Familie & Kinder

Familie & Kinder - Archiv 2011

Unsere Verbraucherthemen zu „Familie & Kinder“ aus dem Jahr 2011.

Hinweis: Ältere Beiträge können von der aktuellen Rechtslage abweichen.

28. November 2011 - Von Geburt an gut geschützt - Kinderinvalidität

Von Geburt an gut geschützt
Warum ein Unfallversicherung schon für Babys wichtig ist

Kinderinvalidität Kinder bedeuten für Eltern großes Glück, aber auch viel Verantwortung. Schon von den ersten Lebenstagen an birgt der Alltag für die Kleinen Risiken, die sich selbst bei größter Vorsicht nicht immer ausschließen lassen. So ist der Sturz vom Wickeltisch eine der häufigsten Ursachen für schwere Verletzungen bei Säuglingen. Umstürzende Kinderwagen, Unfälle in der Badewanne, Verschlucken von Gegenständen – die Gefahren sind vielfältig, die Folgen nicht selten schwerwiegend. ERGO Experte Rudolf Kayser erklärt, warum nicht nur die Vermeidung von Unfallrisiken für Eltern und Kind wichtig ist, sondern auch die Absicherung für den Fall, dass doch einmal etwas passiert.

Die ersten Monate mit einem Säugling sind für die meisten Eltern eine aufregende Zeit. Zwar treffen viele schon vor der Geburt Vorkehrungen für die Sicherheit ihres Babys – vom kippsicheren Kinderstuhl bis zur absturzgeschützten Wickelkommode. Doch lassen sich niemals sämtliche Gefahren ausschließen. "Schon die Kleinsten wollen ihre Kräfte testen und ihre Umwelt erobern. Sie dabei durchgängig zu überwachen und zu beschützen, ist selbst den fürsorglichsten Eltern nicht immer möglich", weiß ERGO Experte Rudolf Kayser. "Deshalb sollten sie unbedingt auch Vorsorge treffen, um sich gegen die Folgen eines Unfalls abzusichern – mit einer Unfallversicherung. Sie ist gerade für die Kleinsten eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt."

Große Gefahren für die Kleinsten
Jährlich müssen 123.000 Kinder unter fünf Jahren nach einem Sturz ärztlich behandelt werden, so die "Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder". Gefährlich ist das besonders für die Kleinsten, denn gerade Babys erleiden bei schweren Verletzungen oft bleibende Schäden. Laut einer Untersuchung des Robert-Koch-Instituts haben schwere Stürze bei Säuglingen in den meisten Fällen eine Schädel-Hirn-Verletzung zur Folge. Außerdem sind sie nach Ersticken, Ertrinken und Wohnungsbränden die häufigste Todesursache. Auch Vergiftungen oder Quetschungen durch umfallende Gegenstände gehören zu den häufigen Verletzungsursachen bei Babys.

Lücken im gesetzlichen Schutz
Was viele Eltern nicht wissen: Gesetzlich geschützt sind ihre Kleinen nur später in Kita, Kindergarten und Schule (sowie auf dem Hin- und Heimweg). In der übrigen Zeit tragen Eltern das Risiko möglicher Unfallfolgen allein. Die Krankenkasse zahlt zwar die medizinische Versorgung für das Kind, nicht aber zum Beispiel den Verdienstausfall von Eltern, die ihr Kind betreuen. Eine Unfallversicherung kann dort mögliche Einkommensverluste abdecken. Hinterlässt eine Verletzung dauerhafte körperliche oder geistige Behinderungen, sind die Kosten für die Familien umso höher – etwa für behindertengerechte Umbauten an Haus oder Wohnung. "Auf die Eltern können enorme Kosten zukommen, die sie über viele Jahre zu tragen haben. Das gilt besonders dann, wenn ein Kind bereits als Säugling zum Pflegefall wird", sagt ERGO Experte Rudolf Kayser und rät weiter: "Eine Absicherung ist wichtig, damit Eltern sich im Ernstfall nicht zusätzlich zu der ohnehin belastenden Situation auch noch finanzielle Sorgen machen müssen."

