen statt.

 

Transaktion:

Art Datum Ort Kurs / Preis Währung Stückzahl Gesamtvolumen
             
             
             

 

Mitteilungspflichtiger:

Name / Gesellschaft Grund (z.B. Führungsaufgabe) Funktion
     
     
     

 

Basisdaten:

Bezeichnung des Finanzinstruments:

 
 

ISIN / WKN

Emittent:

 
 

ERGO Versicherungsgruppe AG

Victoriaplatz 2

40198 Düsseldorf

Deutschland

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