Familie & Kinder

Familie & Kinder - Archiv 2010

Unsere Verbraucherthemen zu „Familie & Kinder“ aus dem Jahr 2010.

Hinweis: Ältere Beiträge können von der aktuellen Rechtslage abweichen.

20. Dezember 2010 - Vorsicht, Bello beißt… Und dann?

Vorsicht, Bello beißt… Und dann?
Haftpflichtversicherung für Hundehalter

HundehalterhaftpflichtHaustiere gehören für viele Menschen zum Leben einfach dazu. So gab es in Deutschland 2009 allein über fünf Millionen Hunde, oder anders ausgedrückt: In jedem vierten deutschen Haushalt lebt ein vierbeiniger Freund. Herrchen und Frauchen sind dabei allerdings nicht nur für Pflege und Ernährung verantwortlich: Macht Struppi etwas kaputt, steht der Besitzer für die Kosten gerade. Was viele Hundefreunde dabei vergessen: Während Kaninchen, Katzen oder Kanarienvögel als zahme Kleintiere meist noch unter den Schutz der normalen Privathaftpflichtversicherung fallen, müssen Hunde in der Regel extra versichert werden. Was Hundehalter deshalb unbedingt bedenken sollten, weiß Haftpflicht-Expertin Tanja Cronenberg von ERGO.

„In Deutschland ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, wer für Personen- und Sachschäden haften muss, die von einem Haustier verursacht werden: Den Schaden trägt der Halter des tierischen Übeltäters“, bestätigt ERGO-Expertin Tanja Cronenberg.

Bello der Bruchpilot
Beim Herumtollen und Spielen ist ein Hunde-Malheur in der Tat schnell passiert: Zerkratzte Böden oder umgestoßene Vasen gehören dabei noch zu den kleineren Übeln, verglichen mit den Folgen eines rasanten Sprints über die vierspurige Ringstraße, der mit größeren Blech- oder gar Personenschäden enden kann. „Genau in diesen, leider gar nicht so seltenen Fällen, können sich Frauchen und Herrchen auf eine spezielle Tierhalter-Haftpflichtversicherung verlassen“, meint Versicherungsexpertin Tanja Cronenberg. Diese übernimmt nicht nur mögliche Schadensersatzansprüche, wenn fremdes Eigentum beschädigt oder gar Personen verletzt werden – übrigens auch im Hotel oder bei längeren Auslandsaufenthalten. Geprüft wird in diesen Fällen dann auch, inwieweit Ansprüche gegen den Hundehalter überhaupt gerechtfertigt sind.

Wenn zwei (Hunde) sich streiten
So brav und artig der eigene Vierbeiner auch sein mag: Gerade Rüden wollen keineswegs immer „nur spielen“, wenn sie beim Gassigehen andere Hunde in ihrem Revier antreffen. Kommt es dann zum Kampf zwischen Bello und Hasso, fliegen unter Umständen nicht nur die Fetzen: „Muss Ihr vierbeiniger Freund nach einer Rangelei zum Tierarzt, lässt Sie Ihre Tierhalter-Haftpflichtversicherung auch dann nicht im Stich. Denn kann der gegnerische Hundehalter einmal nicht ermittelt werden oder ist das gegnerische Herrchen finanziell nicht in der Lage, für den entstandenen Schaden aufzukommen, übernimmt die Versicherung zumindest einen Teil Ihrer Kosten“, so die ERGO-Expertin. Kommt es zum Schlimmsten und muss der treue Gefährte nach einer tierischen Auseinandersetzung mit einem anderen Hund eingeschläfert werden, zahlt die Hundehalter-Haftpflicht übrigens auch dafür – und beteiligt sich sogar an den Kosten für eine angemessene Bestattung.

Quelle: ERGO
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13. Dezember 2010 - Durchstarten ins Berufsleben: Ausbildungsversicherung

Durchstarten ins Berufsleben: Ausbildungsversicherung
Frühzeitig die Ausbildung der Kinder sichern

AusbildungsversicherungEine gute Ausbildung – das wünschen sich wohl alle Eltern für Ihre Kinder. Doch Bildung gibt es auch hierzulande nicht umsonst. Damit dem Nachwuchs finanzielle Hürden nicht die Aussicht auf eine erfolgreiche Karriere verbauen, gilt es daher, schon frühzeitig das nötige Startkapital für die berufliche Zukunft der Kinder aufzubauen. Wie viel man dafür einplanen sollte und wie die erforderlichen, mitunter stolzen Summen auch mit einem kleineren Einkommen aufgebracht werden können, erklärt Tatjana Höchstödter, Expertin der ERGO Lebensversicherung.

Dass eine hervorragende Ausbildung einen entsprechenden finanziellen Einsatz bedeutet, ist auch bei uns Realität – ganz egal, ob es dabei um ein Hochschulstudium, eine Fachausbildung oder den Erwerb eines Meisterbriefs geht. Doch was tun, wenn das Familienbudget zu knapp ist, um zukünftig teure Studiengebühren, den vorgeschriebenen Auslandsaufenthalt oder die Aufwendungen bis zur Meisterreife davon zu bestreiten?

Lernen oder arbeiten
Lernwillige haben häufig begrenzte Möglichkeiten, ihr Vorhaben finanziell aus eigener Kraft in die Tat umzusetzen. So lässt der Studienplan der meisten Hochschulen zwar genug Spielraum, um als Student/in hier und da noch etwas dazu zu verdienen. Aber die wenigsten Nebenjobs decken den vollen finanziellen Bedarf: Schließlich müssen neben den Studiengebühren in der Regel auch die Ausgaben für Miete, Bücher, Kleidung usw. finanziert werden. Auszubildende haben dagegen neben ihrem Vollzeit-Job meist keine Zeit mehr für einen Hinzuverdienst – insbesondere, wenn dann auch noch Prüfungen anstehen.