Quelle: ERGO
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28. September 2011 - Süßes oder Saures: Halloween-Streiche können ein rechtliches Nachspiel haben

Halloween steht vor der Tür
Süßes oder Saures: Halloween-Streiche können ein rechtliches Nachspiel haben

Jedes Jahr am 31. Oktober ziehen finstere kleine Gestalten von Haus zu Haus – und das schon lange nicht mehr nur in den USA: Kinder in gruseligen Kostümen klingeln an den Türen und rufen: "Süßes oder Saures!" Wer dann keine Schokolade anzubieten hat, muss auch hierzulande mit fiesen Streichen rechnen. Doch auch in der Gespensternacht darf der Spuk nicht ausarten, warnen die Experten der
D.A.S. Rechtsschutzversicherung: "Ein wenig Klopapier über dem Zaun oder Senf an der Türklinke sind sicherlich als harmloser Spaß zu verbuchen. Eingeschlagene Fenster oder zerkratzte Autos dagegen sind Sachbeschädigungen, die zur Anzeige gebracht werden können." Zwar sind Kinder unter 14 Jahren noch nicht strafmündig. Trotzdem können Kinder oder Eltern zu einer zivilrechtlichen Haftung für verursachte Schäden herangezogen werden. Hier gilt: Kinder unter sieben Jahren sind für Schäden, die sie anderen zufügen, grundsätzlich nicht verantwortlich. Ab sieben Jahren sind Kinder selbst für die Schäden verantwortlich, die sie anrichten, wenn sie über die nötige Einsicht verfügen. Die Eltern haften immer dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Wie sehr ein Kind beaufsichtigt werden muss, hängt dabei von seinem Alter und seiner Einsichtsfähigkeit ab. "Sehr kleine Kinder sollten ohnehin nie ohne Begleitung losziehen", raten die D.A.S. Experten. "Und auch wenn man den etwas älteren Nachwuchs normalerweise nicht mehr ständig beaufsichtigen müsste, empfiehlt es sich, ihm die Grenzen aufzuzeigen und die möglichen Folgen von Streichen zu erklären, ehe er zum Beutezug aufbricht."

Quelle: D.A.S. Rechtsschutzversicherung
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28. September 2011 - Mehr Saures als Süßes: Wenn Streich ausarten

Wenn Halloween vor der Tür steht
Mehr Saures als Süßes: Wenn Streiche ausarten

Nicht nur Kinder in gruseligen Kostümen ziehen an Halloween von Tür zu Tür. Auch ältere Jugendliche nutzen gerne die "Nacht der Streiche", um ihr Unwesen zu treiben – manchmal mit ungeahnten Folgen. "So mancher scheinbar harmlose Unfug hat schon großen Schaden verursacht", warnen die Experten von ERGO. "Man denke etwa an eine Gruppe 18-Jähriger, die Böller in einen Türbriefkasten wirft. Das kann nicht nur zu einem Teppichbrand im Inneren des Hauses führen; im schlimmsten Fall werden dabei sogar Personen verletzt." Zwar ist die Schuldfrage in solchen Fällen schnell geklärt, versichert sind die Übeltäter häufig aber nicht. Den Schaden tragen dann die Betroffenen, die auf den Folgekosten ihrer Verletzung sitzen bleiben. Abhilfe schafft eine so genannte Forderungsausfalldeckung in der eigenen Privathaftpflicht: Sie funktioniert so, als hätte der Verursacher eine Haftpflichtversicherung. Ein Beispiel: Kann der Betroffene verletzungsbedingt länger nicht arbeiten gehen, erhält er Schadenersatz – auch dann, wenn beim Verursacher selbst nichts zu holen ist

Quelle: ERGO
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28. September 2011 - Reflektoren am Vampirumhang sorgen für Sicherheit

Halloween steht vor der Tür
Reflektoren am Vampirumhang sorgen für Sicherheit

Ob Hexe, Gespenst, Zombie oder Teufel – allein die große Auswahl an gruseligen Kostümen bringt Kinderaugen zum Leuchten. Doch auch an Halloween darf die Vorsicht nicht vergessen werden, sagen die Unfall-Experten von ERGO: "Es ist ratsam, den Kindern einige Sicherheitsregeln mit auf den Weg zu geben, damit die schaurige Nacht kein ebensolches Ende nimmt." Wenn die kleinen Monster schon allein losziehen, sollte man ihnen einschärfen, dass sie in der Gruppe bleiben und auf den Verkehr achtgeben müssen. "Zudem sollte das Kostüm nicht zu lang sein, damit sie nicht stolpern", raten die ERGO Experten. "Wichtig ist auch, dass der Stoff schwer entflammbar ist – vor allem wenn es auf eine Party geht, bei der Kerzen in Kürbissen herumstehen könnten." Freilich braucht ein Vampir einen schwarzen Umhang – die Eltern sollten an den finsteren Kostümen der Kleinsten allerdings Reflektoren anbringen, beispielsweise in Form von Klebestreifen, oder Taschenlampen und Leuchtstäbe mitgeben, damit die Kinder im Straßenverkehr gut gesehen werden. Bei Hüten und Masken ist darauf zu achten, dass sie die Sicht nicht einschränken. Doch auch bei aller Vorsicht lassen sich Unfälle nicht immer vermeiden. Mit einer Kinderinvaliditätsversicherung können zumindest die Unfallfolgekosten finanziell abgesichert werden, falls es nach einem Unfall zu dauerhaften Schäden kommen sollte.