Von vornherein abgesichert
„Mit einer Ausbildungsversicherung können Eltern ihren Kindern schon frühzeitig den Weg in eine gut ausgebildete Zukunft ebnen“, schlägt Vorsorge-Expertin Tatjana Höchstödter vor. „Es handelt sich dabei um eine Sonderform der Lebensversicherung, die zu einem festgelegten Zeitpunkt – beispielsweise zum 18. Geburtstag des Nachwuchses – ausgezahlt wird. Das Besondere dabei: „Sollten die Eltern oder andere versicherte Beitragszahler vorher versterben, übernehmen Versicherungsunternehmen wie ERGO die noch verbleibenden Raten bis zum fest vereinbarten Auszahlungstermin. Der Start des jungen Menschen ins Berufsleben ist also in jedem Fall – komme, was wolle – finanziell gesichert“, erläutert die ERGO-Expertin. Ein Beispiel: Investiert ein heute 30-jähriger, frisch gebackener Familienvater das monatliche Kindergeld in Höhe von 160 Euro in eine Ausbildungsversicherung, kann sich der Nachwuchs 18 Jahre später über ein angespartes Vermögen von ca. 45.000 Euro freuen –genau den Betrag, den ein durchschnittliches Hochschulstudium heute kostet. Übrigens: Da die Ausbildung oft nicht sofort mit Erreichen der Volljährigkeit beginnt, kann die Summe noch bis zu fünf Jahre ohne weitere Beiträge „geparkt“ werden – und dabei weitere Zinsen bringen.

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15. November 2010 - Wenn Vater Staat zum Stiefvater wird (Risikolebensversicherung)

Wenn Vater Staat zum Stiefvater wird:
Risikolebensversicherung – Aus Sorge um die Familie

RisikolebensversicherungJährlich verunglücken fast 20.000 Deutsche tödlich, sei es im Straßenverkehr, bei der Arbeit oder in der Freizeit. Der plötzliche Verlust eines lieben Menschen trifft die Hinterbliebenen in der Regel nicht nur unvorbereitet und verursacht größten seelischen Schmerz – er führt in vielen Fällen auch zu einer handfesten finanziellen Notlage.
Warum der Abschluss einer Risikolebensversicherung daher gerade für junge Familien mit Kindern so wichtig ist, erklärt Tatjana Höchstödter, Expertin für private Altersvorsorge bei ERGO.

„Eine Risikolebensversicherung ist immer dann eine gute Wahl, wenn es darum geht, eine Familie günstig für den schlimmsten aller Fälle abzusichern – den Todesfall des Hauptverdieners“, rät die Expertin der ERGO Leben, Tatjana Höchstödter, und ergänzt: „Sie kommt zur Auszahlung, wenn der Versicherte stirbt.“ Die Kosten sind vergleichsweise gering, da nur die Leistung im Todesfall versichert, jedoch kein zusätzliches Geld angespart wird.

Ungenügende staatliche Leistungen
Verstirbt zum Beispiel das allein verdienende Familienmitglied plötzlich und unerwartet, fällt damit die einzige Einkommensquelle der Familie weg. Da die staatlichen Waisen- und Witwenrenten jedoch oft nur gering ausfallen, sind private Vorsorgemaßnahmen unerlässlich“, erläutert Tatjana Höchstödter. Nicht selten sind Alleinerziehende nach dem tragischen Verlust des Partners daher auf zusätzliche Leistungen des Sozialamtes angewiesen und geraten in finanzielle Bedrängnis – denn schließlich wollen Verbindlichkeiten wie Kleinkredite, Schulgeld oder die monatliche Rate für das Eigenheim auch weiterhin bedient werden.

Kurz- und langfristige Absicherung der Hinterbliebenen
Mit einer Risikolebensversicherung lässt sich die Gefahr, nach einem solchen Schicksalsschlag in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten, zumindest abfedern: Die Versicherungssumme überbrückt schnell den finanziellen Engpass der Familie – und schenkt den Betroffenen wertvolle Zeit, um die Einkommenssituation dauerhaft neu zu regeln. „Leider lässt sich das bisherige Leben meist nicht so einfach umorganisieren“, gibt die Expertin der ERGO Leben zu bedenken: „An einen raschen und reibungslosen Wiedereinstieg in den Beruf ist für viele Alleinerziehende in einer solchen Situation nicht zu denken, denn meist sind die Betroffenen schon seit Jahren „raus“ aus dem Job und auch die Frage einer adäquaten Kinderbetreuung ist nicht so schnell gelöst. Und falls doch, reicht das erzielte Gehalt oft nicht aus, um die entstandene Versorgungslücke zu schließen.“ Um die eigene Familie auch langfristig abzusichern, empfiehlt die ERGO-Expertin daher, beim Abschluss einer Risikolebensversicherung die vereinbarte Versicherungssumme sehr genau an die individuelle Einkommenssituation anzupassen. „Ein Mehrfaches des Jahreseinkommens des Familienversorgers ist hier schon notwendig.“ 

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8. November 2010 - Vorsicht: Laufanfänger unterwegs! (Kinderunfall)

Vorsicht: Laufanfänger unterwegs!
Unfallgefahren bei Kindern

KinderunfallJährlich verunglücken weit über 1,5 Mio. Kinder in Deutschland, und das zum Teil mit schweren Folgen. Die größten Gefahrenquellen liegen dabei nicht nur auf dem Schulweg, sondern auch in der Freizeit: Über 500.000 schwere Unfälle mit Kindern ereignen sich nämlich jedes Jahr zu Hause, beim Spielen oder beim Sport. Zum Weltkindertag am 20. November 2010 haben die Experten der ERGO deshalb viele nützliche Tipps für besorgte Eltern zusammengestellt, mit denen sich das Unfallrisiko der quirligen Sprößlinge deutlich reduzieren lässt.

„Ob anfangs auf allen Vieren, später auf den eigenen zwei (wackeligen) Beinen oder schließlich beim Fahrradfahren und Inlinern – Kinder haben einen natürlichen Bewegungsdrang, den Erwachsene gerne unterschätzen“, weiß Rudolf Kayser von ERGO. Da aber sowohl Motorik als auch Reaktionszeit und Gefahrenbewusstsein Jahre brauchen, um sich komplett zu entfalten, sollten vorausschauende Eltern so früh wie möglich damit beginnen, potentielle „Stolperfallen“ zu entschärfen.