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29. August 2011 - Geistig fit bis ins hohe Alter

Geistig fit bis ins hohe Alter
Wie regelmäßiger Denksport hilft, Unfälle zu vermeiden

Geistig fit im Alter Unser Gehirn verändert sich im Laufe des Lebens stetig. Bei den meisten Menschen machen sich irgendwann Alterungsprozesse bemerkbar: Gedächtnislücken nehmen zu, die Konzentration lässt nach; es wird immer schwieriger, mehrere Tätigkeiten gleichzeitig auszuführen. Doch gerade ältere Menschen sind auf ihre geistige Fitness angewiesen, um Unfälle zu vermeiden. Geht diese verloren, drohen im Alltag viele Gefahren. Zum Glück kann man eine Menge tun, um die Leistungsstärke des Gehirns zu trainieren. Unfall-Experte Rudolf Kayser von ERGO erklärt, wie man bis ins hohe Alter geistig fit bleibt.

Unser Alltag ist eine Herausforderung. Überall gibt es Risiken, auf die wir schnell reagieren müssen. Mit steigendem Alter nehmen die Gefahren noch zu: Schon eine umgeknickte Teppichkante oder ein herumliegender Gegenstand können für Senioren zu einer folgenschweren Stolperfalle werden. Im Straßenverkehr kommen Tempo und Reizüberflutung hinzu. "Viele ältere Menschen vergessen oder übersehen Gefahrenquellen. Es fällt ihnen allgemein schwerer, riskante Situationen richtig einzuschätzen", erklärt Rudolf Kayser, Unfall-Experte bei ERGO. "Doch damit muss sich niemand abfinden. Aktuelle Studien belegen, dass sich das Gehirn trainieren lässt wie ein Muskel. Regelmäßiger Denksport trägt nachhaltig dazu bei, die geistige Leistungsfähigkeit im Alter zu erhalten."

Rätsel helfen, die grauen Zellen zu trainieren
Viele Übungen können Senioren ohne großen Aufwand erledigen. "Wichtig ist, ständig am Ball zu bleiben", sagt Rudolf Kayser. "Man sollte sich zweimal täglich etwa zehn Minuten Zeit nehmen, am besten am Vormittag und am Nachmittag." Die Rätsel in Tageszeitungen oder Zeitschriften eignen sich dabei gut als Hirnübungen: Ein Sudoku-Rätsel zum Beispiel trainiert gleichzeitig Aufmerksamkeit und logisches sowie strategisches Denken. Für Computer-Affine bietet sich Denksport im Internet an. Der Vorteil: Die Programme zeigen sofort an, ob die Übung richtig gelöst wurde. Zudem können Nutzer die Schwierigkeit an ihre Fähigkeiten anpassen. Einige Empfehlungen zu interaktivem Hirntraining im Netz gibt es auf der Seite www.udv.de/denksport. Das Denkvermögen lässt sich allerdings auch im Alltag schulen – und das ganz nebenbei: Gut ist, in einem Zeitungsartikel bestimmte Buchstaben anzustreichen, zum Beispiel alle E und A. Um die Herausforderung zu erhöhen, kann die Zeitung dabei auf den Kopf gedreht werden. "Damit trainiert man die visuelle Aufmerksamkeit und die Fähigkeit, Ablenkungen auszublenden", erklärt Rudolf Kayser.

Auch Lieder und Gedichte fördern das Gedächtnis
Sogar im Supermarkt ist Gehirnjogging möglich, weiß der ERGO Experte: "Etwa indem man sich die Einkaufsliste einprägt. Erst kurz vor der Kasse kontrolliert man dann, ob alles im Einkaufswagen liegt." Wer gern spazieren geht, kann dabei im Kopf Worte buchstabieren oder zum Beispiel in Dreierschritten zählen. Sinnvoll ist auch, Wartezeiten zu nutzen. "Man kann etwa versuchen, sich alle Gegenstände in einem Wartezimmer zu merken sowie die Sitzposition der anderen Menschen im Raum", erklärt der Experte. "Dann kann man die Personen mit passenden Namen benennen und sich die Bezeichnungen einprägen." Auch das Auswendiglernen kurzer Gedichte und das Singen von Liedern, die man von früher kennt, trainieren das Gedächtnis. Weitere Übungen sind in der Broschüre "Denksport hilft Unfälle zu vermeiden" zu finden, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) herausgegeben hat. "Doch auch Abwechslung ist wichtig: Denn je nach Art der Aufgabe werden unterschiedliche Hirnregionen trainiert", sagt Rudolf Kayser. "Außerdem sollte man sich anfangs nicht überfordern. Das Gehirn muss sich erst an die Herausforderungen gewöhnen. Mit der Zeit aber wird man deutliche Fortschritte feststellen." Wer sein Gehirn auf diese Weise fit hält, verringert im Übrigen nicht nur sein eigenes Unfallrisiko. Denn auch im ganz normalen Alltag macht sich eine gesteigerte geistige Fitness auf jeden Fall bezahlt.