Noch so klein und schon so mobil
„Gerade Neugeborene und Kleinkinder unter drei Jahren sollten am besten permanent unter Beobachtung durch einen Erwachsenen stehen“, mahnt ERGO-Experte Kayser, „denn auch, wenn die Kleinen sich eigentlich noch nicht selbstständig fortbewegen können, kann trotzdem jederzeit etwas passieren.“ In einem kurzen, unachtsamen Moment kann ein Säugling so schnell an die Kante des Wickeltischs rollen oder einen kleinen Gegenstand verschlucken. „Spätestens wenn der Nachwuchs in der Lage ist, krabbelnd seine Umwelt zu erkunden, sollten zudem alle übrigen ‚Fallstricke’ wie Treppenzugänge, Küchenschränke in denen Haushaltsreiniger aufbewahrt werden, Steckdosen oder offene Fenster ausreichend gesichert sein“, betont der ERGO-Experte und mahnt: „Denken Sie als Eltern deshalb auch unbedingt daran, dass Betten, Stühle oder Regale in Fensternähe die Kleinen regelrecht einladen, auf ‚Klettertour’ zu gehen!“

Messer, Schere, Feuer, Licht…
Diese Gegenstände haben aus gutem Grund nichts in ungeübten Kinderhänden verloren. „Doch sollten Eltern ihre Kinder deswegen auf keinen Fall in die sprichwörtliche ‚Watte’ packen“, so der Rat von Rudolf Kayser. „Besser ist es, die kleinen Menschen allmählich an den Umgang mit diesen Dingen heranzuführen und ihnen mögliche Gefahren begreiflich zu machen.“ Doch Vorsicht: Auch wenn ein Kind theoretisch weiß, dass Feuer nicht nur heiß, sondern auch ziemlich gefährlich ist: Der Drang, selbst auszuprobieren, wie warm „heiß“ denn nun tatsächlich ist, ist häufig leider größer als die Angst. „Achten sie deshalb gerade in der dunklen Jahreszeit darauf, ihren kleinen ‚Forscher’ nicht unbeaufsichtigt in der Nähe von brennenden Kerzen oder offenen Kaminen zurück zu lassen“, empfiehlt der ERGO-Experte – und auch der Weihnachtsbaum sollte in den ersten Lebensjahren sicherheitshalber ohne echten Kerzenschein auskommen.

100 % Sicherheit gibt es nicht
Zwar lassen sich viele Gefahren durch sorgfältige Planung und weise Voraussicht verringern, doch in manchen Situationen ist auch der beste Schutzengel machtlos. Passiert tatsächlich einmal etwas, kommen neben den schmerzhaften Folgen des Unfalls unter Umständen auch erhebliche, finanzielle Belastungen auf die Eltern kleiner Unglücksraben zu. Zwar übernimmt die Krankenversicherung in der Regel die nötigen Behandlungskosten, doch hat sich der Unfall in der Freizeit ereignet, besteht meist kein gesetzlicher Unfallschutz. Gerade bei einem langwierigen Genesungsprozess oder bei bleibenden Schäden kann eine private Kinderinvaliditäts- oder Unfallversicherung zumindest die finanziellen Sorgen auffangen.

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6. September 2010 - Unfall in der Schule

Unfall in der Schule
Was Eltern über Schulunfälle wissen sollten 

SchulunfallDass Kinder toben und sich dabei die eine oder andere Schramme holen, ist selbstverständlich – auch in der Schule. Glücklicherweise ist der Nachwuchs hier automatisch gesetzlich unfallversichert, und das sogar auf dem Schulweg. Worauf besorgte Eltern im Fall der Fälle dennoch unbedingt achten sollten, welche Leistungen die Gesetzliche Unfallversicherung tatsächlich übernimmt und warum dieser Schutz nicht immer ausreicht, haben die Experten der ERGO Versicherung zusammengefasst.

Ein ausgeschlagener Zahn oder ein gebrochener Arm – Eltern von Kindern und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter sind häufig Kummer gewöhnt. Doch so schlimm eine solche Verletzung auch im ersten Moment scheinen mag: Die anschließende Heilung verläuft meist reibungslos und der Unfall ist in der Regel bald wieder vergessen. Es sei denn, es kommt zu Komplikationen oder Folgeschäden, die sich erst wesentlich später zeigen.

Wenn ein Schulunfall passiert
„Passiert einem Schüler während der Schulstunden, während des Schulfests oder auf dem Weg zum Unterricht ein Unfall, so treten für die finanziellen Folgen die zuständigen Unfallkassen ein. Sie agieren unter dem Dach der gesetzlichen Unfallversicherung“, erklären die Unfall-Experten der ERGO Versicherung. Die Unfallkassen übernehmen sowohl die medizinischen Heilkosten, die bei einer zahnärztlichen oder ärztlichen Behandlung sowie bei Krankenhausaufenthalten entstehen, als auch die Kosten für notwendige Medikamente und Heilmittel. Und auch der Aufwand für schulische Unterstützung wie beispielsweise Nachhilfe, wenn das Kind länger verletzt ist und die Schule nicht besuchen kann, werden übernommen.

Übrigens: Ein Schulunfall sollte immer der Schulleitung gemeldet werden und auch der behandelnde Arzt gehört darüber in Kenntnis gesetzt, wo sich das Malheur ereignet hat. Andernfalls kann es nämlich passieren, dass dieser die Behandlungskosten den Eltern in Rechnung stellt, anstatt sie direkt mit der Gesetzlichen Unfallversicherung abzurechnen. „Die Schule ist außerdem dazu verpflichtet, bei jedem Unfall eine Art Protokoll für die Versicherung zu erstellen. Da es ohne eine solche Unfallmeldung ebenfalls zu Komplikationen bei der Kostenübernahme durch die Gesetzliche Unfallversicherung kommen kann, sollten sich die Eltern immer eine Kopie dieses Schreibens geben lassen“, raten die Experten – und das aus gutem Grund: Denn auch wenn sich Jahre später noch auftretende Beschwerden, wie etwa ein verfärbter Zahn, eindeutig auf den Schulunfall von einst zurückführen lassen, ist die betreffende Unfallversicherung unter Umständen zur Leistung verpflichtet. ´

Für den Fall der Fälle
Behält der verunglückte Schüler eine bleibende gesundheitliche Beeinträchtigung zurück, kann neben den Behandlungskosten auch Anspruch auf eine lebenslange Rente bestehen. Da die üblichen Deckungssummen der Gesetzlichen Unfallversicherung jedoch meist relativ gering sind, kann es hier im schlimmsten Fall zu schmerzhaften finanziellen Engpässen kommen. Um für ein solches Szenario optimal geschützt zu sein, empfehlen die ERGO-Experten deshalb den Abschluss einer privaten Unfallversicherung, die es auch speziell für Kinder gibt: „Ein weiterer Vorteil: Durch den privaten Unfallschutz sind zudem auch Unfälle beim Toben, beim Sport oder beim Abstecher zur Eisdiele abgedeckt“, so die Unfall-Experten der ERGO Versicherung, „und der verunglückte Nachwuchs hat selbst bei bleibender Invalidität eine gute Chance, viele seiner Träume und Ziele im Leben zu verwirklichen.“