Quelle: ERGO
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25. Juli 2011 - Vorsicht: spielende Kinder!

Vorsicht: spielende Kinder!
Heranwachsende sollten gegen Unfallfolgen abgesichert sein

Unfallgefahr bei Kindern Die Sorge um ihr Kind begleitet die meisten Eltern durch den Alltag. Denn für die Kleinen ist die Welt voller Gefahren: Nicht nur auf der Straße, auch im Haushalt oder auf dem Spielplatz können Unfälle passieren. Was viele nicht wissen: Gesetzlich ist nur eine Grundversorgung vorgesehen. Versichert sind die Kinder nur auf dem Weg zur Schule oder in den Kindergarten, während der Zeit dort und auf dem direkten Nachhauseweg. Deswegen darf eine private Kinderinvaliditätspolice in keinem Fall fehlen. Die macht das Kind zwar nicht wieder gesund und nimmt die Sorgen, sie hilft aber dabei, die finanziellen Folgen von langfristigen Schäden aufzufangen. Was Eltern beachten müssen, weiß Unfall-Experte Rudolf Kayser von ERGO.

Mögliche Unfallursachen lauern an jeder Ecke – ganz egal, wie alt das Kind ist: Schon Säuglinge können vom Wickeltisch stürzen. Wenn die Kleinen dann anfangen zu krabbeln, nehmen die Risiken drastisch zu. Denn Neugier und Spieltrieb können sie in alle erdenklichen Fallen locken. Egal ob das Kind Putzmittel verschluckt, vom Klettergerüst fällt oder in einen Verkehrsunfall gerät – die Eltern können bei aller Fürsorge nicht immer rechtzeitig zur Stelle sein. "Kinder wollen die Welt erkunden und sich ausprobieren. Ausgelassenes Toben und Herumalbern gehören zum Aufwachsen dazu", erklärt ERGO Experte Rudolf Kayser. "Unfälle kann man dabei nicht vermeiden. Doch man kann vorsorgen." Deswegen empfiehlt der Fachmann eine Invaliditätspolice für die Kinder – am besten vom ersten Lebenstag an.

Ohne Vorsorge steht die Existenz der Familie auf dem Spiel
Die Zahlen zeigen deutlich, wie ernst die Risiken sind: Jedes Jahr passieren in Deutschland rund 1,8 Millionen Unfälle mit Kindern, 80 Prozent davon in der Freizeit. Und 500.000 so schwer, dass ärztliche Behandlung notwendig ist. "Viele Eltern gehen davon aus, dass die gesetzliche Unfallversicherung ausreicht. Doch gerade beim Spielen auf der Straße vor dem Haus, beim Besuch der Großeltern oder in den Ferien fehlt dieser Schutz", gibt der Experte zu bedenken. "Das bedeutet, dass die Kinder bei acht von zehn Unfällen staatlich nicht geschützt sind." Passiert dann tatsächlich einmal etwas Schlimmes, müssen die Eltern die Folgekosten selbst tragen; und das kann mitunter teuer werden: Womöglich werden kostspielige Umbauten, ein größeres Auto oder bestimmte Hilfsmittel nötig, etwa eine Gehhilfe oder ein Rollstuhl. Die ganze Familie ist dann von heute auf morgen in einer neuen Lebenssituation und auf Hilfe angewiesen. Oder ein Elternteil muss seinen Beruf aufgeben, um das Kind Tag und Nacht zu betreuen. "Ohne die richtige private Vorsorge kann das schnell an die Existenz der Familie gehen", weiß Rudolf Kayser. "Schließlich kann das Kind im schlimmsten Fall sein Leben lang auf die Unterstützung der Eltern angewiesen sein."

Je schwerer die Behinderung, desto höher die Kosten
Die Kinderinvaliditätsversicherung springt ein, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit des Kindes dauerhaft durch eine Krankheit oder einen Unfall beeinträchtigt ist. Eine lebenslange Monatsrente aus der Kinderinvaliditätsversicherung wird gezahlt, wenn eine Behinderung von 50 Prozent durch das Versorgungsamt festgestellt wird. Sobald ein Kind die Leistungen in Anspruch nehmen muss, sind keine weiteren Versicherungsbeiträge mehr zu zahlen. Es erhält dann entweder eine Einmalzahlung oder eine monatliche Rente für die Dauer der Behinderung. "Die Kapitalabfindung ist sinnvoll, da sie das nötige Geld für die anfänglich anfallenden Umbauten oder Anschaffungen bereitstellt", erklärt Rudolf Kayser. "Mit der monatlichen Rente wird für die Zukunft gesorgt. Hier sollte die Versicherungssumme allerdings nicht zu niedrig angesetzt werden, damit das Kind auch später als Erwachsener eine sichere Einkommensquelle hat, wenn es nicht wie gewünscht selbst für den Unterhalt sorgen kann."