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1. September 2010 - Drachensteigen – Vergnügen für Jedermann

Spaß in der Luft
Drachensteigen – Vergnügen für Jedermann

Wenn im Herbstwind die Blätter rauschen, zieht es Kinder (und so manchen Vater) zum Drachensteigen nach draußen. Doch gerade in dicht besiedelten Gegenden endet der erste „Ausflug“ schnell in einem Baum oder sogar in einer Hochspannungsleitung! Das kann fatale Folgen haben, denn die Drachenschnur kann zum Strom- oder sogar Blitzableiter werden. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte der Platz zum Drachensteigen so gewählt sein, dass sich keine Straßen und Flugplätze in der Nähe befinden. Und auch ein gehöriger Abstand zu elektrischen Freileitungen ist grundsätzlich ein Muss. Dabei gilt die Formel: „Der Abstand zur nächsten Freileitung muss mindestens doppelt oder dreifach so groß sein, wie die Schnur lang ist – bei einer Schnurlänge von 10 Metern sollte er also 20 oder gar 30 Meter betragen“, erklären die ERGO-Experten. Ebenso wichtig ist auch das Material des Drachen: Die Schnüre dürfen kein Metall enthalten – es kann Strom besonders leicht leiten. Grundsätzlich raten die Experten: „Falls der Drachen im akuten Notfall doch einmal eine Freileitung berührt, sofort die Leine loslassen!“ Außerdem sollte man auf keinen Fall eine Befreiungsaktion starten – hier droht Lebensgefahr!

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1. September 2010 - Modellflugzeuge – Der ferngesteuerte Spaß

Spaß in der Luft
Modellflugzeuge – Der ferngesteuerte Spaß

Viele kleine und große Jungs träumen davon, Pilot zu sein. Wer keinen Jumbo fliegt, kann seinen Traum auch „im Kleinen“ ausleben: Als Modellflugzeugführer. Modelle bis zu fünf Kilo Gewicht dürfen dabei fast überall und jederzeit gestartet werden. Ausnahme: In der Nähe von Flughäfen sind die kleinen Flieger tabu. Und: Wenn ein Modellflugzeug über einen Verbrennungsmotor verfügt und nahe eines Wohngebiets gestartet wird, braucht man laut §16 LuftVo eine Erlaubnis des Luftamtes des jeweiligen Regierungsbezirks. Auch wer den Traum vom Fliegen mit einer größeren Modell-Maschine ausleben will, braucht – wenn sie zwischen fünf und 25 Kilo schwer ist – eine Genehmigung des Luftamtes. Doch: „Hier sind die Bestimmungen sehr vielfältig und richten sich vor allem nach den örtlichen Begebenheiten“, wissen die Experten der ERGO. „Daher sollte man sich unbedingt vor dem Kauf genau über die Regelungen informieren.“ Mit Modellflugzeugen über 25 Kilo geraten Laien schnell in die Profi-Liga, denn diese Exemplare darf nur bedienen, wer eine Lizenz gemäß der Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) von einem Modellflieger-Verband hat. Zusätzlich benötigt das Flugmodell noch eine Verkehrszulassung durch das Luftfahrt-Bundesamt.

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1. September 2010 - Massenaufstieg von Luftballons

Spaß in der Luft
Massenaufstieg von Luftballons

Hochzeiten, Volksfeste, Kindergeburtstage – Luftballons sind beliebte Highlights. Doch Vorsicht: Gerade, wenn man viele Ballons gleichzeitig zum Himmel steigen lassen will, muss man einige Bestimmungen beachten. „Sobald es mehr als 500 Ballons sind, ist dafür laut §16a LuftVo eine Genehmigung bei der Deutschen Flugsicherung (www.dfs.de) notwendig“, wissen die ERGO-Experten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Ballons mit Luft oder Helium gefüllt sind. Ganz grundsätzlich gilt: Luftballons sollten nie in der Nähe von Flughäfen in den Himmel steigen. Und ein Tipp zur eigenen Sicherheit: „Bündeln Sie die Ballons nicht zu so genannten Ballontrauben, befüllen Sie diese nicht mit brennbarem Gas und befestigen Sie keine harten Gegenstände wie Holz, Metall, Wunderkerzen, Leuchtstäbe oder Knicklichter an die Ballons“, raten die ERGO-Experten.

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2. August 2010 - Völkerverständigung mit Familienanschluss (Au-pair)

Völkerverständigung mit Familienanschluss
Wenn ein Au-pair ins Haus kommt

Au-pairGerade junge Familien kennen das Problem: Eigentlich wären gerne beide Elternteile berufstätig, doch es gibt niemanden, der auf den Nachwuchs aufpassen könnte – die Großeltern wohnen zu weit entfernt, die Tagesmutter ist schon ausgebucht und einen geeigneten Krippenplatz zu finden, grenzt in manchen Regionen schier an ein Wunder. Warum die Aufnahme eines Au-pairs eine hilfreiche Alternative sein kann und was es dabei zu beachten gibt, wissen die Experten der ERGO Versicherungsgruppe.

„Die Zeiten, in denen sich nur finanziell besonders gut gestellte Familien ein Au-pair leisten konnten, sind lange vorbei“, erklären die Experten der ERGO Versicherungsgruppe. Doch sollten die Erwartungen nicht zu hoch gesteckt werden: Wer sich für ein Au-pair (zu Deutsch: „auf Gegenseitigkeit“) entscheidet, bekommt keine billige Hausangestellte!

Was hinter dem „Au-pair“-Gedanken steckt
Zwar helfen die jungen Frauen (und Männer) gerne im Haushalt und bei der Kinderbetreuung, doch ist der eigentlich Grund für ihren Auslandaufenthalt ein ganz anderer: Sie wollen in erster Linie die fremde Kultur, Sprache und Bewohner ihres Ziellandes kennenlernen. Im Gegenzug unterstützen sie ihre Gastfamilie bei Alltagsaufgaben, so auch der Kinderbetreuung. Allerdings – darauf weisen die ERGO-Experten hin – nicht mehr als sechs Tage die Woche und höchstens für fünf Stunden am Tag: „So schreibt es das Europäische Übereinkommen über die Au-pair-Beschäftigung vor.“ Neben freier Kost und Logis erhalten sie dafür von ihrer Gastfamilie in der Regel auch ein eigenes Zimmer sowie ein festes „Taschengeld“ von 200-300 Euro pro Monat.

Viel mehr als nur ein Babysitter
Alles in allem müssen Gastfamilien mit Gesamtkosten von ca. 500 Euro im Monat für ein Au-pair rechnen – und damit weniger, als beispielsweise eine gute Tagesmutter für die gleiche Arbeitszeit verlangt. „Zudem sind auch diese Ausgaben bis zu einem Betrag von 4.000 Euro pro Jahr und Kind steuerlich als ‚Betreuungskosten’ absetzbar“, verraten die ERGO-Experten. Der größte Vorteil eines Au-pairs liegt aber in der engen Bindung zwischen den Gastgebern und dem ausländischen Besuch: Stimmt die Chemie zwischen allen Beteiligten, so kann aus dem jungen, wissbegierigen und flexiblen Babysitter schnell ein Freund oder vielleicht sogar ein richtiges Familienmitglied werden.

So finden Sie den oder die Richtige(n)
Hat sich eine Familie für die Aufnahme eines Au-pairs entschieden, bieten sich mehrere Möglichkeiten, einen passenden Kandidaten zu finden: Neben zahlreichen – meist kommerziellen – Agenturen finden sich mittlerweile auch kostenlose Kontaktportale im Internet, auf denen sich potentielle Gastgeber und zukünftige Au-pairs zunächst online treffen und kennen lernen können. „Eine Garantie für einen ‚Volltreffer’ gibt es bei keiner Variante“, wissen die ERGO-Experten. „Klappt das gemeinsame Leben auf Zeit entgegen bester Absichten nicht, so haben per Agentur vermittelte Gastgeberfamilien aber zumindest die Möglichkeit, einfach und schnell nach Ersatz zu suchen.“ Wer für etwaige Mehrkosten wie Stornogebühren oder das Rückflugticket aufkommt, sollte im Vorfeld bereits vertraglich geregelt sein.

Übrigens: Egal, ob privat oder über eine Agentur – in Deutschland muss immer die aufnehmende Familie für einen ausreichenden Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversicherungsschutz ihres ausländischen Gastes sorgen. Viele Versicherungen, darunter die ERV (Europäische Reiseversicherung), bieten hierfür passende Komplett-Pakete für die Zeit des Gastaufenthalts an.

Quelle: ERGO
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14. Juli 2010 - ABC-Schützen brauchen vollen Durchblick

Gut gerüstet für den Schulanfang
ABC-Schützen brauchen vollen Durchblick 

Für ihren schulischen Erfolg brauchen besonders Schulanfänger vollen Durchblick. Allerdings leiden 18 Prozent der Jungen und Mädchen bereits im Kindergartenalter an einer unentdeckten Sehschwäche, wie jetzt eine Studie ergab. Deshalb empfehlen die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung, mit ABC-Schützen generell zum Sehtest zu gehen. Denn schlechte Sicht führt dazu, dass Zahlen und Buchstaben an der Tafel vor den Augen des Kindes verschwimmen – mit der Folge, dass es vom Heft des Sitznachbarn abschreibt, was die Lehrerin oder der Lehrer nicht gutheißen werden. „Der Sehtest sollte von einem auf Kinder spezialisierten Augenarzt durchgeführt werden, idealerweise einige Wochen vor Schulbeginn“, raten die Experten der DKV. So bleibt noch genug Zeit, um im Ernstfall die passende Brille auszusuchen. Weil Kinder toben, rennen und spielen, muss diese robuster sein als eine Erwachsenenbrille. Gestelle aus flexiblen Leichtmetallen bieten sich dafür an, ebenso Gläser aus leichtem Kunststoff – sie haben eine hohe Bruchfestigkeit, die das Verletzungsrisiko reduziert. Für einen guten Sitz auf der schmalen Kindernase sorgt ein weicher, elastischer Steg.

Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung
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14. Juli 2010 - Optimale Schuhe für kleine Füße

Gut gerüstet für den Schulanfang
Optimale Schuhe für kleine Füße

Kinderfüße wachsen zeitweise so rasant, dass die Kleinen manchmal unbemerkt aus ihren Schuhen herauswachsen. „Eine mögliche Folge können Gesundheitsschäden wie etwa eine Fehlstellung der Füße sein“, warnen die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung und raten deshalb: „Eltern sollten einmal im Monat die Schuhe ihrer Kinder auf ihre Passform überprüfen. Zudem ändert sich im Laufe des Wachstums auch die Beschaffenheit der Füße. Im Schuleintrittsalter wird das Bindegewebe zunehmend stabiler. Speziell für den Sportunterricht benötigen die Kleinen dann Turnschuhe mit stoßdämpfenden Funktionen – denn der Hallenboden ist eigentlich für das Gewicht von Erwachsenen ausgelegt.“ Da Kinder die Ferse noch stärker belasten, sollte immer auf eine steife Sohle geachtet werden. Grundsätzlicht gilt beim Kauf von Kinderschuhen: Die Füße benötigen idealerweise einen Spielraum von 12 bis 17 Millimetern – denn genug Platz im Schuh ist der beste Schutz vor späteren Schäden.

Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung
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14. Juli 2010 - Der richtige Ranzen für die ABC-Schützen

Gut gerüstet für den Schulanfang
Der richtige Ranzen für die ABC-Schützen

Natürlich muss der erste Schulranzen dem Kind gefallen – doch beim Kauf kommt es auf mehr Details an als auf das Design. Damit der Ranzen nicht dauerhaft den Rücken schädigt, sollten sich Eltern ausreichend Zeit für die Anprobe nehmen: Ist er ergonomisch geformt, ragt er nicht über die Schultern hinaus und liegt er gut am Rücken an? Wenn seine Gurte nun noch relativ breit (mindestens 4 Zentimeter) und gut gepolstert sind, dann ist an alles gedacht, loben die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung: „All diese Kriterien sorgen dafür, dass die Schultasche weder Druckstellen noch ein Hohlkreuz verursacht. Ein weiteres Qualitäts-Kriterium ist der feste Stand des Ranzens: Er darf auch dann nicht umfallen, wenn er leer ist.“ Das Bepacken erleichtert zudem ein großer, breiter Deckel, der einen kindgerechten Verschluss haben sollte. Wichtig ist auch die Ausstattung: Große Reflektorenstreifen erhöhen die Sichtbarkeit des Kindes – und damit auch dessen Sicherheit auf dem Schulweg. Praktisch ist auch eine äußere Seitentasche für die Trinkflasche: Läuft diese einmal aus, bleiben Bücher und Hefte trocken. Eine Orientierung beim Kauf bietet das TÜV- oder Norm-Siegel DIN 58124: Entsprechend gekennzeichnete Modelle sind geprüft, stabil und wasserdicht. Am Ende hilft aber auch die beste Schultasche nichts, wenn sie schlicht zu schwer ist. Daher gilt als Faustregel: Der gefüllte Tornister sollte ein Zehntel des Körpergewichts des Kindes auf keinen Fall überschreiten.

Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung
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12. Juli 2010 - Wenn der Schutzengel mal frei hat… (Kinderinvaliditätsversicherung)

Wenn der Schutzengel mal frei hat…
Eine Kinderinvaliditätsversicherung schützt im Notfall

KinderinvaliditätSo gerne man als Eltern seine Kinder in Watte packen möchte – zum Großwerden gehört ein gewisses Maß an Freiheit. Und damit natürlich auch das Risiko: Beim Spielen und Toben kann immer etwas passieren und vor schweren Krankheiten ist leider niemand geschützt. Behält ein Kind in Folge eines solchen Unglücks dauerhafte Schäden und benötigt lebenslange Unterstützung, bedeutet dies, neben den psychischen, meist auch hohe finanzielle Belastungen. Können Eltern sich und ihre Kinder mit einer Kinderinvaliditätsversicherung ausreichend schützen? Die Experten der ERGO Versicherungsgruppe klären auf.

Mehr als 277.000 schwerbehinderte Kinder und Jugendliche unter 25 in Deutschland benötigen oft lebenslange Betreuung und Unterstützung rund um die Uhr. Eine Ausbildung und der Einstieg ins Berufsleben sind – wenn überhaupt – meist nur eingeschränkt möglich. Ist eine Krankheit die Ursache der Behinderung, und dies betrifft rund 82 Prozent der Schwerbehinderten, so zahlt die gesetzliche Krankenversicherung zwar die medizinische Grundversorgung – doch nicht mehr! Jährlich tragen zudem zwei Millionen Kinder durch einen Unfall bleibende Schäden davon. Hier greift zwar die gesetzliche Unfallversicherung, aber nur, wenn der Unfall auf dem Schulweg oder in der Schule passiert ist. Was aber, wenn das Kind nachmittags vom Kletterbaum gestürzt ist? Und wenn aufgrund der krankheitsbedingten Behinderung teure Zusatzbehandlungen zum Wohl des Kindes notwendig werden?

Nicht planbare Folgen
„Eine Behinderung bedeutet nicht nur hohe medizinische Zusatzkosten“, wissen die ERGO-Experten. „Betroffene brauchen in aller Regel auch dringend Mittel für den notwendigen Umbau der Wohnung oder die Anschaffung eines größeren Autos, das für den Transport des Kindes und seines Rollstuhls erforderlich ist.“ Auch die Betreuung können die Eltern in den seltensten Fällen alleine leisten – hier wird meist professionelle Hilfe benötigt, die ebenfalls viel Geld kosten kann. Und was passiert, wenn die Eltern selbst einmal älter und vielleicht hilfsbedürftig werden und irgendwann nicht mehr für ihr Kind da sein können? Eine finanzielle Absicherung des betroffenen Kindes beispielsweise in Form einer Kinderinvaliditätsversicherung kann dann zumindest die wirtschaftlichen Sorgen lindern.

Eine sichere Unterstützung
Die Kinderinvaliditätsversicherung zahlt, wenn dem Kind durch das Versorgungsamt eine Behinderung von 50 Prozent aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit bestätigt wird – dies kann zum Beispiel bei Diabetes vom insulinpflichtigen Typ I der Fall sein. Sobald ein Kind die Leistungen in Anspruch nehmen muss, sind keine weiteren Versicherungsbeiträge mehr zu zahlen. Es erhält dann entweder eine Einmalzahlung oder eine monatliche Rente für die Dauer der Behinderung. Die Einmalzahlung ist steuerfrei und muss auch nicht zurückgezahlt werden, sollte sich der Gesundheitszustand des Kindes wieder vollständig herstellen lassen. Allerdings ist bei einer Behinderung schwer vorherzusagen, wie lange und in welcher Höhe eine finanzielle Unterstützung erforderlich ist. Auch eine anfangs sehr hoch erscheinende Summe ist irgendwann aufgebraucht – und was dann? Nur eine Rente kann hier lebenslange Unterstützung geben.

Je früher, desto besser
Unfälle oder Krankheiten sind nicht auf ein bestimmtes Alter der Kinder begrenzt. Daher ist es bereits für frischgebackene Eltern sinnvoll, über eine so genannte Kinderinvaliditätsversicherung nachzudenken, raten die ERGO-Experten. Der Grund: „Je früher ein Vertrag abgeschlossen wird, desto umfassender die Sicherheit. Denn Krankheiten und daraus resultierende Beeinträchtigungen, unter denen das Kind bereits bei Vertragsabschluss leidet, können nicht mehr versichert werden.“

Der Versicherungsschutz endet normalerweise mit dem 18. Geburtstag des Kindes. Entsprechend den weiteren Lebensplänen – Lehre oder Studium – sollten die jungen Erwachsenen dann über ihre weitere Absicherung nachdenken.

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28. Juni 2010 - Ausgerutscht! (Freibad-Besuch)

Ausgerutscht!
Der Freibad-Besuch kann ungeahnte Folgen haben

Ausgerutscht!Den Sommer verbringen viele am liebsten im Freibad: Ob Kinder, Sportler oder ältere Gäste, sobald das Wetter schön ist, drängeln sich die Besucher auf den Liegewiesen und in den Schwimmbecken. So schön die Badesaison ist – sie hat auch ihre Tücken. Nasse Steine, glitschige Stufen oder ein unachtsamer Sprung ins Wasser: Leicht kann im Eifer des Badegefechts ein Unfall passieren. Immerhin 70 Prozent aller Unfälle geschehen in der Freizeit, bestätigen die Experten der ERGO Versicherungsgruppe und geben Tipps, was der Betroffene tun muss, wenn er doch mal ausrutscht...