Quelle: ERGO
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27. April 2011 - Krankenversicherung: Ein absolutes Muss sofort nach der Geburt

Ein Grund zur Freude: Kindersegen
Krankenversicherung – ein absolutes Muss sofort nach der Geburt

Wenn ein Baby geboren wird, möchten sich die Eltern ihm am liebsten ungestört widmen. "Doch bei aller Freude darf keinesfalls vergessen werden, das Kind umgehend bei einer Krankenversicherung anzumelden", raten die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung. Sind beide Eltern gesetzlich krankenversichert, kann das Kind dort kostenlos mitversichert werden. Sofern die Eltern privat versichert sind, bekommt der Nachwuchs eine eigene Police. "Die private Krankenversicherung der Eltern nimmt das Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt auf – in aller Regel ohne Gesundheitsprüfung", erklären die DKV Experten. Sollte ein Elternteil privat und der andere gesetzlich versichert sein, entscheidet das Gesetz: Normalerweise wird das Kind dem Partner mit dem höheren Einkommen zugeordnet. Das bedeutet: Wenn der besser Verdienende Mitglied einer Privatkasse ist, kann das Kind in der Regel nicht gesetzlich versichert werden. "Dagegen steht die Private auch Kindern gesetzlich versicherter Eltern offen", wissen die DKV Experten und erklären: "Denn auch mit einer privaten Zusatzversicherung ist es möglich, dem Kind schon für relativ geringe Beiträge die Vorteile eines Privatpatienten zu verschaffen."

Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung
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27. April 2011 - Lebensversicherung: Damit der Nachwuchs gut versorgt ins Leben startet

Ein Grund zur Freude: Kindersegen 
Lebensversicherung – damit der Nachwuchs gut versorgt ins Leben startet

Verantwortung übernehmen heißt auch vorsorgen. Mit der Geburt des ersten Kindes bekommt die finanzielle Sicherung der Zukunft eine ganz neue Bedeutung. "Spätestens jetzt wird eine Risikolebensversicherung unverzichtbar", betonen die Experten der ERGO Versicherungsgruppe. Wer bereits einen solchen Vertrag hat, sollte unbedingt den Todesfallschutz erhöhen. Oft kann die Summe nach der Geburt eines Kindes ohne erneute Gesundheitsprüfung angepasst werden. Später ist es meist problemlos möglich, die Risikolebensversicherung in eine kapitalbildende Lebensversicherung umzuwandeln. "Der Vorteil ist, dass man dann nicht nur im Todesfall Geld bekommt", sagen die Experten der ERGO Lebensversicherung. "Die Versicherungssumme wird ansonsten am Ende der Laufzeit ausgezahlt." Und auch die Ausbildung der Kinder kann teuer werden – ein Studium kostet viele Tausend Euro. "Mit einer Ausbildungsversicherung kann man sicherstellen, dass dem Kind später alle Wege offenstehen", so die ERGO Experten. "Sie funktioniert im Grunde wie eine kapitalbildende Lebensversicherung, die zu Gunsten des Kindes abgeschlossen wird." Besonderheit: Die Ausbildungsversicherung wird immer zu einem bei Abschluss fest vereinbarten Termin ausbezahlt, beispielsweise zum 18. oder 21. Geburtstag des Kindes. Dies gilt auch, wenn der Versicherte vorher sterben sollte – in diesem Fall läuft der Vertrag dann ohne weitere Beiträge bis zum Auszahlungstermin weiter. Ratsam ist jedoch, sich schnell darum zu kümmern. Denn je früher man zu sparen beginnt, desto höher werden am Ende die Erträge sein.

Quelle: ERGO
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27. April 2011 - Kinderunfallversicherung: Sicherer Schutz gegen die Risiken des Alltags

Ein Grund zur Freude: Kindersegen
Kinderunfallversicherung – sicherer Schutz gegen die Risiken des Alltags

Ein Sturz vom Klettergerüst, ein unbedachter Schritt auf die Straße – Kinder sind naturgemäß vielen Risiken ausgesetzt. "Deswegen zählt die Unfallversicherung für Kinder jeden Alters zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt", wissen die Unfallexperten von ERGO. Doch staatlich geschützt sind die Kleinen nur in Kindergarten und Schule – oder auf dem Weg dorthin. Unfälle in der Freizeit müssen dagegen privat abgesichert werden. Wenn eine Verletzung körperliche oder geistige Behinderungen hinterlässt, können erhebliche Kosten anfallen: Womöglich muss das Haus umgebaut werden, oder ein Elternteil muss sich um die Pflege kümmern und kann nicht mehr arbeiten. "Ohne Vorsorge kann es schnell an die finanzielle Existenz der Familie gehen", sagen die ERGO Experten. Eine entsprechende Kinderunfallversicherung sichert dem Kind im Schadensfall eine Kapitalsumme oder eine monatliche Rente zu, von der die Aufwendungen gedeckt werden können: "Noch umfassenderen Schutz bietet eine Kinderinvaliditätsversicherung, weil diese auch dann greift, wenn Krankheiten eine dauerhafte Beeinträchtigung verursachen."

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14. März 2011 - Alles im Griff mit den Kleinen – bis etwas passiert! (Babysitten)

Alles im Griff mit den Kleinen – bis etwas passiert!
Wie sich Babysitter und Eltern für den Ernstfall rüsten können

Babysitten Wer Kinder hat, kennt das Problem: Ein wichtiger Termin steht ins Haus, doch der lang gebuchte Babysitter sagt in letzter Minute ab. Die letzte Chance und Retter in der Not für Eltern unter Zeitdruck sind dann oft Nachbarn, Freunde oder Verwandte, die freundlicherweise spontan einspringen. Was aber, wenn in Abwesenheit der Eltern etwas schief geht – und wer trägt die Verantwortung, wenn dabei auch noch eins der Kinder zu Schaden kommt? Was verzweifelte Eltern und hilfsbereite Babysitter unbedingt beachten sollten, wissen die Versicherungsexperten von ERGO.

Beim Füttern die teure Vase vom Tisch gefegt, den edlen Perserteppich mit Spinat bekleckert – wer sich im fremden Haus nicht auskennt und geringe Erfahrung im Kinderhüten mitbringt, dem passiert in der Hektik schnell einmal ein Malheur. "Jeder der Kinder betreut, sollte im eigenen Interesse daher vorher prüfen, ob seine private Haftpflichtversicherung in solchen Fällen einspringt", erklären die ERGO Experten. "Denn haben sich die Eltern vorab genügend Zeit genommen, den Babysitter einzuweisen, trägt dieser auch das Risiko, wenn etwas passiert."

Kind im Bett – Babysitter in Gips?
Lässt sich ein materieller Schaden oft noch verschmerzen, gerät der Freundschaftsdienst hin-gegen schnell zum Fiasko für alle Beteiligten, wenn am Ende der Babysitter selbst oder gar das Kind zu Schaden kommen. Deshalb warnen die Experten: "Eltern sollten grundsätzlich daran denken, jede bezahlte Tätigkeit bei der gesetzlichen Unfallversicherung anzumelden – selbst wenn man der Nachbarstochter nur ein paar Euro gibt, damit sie netterweise einspringt." Rutscht die Betreuungsperson nämlich bei ihrer Tätigkeit auf einem herumliegenden Spielzeugauto aus und bricht sich das Handgelenk, ist man rechtlich in der Position des "Arbeitgebers" – und damit in der Haftung. "Wer sich also auf einen entspannten Abend zu zweit freut, sollte dies mit dem ruhigen Gefühl tun können, selbst im Fall eines Unfalls gut abgesichert zu sein", so die ERGO Experten.

Wenn dem Kind etwas passiert
Das Schlimmste, was einem Babysitter passieren kann, ist, dass das Kind während der Abwesenheit der Eltern verunglückt. Dabei ist die Betreuungsperson rechtlich auf der sicheren Seite, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen ist. Da sich ein solcher Unfall normalerweise jedoch im privaten Umfeld ereignet, besteht für das verunglückte Kind kein gesetzlicher Unfallschutz, warnen die Experten von ERGO. "Sollte die Verletzung einen langwierigen Genesungsprozess oder gar bleibende Folgen nach sich ziehen, müssen die Eltern nicht nur allein mit den emotionalen Folgen fertig werden. Im schlimmsten Fall kommen auf die Familie auch erhebliche Kosten, etwa für die Betreuung des Kindes, behindertengerechte Anschaffungen oder gar Umbauten, zu." Eine entsprechende Kinderinvaliditätsversicherung lindert in diesem Fall mit einer Einmalzahlung oder einer monatlichen Rente zumindest die wirtschaftlichen Sorgen – und fördert damit auch einen Genesungsprozess ohne Zeit- und Kostendruck.

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9. März 2011 - Osterfeuer? Aber sicher!

Ostern – ein Fest mit Tücken
Osterfeuer? Aber sicher!