Gerade im Schwimmbad können sich Kinder richtig austoben. Mancher Mutter wird angst und bange, wenn sie sieht, wie ihr Nachwuchs mit den Freunden zwischen den Becken herum rennt. Einmal ausgerutscht und unglücklich gefallen – schnell ist der Gang zur Erste Hilfe-Station des Freibades oder sogar ins Krankenhaus notwendig. Doch auch Erwachsene sind nicht vor Unfällen im Freibad gefeit. Ist als Folge von größeren und kleineren Unfällen eine ärztliche Behandlung notwendig, zahlt diese natürlich die Krankenversicherung. Doch wer übernimmt die Kosten, wenn der Unfall beispielsweise einen langwierigen Krankenhausaufenthalt, Rehabilitationsmaßnahmen oder sogar eine dauernde Leistungsbeeinträchtigung nach sich zieht? Niemand ist „automatisch“ unfallversichert. Die gesetzliche Unfallversicherung springt nur unter bestimmten Umständen ein: wie bspw. bei Kindern, wenn sie sich im Kindergarten oder in der Schule verletzen, bei Erwachsenen, wenn sie auf dem Weg zur oder aber bei der Arbeit sind. Das schließt jedoch Rentner ebenso wie Otto Normalverbraucher bei der Freizeitgestaltung komplett aus, so die Experten der ERGO Versicherungsgruppe.

Für den Fall der Fälle
Eine private Unfallversicherung kann daher eine sinnvolle Ergänzung sein. Sei es mit finanzieller Unterstützung wie Krankenhaustagegeld, einer Rooming-In-Leistung für Kinder im Krankenhaus oder mit einer Entschädigung für eine mögliche dauernde Beeinträchtigung. Aber auch mit Serviceleistungen bei der Bewältigung des Alltags wie etwa Fahrdienst, Menü- und Putzservice sorgt die Unfallversicherung dafür, dass während der Genesungsphase an alles gedacht ist und der Betroffene wieder in Ruhe gesund werden kann. 

Quelle: ERGO
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26. April 2010 - Wenn Eltern verletzungsbedingt ausfallen

Wenn Eltern verletzungsbedingt ausfallen
… und die Familie trotzdem mobil bleiben muss

Einmal kurz nicht aufgepasst, und schon ist es passiert: In Deutschland erleiden jährlich über acht Millionen Menschen einen Unfall – ein Großteil davon ereignet sich dabei im Haushalt oder in der Freizeit. Gerade für Familien mit Kindern kann aber selbst ein harmloser Armbruch zu einem handfesten organisatorischen Problem werden. Denn wer kümmert sich um den Haushalt oder bringt die Kinder zum Sport, wenn Mama oder Papa mit eingegipstem Arm erstmal für einige Wochen ausfallen? Die Unfall-Experten der ERGO Versicherungsgruppe wissen auch für diese Situation Rat.

Ein Unfall, beispielsweise bei Sport oder Hobby kann neben schmerzhaften körperlichen Folgen auch finanzielle Belastungen bedeuten – je nach Schwere der Verletzungen. Denn die gesetzliche Unfallversicherung schützt nicht vor den Folgen von Unfällen, die sich in der Freizeit ereignen. Wer auch für diese Fälle ausreichend vorsorgen will, schließt in der Regel eine private Unfallversicherung ab. „Allerdings sollten gerade Berufstätige und Familien mit Kindern dabei auch an die Vielzahl organisatorischer Probleme denken, die entstehen können, wenn sie nach einem Unfall für einige Zeit in ihrer persönlichen Mobilität eingeschränkt sind“, mahnen die ERGO-Experten: Wer fährt die Kinder morgens zur Schule oder nachmittags zum Vereinssport, wer kümmert sich um den Einkauf, macht die Wäsche oder saugt gelegentlich durch, wenn Mama oder Papa sich unter Umständen wochenlang nur mit Mühe und unter Schmerzen bewegen können?

Wie bleibt die Familie mobil?
Schon ein gerissenes Außenband führt in der Regel dazu, dass das Auto als Fortbewegungsmittel zunächst ausfällt – jedenfalls dann, wenn man selbst am Steuer sitzen sollte. Gerade für Familienväter, die mit dem eigenen Fahrzeug täglich zwischen ihrem Wohnort im Grünen und ihrer Arbeitsstätte in der Stadt pendeln müssen, kann das zu einem handfesten Problem werden – schließlich kommt man mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht überall hin und Taxifahren wird auf Dauer zu einem ziemlich teuren Vergnügen. Doch auch der wöchentliche Großeinkauf, die Fahrt zum Arzt, in die Apotheke oder zur Krankengymnastik sind ohne Auto bzw. verkehrstüchtigen Fahrer oft nur mit großen Schwierigkeiten zu bewerkstelligen. Freunde und Verwandte können hier zwar immer wieder aushelfen – aber regelmäßig über einen längeren Zeitraum? „Gerade aktive Familien, die auf ausreichende Mobilität angewiesen sind, sollten sich deshalb nicht nur mit der privaten Unfallversicherung an sich, sondern auch mit dem Thema ‚Assistance-Leistungen’ auseinandersetzen“, raten die Experten der ERGO Versicherungsgruppe und erklären: „Dabei handelt es sich um praktische Zusatzleistungen wie etwa Fahrdienste oder Haushaltshilfen, die weit über die ‚Assekuranz’ – also die rein finanzielle Absicherung – hinausgehen. Vielmehr sollen sie dazu beitragen, dass auch all die kleinen und großen Alltagshürden nach einem Unfall für die Versicherten kein Problem darstellen. Denn so können sich Verunfallte voll und ganz auf ihre Genesung konzentrieren und schneller wieder selbst das Familienmanagement in allen Bereichen übernehmen.“ 

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23. Februar 2010 - Expertengespräch - Kindergeburtstag mit Folgen

ERGO Expertengespräch:
Kindergeburtstag mit Folgen

Wenn andere Kinder zum Geburtstag eingeladen werden, brauchen Eltern starke Nerven - und eine private Haftpflichtversicherung. „Die einladenden Eltern übernehmen die Aufsichtspflicht für alle anwesenden Kinder“, sagt ERGO-Expertin Tanja Cronenberg.