Ostern – und damit der Anlass für die beliebten Osterfeuer – steht vor der Tür. Doch der stimmungsvolle Brauch birgt auch manche Gefahr: Woran viele nicht denken, wenn etwa Sportvereine oder Jugendverbände zum romantischen Osterfeuer einladen: "Gilt der Vereinszweck nicht ausdrücklich der Brauchtumspflege, empfehlen wir, Rücksprache mit dem Versicherer zu halten. Wenn nämlich die Vereinshaftpflicht Schäden im Rahmen eines Osterfeuers nicht abdeckt, sollte man sich mit einer separaten Veranstalterhaftpflichtversicherung schützen", raten die Schadenexperten der ERGO. Denn kommen Besucher durch Funkenflug oder die Unvorsichtigkeit des Veranstalters zu Schaden, kann es sogar sein, dass der Vorstand des veranstaltenden Vereins mit seinem Privatvermögen haftet. Zudem muss vorab unbedingt eine Genehmigung durch die örtlichen Behörden erfolgen, was auch für Privatleute gilt. Diese sollten dringend einige zusätzliche Vorkehrungen treffen, um ihr Osterfeuer sorgenfrei genießen zu können: Neben der offiziellen Genehmigung sollte unbedingt das Einverständnis der Nachbarn eingeholt werden – sie könnten sich durch das Feuer oder den Qualm gefährdet oder belästigt fühlen. "Das wichtigste Kriterium ist daher die richtige Platzierung der Feuerstelle: Unbedingt ist auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu allem Brennbaren zu achten", so die ERGO Schadenexperten. Dazu zählen nicht nur Häuser, Garagen, Carports oder Gartenlauben, sondern auch Sträucher, Bäume oder Büsche. Für den Fall, dass trotz aller Vorsicht etwas in Brand gerät, sollten unbedingt mehrere Eimer Wasser bereitstehen – sowie ein einsatzbereites Telefon zur Hand sein, um schnellstmöglich die Feuerwehr benachrichtigen zu können.

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9. März 2011 - Ostereier & Co.

Ostern – ein Fest mit Tücken
Ostereier & Co.

Seit Jahrhunderten gehören bunt gefärbte Eier traditionell ins Osternest. Wer sie mit gutem Gewissen genießen möchte, sollte vor allem eines: Maß halten, wie die Gesundheitsexperten der DKV empfehlen. "In Eiern sind viele gesunde Nährstoffe wie hochwertiges Eiweiß, Vitamin E, Lecithin, und wichtige Mineralstoffe wie Kalzium, Eisen oder Phosphor enthalten – deshalb gehören sie durchaus zu einer ausgewogenen Ernährung." In Verruf geraten ist das Ei jedoch wegen seines hohen Cholesteringehalts – und viele fürchten daher, der reichliche Genuss an Ostern könne ihrer Gesundheit schaden. "Richtig ist, dass eine dauerhaft zu hohe Cholesterinzufuhr zu einem überhöhten Cholesterinspiegel im Blut führen kann", so die Gesundheitsexperten der DKV. "Dies wiederum erhöht das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen." Wer aber nicht mehr als zwei bis drei Eier pro Woche zu sich nimmt, braucht in der Regel keine negativen Folgen zu fürchten. "Und wer sich das gesamte Jahr über gesund ernährt, darf Ostern durchaus einmal das ein oder andere Ei zusätzlich essen", beruhigen die Gesundheitsexperten der DKV.

Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung
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9. März 2011 - Wenn mehr als ein Ei zu Bruch geht

Ostern – ein Fest mit Tücken
Wenn mehr als ein Ei zu Bruch geht

Wer bereits im Vorfeld des Osterfestes zu viele Leckereien gegessen hat, erhält bei der ausgelassenen Ostereiersuche die Gelegenheit, ein paar Kalorien zu verbrennen. Und gerade für Kinder gilt: Je fröhlicher die Gesellschaft, desto mehr Bewegung und Spaß. Viele Eltern ohne eigenen Garten freuen sich daher sehr, wenn der eigene Nachwuchs zu einer gemeinschaftlichen Ostereiersuche eingeladen wird. Doch sollten die Organisatoren vorsorglich nicht nur für gute Verstecke und volle Nester sorgen: "Wer andere Kinder zu sich einlädt, übernimmt für diese in der Regel auch die Verantwortung", warnen die ERGO Experten. Sollte sich ein fremdes Kind verletzten oder einen Schaden verursachen, können die hilfsbereiten Eltern dafür durchaus zur Rechenschaft gezogen werden – zumindest dann, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen sind. Wenn etwas passiert, obwohl sie alles richtig gemacht haben, können stattdessen auch die abwesenden Eltern des kleinen Wildfangs in die Pflicht genommen werden. Deshalb raten die ERGO Experten allen Eltern, immer klare Absprachen zur Aufsichtspflicht zu treffen. Zudem sollten sich beide Seiten mit einer privaten Haftpflichtversicherung vor den möglichen finanziellen Folgen schützen.