In der Regel ist ein Kindergeburtstag ein ungefährliches Vergnügen. Trotzdem kann es passieren, dass Kinder mit dem Fußball eine Scheibe zerdeppern oder dass sie unvorsichtig über eine Straße laufen und einen Unfall verursachen. Mit der schriftlichen oder mündlichen Einladung haben sie sich bereit erklärt, die Aufsichtspflicht der anderen Eltern zu übernehmen. Passiert ein schwerer Unfall, kann das lebenslange Schadensersatzzahlungen für die einladenden Eltern bedeuten - und zwar dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

„Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt, kommt ihre private Haftpflichtversicherung für den Schaden auf“, sagt Tanja Cronenberg. Das gelte unabhängig davon, ob die Aufsichtspflicht aus leichter oder grober Fahrlässigkeit vernachlässigt wurde. Nur bei Vorsatz zahle die private Haftpflicht nicht. Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht wahrgenommen, aber der Ball landet trotzdem in der Fensterscheibe, kann möglicherweise das Kind haftbar gemacht werden. „Bis zum Alter von sieben Jahren sind Kinder selbst aber nicht deliktfähig", erklärt Cronenberg.

Ist das Kind älter als sieben, ist es „bedingt deliktfähig". Ob das Kind haftet, hängt von seiner Einsichtsfähigkeit ab: Wusste es, dass sein Handeln verboten ist? Bei einem Spiel kann es zum Beispiel sein, dass jüngere Kinder nicht in der Lage sind, ihr Handeln bewusst zu steuern. Verletzt ein Achtjähriger ein anderes Kind zum Beispiel mit einem Holzschwert, dann weiß er zwar theoretisch, dass man niemandem wehtun soll. Welche schlimmen Folgen sein Spiel haben kann, wenn er beim Herumfuchteln zum Beispiel das Auge seines Spielkameraden trifft, kann er aber unter Umständen nicht ahnen. Hier kommt es immer auf den Einzelfall an.

Sind die Eltern ihren Aufsichtspflichten nachgekommen und kann auch das Kind nicht haftbar gemacht werden, dann zahlt die private Haftpflichtversicherung unter Umständen nicht. Um das zu verhindern, sollten Eltern ihre Versicherung überprüfen und die Leistungen gegebenenfalls um den Punkt erweitern, dass auch Schäden mitversicherter, deliktunfähiger Kinder reguliert werden. Diese "Kinderschadenklausel" ist in vielen Haftpflichtversicherungen für Familien bereits enthalten.

Tanja ConenbergÜber die ERGO Expertin

Tanja Cronenberg (Jahrgang 1969) ist Expertin für Schadenmanagement und in dieser Funktion zuständig für die Haftpflicht-, Hausrat- und Kfz-Versicherungen der ERGO Versicherungsgruppe. Die Volljuristin arbeitet seit 1997 für die Versicherungsgruppe - zunächst für die Victoria, dann für die gesamte ERGO. Sie hat einen kleinen Sohn und entspannt in ihrer Freizeit am liebsten bei Gartenarbeit und Reisen.

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17. Februar 2010 - Unfallversicherung für Kinder

Schutz für Familien mit Kindern
Unfallversicherung für Kinder

Toben, klettern, krabbeln: Kinder sind im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung rundum abgesichert, so lange sie sich im Kindergarten oder in der Schule aufhalten – dabei passieren bis zu 70 Prozent der Unfälle in der Freizeit. Jedes Jahr verunglücken rund zwei Millionen Kinder, einige so schwer, dass sie ihr Leben lang bleibende Schäden behalten. Die private Unfallversicherung gilt daher als unverzichtbar. Sie springt im Fall der Fälle ein – etwa, wenn es in Folge des Unfalls zu lebenslangen Einschränkungen kommt, wissen die Experten der ERGO Versicherungsgruppe. Zudem gibt es Verträge, bei denen die Beiträge zurückerstattet und auch die Gefahrenquelle „Krankheit“ berücksichtigt werden. Eben ein Rundumschutz in der Kindheit zur Unterstützung des finanziellen Starts ins Erwachsenenalter.

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17. Februar 2010 - Lebensversicherung für Eltern

Schutz für Familien mit Kindern
Lebensversicherung für Eltern

Mit der Geburt eines Kindes sollten Eltern besonderen Wert auf umsichtige Vorsorge legen, raten die Experten der ERGO Versicherungsgruppe. Zur Standard-Absicherung einer Familie gehört beispielsweise eine Risikolebensversicherung: Sie kommt – bei niedriger Beitragsbelastung – zum Tragen, wenn dem Hauptverdiener etwas zustößt. Zudem kann sie durch Ausnutzung eines Optionsrechts in eine kapitalbildende Lebensversicherung umgewandelt werden. Wer bereits eine Risikolebensversicherung hat, der sollte nach der Geburt des Kindes den Todesfallschutz erhöhen. Bei einigen Versicherungen kann dies durch Ausübung von Optionsrechten ohne weitere Gesundheitsprüfung geschehen. Wichtig: Auch wenn es nach der Geburt zu finanziellen Engpässen kommt, sollte eine bestehende Lebensversicherung nicht gekündigt werden – sie ist speziell für junge Familien ein wichtiger Schutz. Daher lohnt es, das Gespräch mit der Versicherung zu suchen: Häufig kann diese Alternativen aufzeigen, beispielsweise die Stundung der Beitragszahlung.

Quelle: ERGO
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17. Februar 2010 - Private Haftpflichtversicherung für die ganze Familie

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Private Haftpflichtversicherung für die ganze Familie

Mit zur wichtigsten freiwilligen Absicherung für Familien gehört die Privathaftpflicht: Sie schützt vor den finanziellen Konsequenzen bei Personen- und Sachschäden, die der Versicherte verursacht. Mit einem Kind steigt auch das Schadenrisiko. Die Versicherungssumme sollte daher bei drei Millionen Euro liegen, raten die Experten der ERGO Versicherungsgruppe. Grundsätzlich sind Kinder von der Geburt bis zur Volljährigkeit bei den Eltern mitversichert. Der Versicherungsschutz bleibt über den 18. Geburtstag hinaus beitragsfrei, sofern die Kinder zur Schule gehen oder sich zum Beispiel eine Ausbildung oder ein Studium direkt an die Schulzeit anschließt.

Quelle: ERGO
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