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12. Januar 2011 - Globetrotter im Glühwein (Energiespartipps)

ERGO Energiespartipps: Essen und Trinken
Globetrotter im Glühwein

Erdbeeren im Winter, Rotwein aus Übersee und saftige Tomaten das ganze Jahr - exotische Vielfalt in den Supermarktregalen ist für die meisten Verbraucher heute selbstverständlich. Dafür sind viele Produkte auf ihrem Weg in die Frischetheke weiter gereist als so mancher Normalbürger in seinem ganzen Leben. Und oft sind besonders "weit gereiste" Produkte sogar billiger als einheimische Erzeugnisse. "Für unser modernes Schlaraffenland zahlen wir allerdings einen hohen Preis", mahnen die Experten von ERGO. Woran viele Konsumenten beim wöchentlichen Schlemmer-Großeinkauf nämlich nicht denken: Damit die sonnengereifte Orange pünktlich zur kalten Jahreszeit im heißen Glühwein schwimmen kann, hat sie in der Regel mehrere Tausend Kilometer zu Land, zu Wasser und manchmal sogar in der Luft zurückgelegt. Die CO2-Emissionen, die durchschnittlich auf einer solchen Reise von einer einzigen Zitrusfrucht erzeugt werden, liegen schnell im Bereich von mehreren hundert Gramm und machen sie damit zum wahren Klimakiller. "Achten Sie deshalb am Besten schon beim nächsten Einkauf einmal darauf, woher die Produkte in Ihrem Warenkorb kommen und greifen Sie lieber hin und wieder auch bei gleichwertiger einheimischer Ware zu", raten die Experten von ERGO. 

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12. Januar 2011 - Schlemmen im Zeichen der Jahreszeiten (Energiespartipps)

ERGO Energiespartipps: Essen und Trinken
Schlemmen im Zeichen der Jahreszeiten

Dass nahezu unabhängig von Jahreszeiten, Witterung und Klima alle nur erdenklichen Nahrungsmittel quasi um die Ecke vorrätig sind, ist mittlerweile deutscher Shopping-Standard. "Anders als noch vor wenigen Jahrzehnten können sich viele Verbraucher heute gar nicht mehr vorstellen, monatelang auf bestimmte Produkte zu verzichten", bedauern die ERGO-Experten. Dabei ließe sich der tägliche Speiseplan auch ohne weit gereiste, saisonabhängige Produkte oder exotische Südfrüchte abwechslungsreich und schmackhaft gestalten, so die Experten: "In heimischen Regionen werden schließlich auch Salate, Bärlauch oder Rhabarber im Frühjahr oder Rettich, Spargel, Radieschen und Erdbeeren im Sommer angebaut. Und auch Kürbis oder sogar ,Exoten' wie Auberginen oder Zucchini im Herbst schmecken gerade frisch vom Feld und ohne lange Transportwege besonders gut. Von knapper Auswahl kann also auch bei regionalen Produkten nicht die Rede sein." Nicht nur der Umwelt zuliebe spricht viel für einen natürlich und saisonal gedeckten Tisch: "Obst und Gemüse, das in der richtigen Jahreszeit unter freiem Himmel und nicht im Gewächshaus angebaut wurde, schmeckt oftmals nicht nur besser, sondern hat in der Regel bis zur Reife auch wesentlich weniger Energie - etwa für künstliches Sonnenlicht, Heizung oder Bewässerung - verbraucht", bestätigen die Experten von ERGO.

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12. Januar 2011 - Frostige Zeiten im Kühlschrank (Energiespartipps)

ERGO Energiespartipps: Essen und Trinken
Frostige Zeiten im Kühlschrank

Es ist fast schon ein ungeschriebenes Gesetz: Was lange halten soll, muss in den Kühlschrank! "Einmal davon abgesehen, dass sich viele Südfrüchte, wie etwa Bananen, bei knackig-kalten Temperaturen alles andere als wohl fühlen, ist die Strom fressende Kühlung von Lebensmitteln auch bei Weitem nicht immer die beste Möglichkeit des Konservierens", wissen die Experten von ERGO. Das einzige Problem: Viele Verbraucher wissen heute so gut wie nichts mehr über die bewährten Frischhalte-Tricks aus Großmutters Zeiten wie Marinieren, Pökeln, Einkochen oder Trocknen - und können diese folglich auch nicht anwenden. Schade, meinen die Experten, denn so geraten nicht nur lang gepflegte Traditionen und äußerst schmackhafte Rezepturen allmählich in Vergessenheit. Auch die Natur leidet unter dem oftmals überflüssigen Energieverbrauch, wenn wieder einmal ein Körbchen Pilze oder eine Rispe Tomaten im Eisschrank den ,kalten Tod' sterben.

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